Für alle, die uns einfach ein paar Zeilen schreiben möchten. Für Wünsche, Anregungen und Lob. Für Gedankenanstöße und Ratschläge. Dafür vorab ein Danke.
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Bärbel Rapp
Systemische Beraterin und Familientherapeutin (SG), Master Systemischer Coach (ECA), Mediatorin
Hallo bin beim stöbern im internet durch Zufall auf Ihre Seite gestossen….im grossen und ganzen finde ich diese doch sehr gut .Da diese Seite wohl von Leuten mit Insolvenz, oder von denen die es vorhaben besucht wird, finde ich es nicht ganz so prickelnd das man hier noch einen Beitrag erhebt bei einer Mitgliedschaft ,da man als insolvenzgebeutelter Mensch ja schon eh am Existensminimum lebt.Und da überlege ich mir doch 3x ob ich einen Beitrag bezahle oder dafür eventuell lieber was einkaufen gehe. MFG outlaw
outlaw
30. Januar 2011
02.
Liebes Auf>Richtungs Team!
Ich möchte Ihnen allen eine schöne sonnige Urlaubszeit wünschen!
Leider konnte ich bei den letztmaligen Treffen nicht persönlich dabeisein – aber mit meinen Gedanken war ich anwesend!
Heute möchte ich Ihnen einmal für die immense Hilfe danken, die ich durch den Verein und vor allen Dingen durch die Berichte der Teilnehmer gefunden habe.
Anderthalb Jahre sind jetzt herum – wenn alles gut geht, reicht die “gesammelte Masse” aus, um alle Gläubiger innerhalb der nächsten 2 Jahre zu befriedigen laut Aussage von Herrn Knaupe.
Ich denke, ich bin auf dem besten Weg des Neubeginns. Das Auskommen mit wenig Geld gelingt hervorragend – schließlich konnte ich das ja schon sehr gut vor Insolvenz Anmeldung üben, wenn auch immer mit dem Druck :”… es reicht nicht hinten + vorne” – nun ist dieser Druck weg! Und die meisten gesund-heitlichen Beschwerden, die damit verbunden waren auch!
Ausreichend Zeit für Freizeit- beschäftigungen habe ich jetzt auch wieder, wobei ich versuche, so wenig Geld auszugeben, wie möglich. Und das gelingt: Hier einige Ideen:
- Besuch von Ausstellungen /kostenloser Eintritt
- Mitglied eines Kulturvereines /geringer Jahresbeitrag – aber viele intersante Veranstal-tungen! sh. http://www.bingerbuehne.de.
- ehrenamtliche Tätigkeit /Zusammentreffen mit vielen netten Menschen + Gewinn an Selbstwertgefühl durch die geleistete Arbeit.
- und dann habe ich noch meinen 14-tägigen Stammtisch mit 4 Freundinnen – zu Hause wird gegessen, so kostes es nur den abendlichen Weinschorle …(wir schreiben zusammen Kurz- geschichten + jetzt arbeiten wir an einem Buch).
Und so bin ich im Moment ganz zufrieden, zumal ich ja auch einen Arbeitsplatz, wenn auch mit einem sehr niedrigen Einkommen habe. Mir ist doch sehr bewußt, dass es ein Geschenk ist, als Frau über 60 noch einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden.
Aber, trotz allem: ICH BLEIBE EUCH TREU – am 13. August bin ich wieder mal dabei!!
Herzliche Grüße an ALLE
Angie
Ein paar nicht nur weihnachtliche Gedanken, die ich in einem Büchlein las. Ich bedanke mich herzlichst bei allen
die mir im letzt Jahr ein “Engel” waren und wünsche eine besinnliche Weihnachtzeit.
Es müssen nicht Männer mit Flügeln sein,
die Engel.
Sie gehen leise, sie müssen nicht schrei’n,
oft sind sie alt und hässlich und klein,
die Engel.
Sie haben kein Schwert kein weißes Gewand,
die Engel.
Vielleicht ist einer, der gibt dir die Hand
oder er wohnt neben dir, Wand an Wand,
der Engel.
Dem Hungernden hat er das Brot gebracht,
der Engel.
Dem Kranken hat er das Bett gemacht,
er hört, wenn du ihn rufst in der Nacht,
der Engel.
Er steht im Weg und sagt: Nein,
der Engel,
groß wie ein Pfahl und hart wie ein Stein -
es müssen nicht Männer mit Flügeln sein,
die Engel.
von Rudolf Otto Wiemer
U. Schmitt
29. November 2011
05.
Guten Morgen,
Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen und finde Sie sehr interessant.Ich bin auch am überlegen an einer Privatinsolvenz,nur bin ich selbstständig und verdiene auch.Nun ist meine Frage ob die Kunden das mitbekommen und ob Sie dann Das Geld woanders hin überweisen müssen.Ich möchte natürlich diese Kunden nicht verlieren da Sie mein Einkommen sind
mit freundlichem Gruss Martin
Martin
30. Januar 2012
06.
Hallo zusammen ich habe eine frage .
Ich bin seit 2010 in Insolvenz und verdiene ca. 1100netto
Nun möchte ich heiraten meine Freundin verdient ca 1150 netto
Noch leben wir getrennt nach Heirat wollen wir dann zusammen ziehen
Ist das möglich wenn ich dann die steuerklasse 5 nehme und sie die 3
mir Geht es eigentlich nur darum das wir etwas mehr Geld zuverfugung Haben
gibt es da ne Ausweg die Miete für die gemeinsame Wohnung ist ca. 600
Das weis ich so genau weil die dann zu mir zieht
Kamal
30. Juli 2012
07.
Guten Tag Kamal,
Wir gratulieren Ihnen zunächst für Ihre Pläne und wünschen Ihnen und Ihrer Braut alles Gute und viel Glück.
Die Frage nach der Steuerklasse ist immer so eine Sache:
Als Insolvenzschuldner müssen Sie Ihre Gläubiger best möglich bedienen. Deshalb kann eine absichtlich schlechtere Steuerklasse für Sie erhebliche Konsequenzen haben.. Im konkreten Fall schon deshalb, weil bei nahezu gleich hohem Gehalt die Wahl einer schlechteren Steuerklasse für Sie offensichtlich ja zu Lasten der Gläubiger gewählt wird. Ob sich diese Konstellation für Sie beide überhaupt besser rechnet,halte ich im Übrigen schon deshalb für zweifelhaft, weil Sie bei Ihrem Einkommen ohnehin nur sehr knapp über der Pfändungsfreigrenze liegen und bereits deshalb nahezu Alles behalten dürfen.
Hallo, habe soeben mal ein wenig auf dieser Seite gestöbert und wollte fragen wie ich hier eine Beratung bekommen kann? Würde gerne mehr über das Thema erfahren wie viel man noch von seinem Lohn übrig hat. Wird die Miete mit einberechnet und näheres zu dem Thema von Ihnen “möglichst viel verdienen dann bleibt viel übrig?” – für das Insolvenz oder den Schuldner? wäre sehr dankbar über eine Antwort
Tanja
2. September 2012
09.
Guten Tag, sehr geehrte Tanja,
Sie sprechen mir mit Ihrer Frage aus der Seele. Das Insolvenzverfahren dient der bestmöglichen Bedienung der Gläubiger, ohne die berechtigten Interessen des von Insolvenz Betroffenen außer Acht zu lassen. Die zentrale Frage nach dem Verdienst beantwortet sich aus der Pf#ändungstabelle. Diese ist so aufgebaut, dass die Höhe des Einkommens und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten berücksichtigt werden.
Der Grundfreibetrag ab 1.030,00 € bleibt unangetastet. Je nach Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich dieser Betrag. Das darüber hinaus gehende Einkommen wird immer nur zum Teil an den Treuhänder abgeführt. Also bleibt vom Mehrverdienst immer auch etwas für den Insolvenzbetroffenen, aber auch für die Gläubiger. Der Mehrverdienst dient also sowohl als auch.
In dem Freibetrag ist die Miete enthalten, kann also nicht extra abgezogen werden.
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Kommentar schreiben01.
Hallo bin beim stöbern im internet durch Zufall auf Ihre Seite gestossen….im grossen und ganzen finde ich diese doch sehr gut .Da diese Seite wohl von Leuten mit Insolvenz, oder von denen die es vorhaben besucht wird, finde ich es nicht ganz so prickelnd das man hier noch einen Beitrag erhebt bei einer Mitgliedschaft ,da man als insolvenzgebeutelter Mensch ja schon eh am Existensminimum lebt.Und da überlege ich mir doch 3x ob ich einen Beitrag bezahle oder dafür eventuell lieber was einkaufen gehe. MFG outlaw
outlaw
30. Januar 2011
02.
Liebes Auf>Richtungs Team!
Ich möchte Ihnen allen eine schöne sonnige Urlaubszeit wünschen!
Leider konnte ich bei den letztmaligen Treffen nicht persönlich dabeisein – aber mit meinen Gedanken war ich anwesend!
Heute möchte ich Ihnen einmal für die immense Hilfe danken, die ich durch den Verein und vor allen Dingen durch die Berichte der Teilnehmer gefunden habe.
Anderthalb Jahre sind jetzt herum – wenn alles gut geht, reicht die “gesammelte Masse” aus, um alle Gläubiger innerhalb der nächsten 2 Jahre zu befriedigen laut Aussage von Herrn Knaupe.
Ich denke, ich bin auf dem besten Weg des Neubeginns. Das Auskommen mit wenig Geld gelingt hervorragend – schließlich konnte ich das ja schon sehr gut vor Insolvenz Anmeldung üben, wenn auch immer mit dem Druck :”… es reicht nicht hinten + vorne” – nun ist dieser Druck weg! Und die meisten gesund-heitlichen Beschwerden, die damit verbunden waren auch!
Ausreichend Zeit für Freizeit- beschäftigungen habe ich jetzt auch wieder, wobei ich versuche, so wenig Geld auszugeben, wie möglich. Und das gelingt: Hier einige Ideen:
- Besuch von Ausstellungen /kostenloser Eintritt
- Mitglied eines Kulturvereines /geringer Jahresbeitrag – aber viele intersante Veranstal-tungen! sh. http://www.bingerbuehne.de.
- ehrenamtliche Tätigkeit /Zusammentreffen mit vielen netten Menschen + Gewinn an Selbstwertgefühl durch die geleistete Arbeit.
- und dann habe ich noch meinen 14-tägigen Stammtisch mit 4 Freundinnen – zu Hause wird gegessen, so kostes es nur den abendlichen Weinschorle …(wir schreiben zusammen Kurz- geschichten + jetzt arbeiten wir an einem Buch).
Und so bin ich im Moment ganz zufrieden, zumal ich ja auch einen Arbeitsplatz, wenn auch mit einem sehr niedrigen Einkommen habe. Mir ist doch sehr bewußt, dass es ein Geschenk ist, als Frau über 60 noch einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden.
Aber, trotz allem: ICH BLEIBE EUCH TREU – am 13. August bin ich wieder mal dabei!!
Herzliche Grüße an ALLE
Angie
Angelika
29. Juni 2011
03.
Danke, dass ich bei Ihnen Einblick nehmen durfte!
http://www.kreuznach-blog.de/2011/11/10/verein-aufrichtung-unterstutzt-menschen-nach-dem-schock-des-scheiterns/
Norbert Krupp
15. November 2011
04.
Ein paar nicht nur weihnachtliche Gedanken, die ich in einem Büchlein las. Ich bedanke mich herzlichst bei allen
die mir im letzt Jahr ein “Engel” waren und wünsche eine besinnliche Weihnachtzeit.
Es müssen nicht Männer mit Flügeln sein,
die Engel.
Sie gehen leise, sie müssen nicht schrei’n,
oft sind sie alt und hässlich und klein,
die Engel.
Sie haben kein Schwert kein weißes Gewand,
die Engel.
Vielleicht ist einer, der gibt dir die Hand
oder er wohnt neben dir, Wand an Wand,
der Engel.
Dem Hungernden hat er das Brot gebracht,
der Engel.
Dem Kranken hat er das Bett gemacht,
er hört, wenn du ihn rufst in der Nacht,
der Engel.
Er steht im Weg und sagt: Nein,
der Engel,
groß wie ein Pfahl und hart wie ein Stein -
es müssen nicht Männer mit Flügeln sein,
die Engel.
von Rudolf Otto Wiemer
U. Schmitt
29. November 2011
05.
Guten Morgen,
Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen und finde Sie sehr interessant.Ich bin auch am überlegen an einer Privatinsolvenz,nur bin ich selbstständig und verdiene auch.Nun ist meine Frage ob die Kunden das mitbekommen und ob Sie dann Das Geld woanders hin überweisen müssen.Ich möchte natürlich diese Kunden nicht verlieren da Sie mein Einkommen sind
mit freundlichem Gruss Martin
Martin
30. Januar 2012
06.
Hallo zusammen ich habe eine frage .
Ich bin seit 2010 in Insolvenz und verdiene ca. 1100netto
Nun möchte ich heiraten meine Freundin verdient ca 1150 netto
Noch leben wir getrennt nach Heirat wollen wir dann zusammen ziehen
Ist das möglich wenn ich dann die steuerklasse 5 nehme und sie die 3
mir Geht es eigentlich nur darum das wir etwas mehr Geld zuverfugung Haben
gibt es da ne Ausweg die Miete für die gemeinsame Wohnung ist ca. 600
Das weis ich so genau weil die dann zu mir zieht
Kamal
30. Juli 2012
07.
Guten Tag Kamal,
Wir gratulieren Ihnen zunächst für Ihre Pläne und wünschen Ihnen und Ihrer Braut alles Gute und viel Glück.
Die Frage nach der Steuerklasse ist immer so eine Sache:
Als Insolvenzschuldner müssen Sie Ihre Gläubiger best möglich bedienen. Deshalb kann eine absichtlich schlechtere Steuerklasse für Sie erhebliche Konsequenzen haben.. Im konkreten Fall schon deshalb, weil bei nahezu gleich hohem Gehalt die Wahl einer schlechteren Steuerklasse für Sie offensichtlich ja zu Lasten der Gläubiger gewählt wird. Ob sich diese Konstellation für Sie beide überhaupt besser rechnet,halte ich im Übrigen schon deshalb für zweifelhaft, weil Sie bei Ihrem Einkommen ohnehin nur sehr knapp über der Pfändungsfreigrenze liegen und bereits deshalb nahezu Alles behalten dürfen.
Für Sie beide alles Gute!
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
31. Juli 2012
08.
Hallo, habe soeben mal ein wenig auf dieser Seite gestöbert und wollte fragen wie ich hier eine Beratung bekommen kann? Würde gerne mehr über das Thema erfahren wie viel man noch von seinem Lohn übrig hat. Wird die Miete mit einberechnet und näheres zu dem Thema von Ihnen “möglichst viel verdienen dann bleibt viel übrig?” – für das Insolvenz oder den Schuldner? wäre sehr dankbar über eine Antwort
Tanja
2. September 2012
09.
Guten Tag, sehr geehrte Tanja,
Sie sprechen mir mit Ihrer Frage aus der Seele. Das Insolvenzverfahren dient der bestmöglichen Bedienung der Gläubiger, ohne die berechtigten Interessen des von Insolvenz Betroffenen außer Acht zu lassen. Die zentrale Frage nach dem Verdienst beantwortet sich aus der Pf#ändungstabelle. Diese ist so aufgebaut, dass die Höhe des Einkommens und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten berücksichtigt werden.
Der Grundfreibetrag ab 1.030,00 € bleibt unangetastet. Je nach Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich dieser Betrag. Das darüber hinaus gehende Einkommen wird immer nur zum Teil an den Treuhänder abgeführt. Also bleibt vom Mehrverdienst immer auch etwas für den Insolvenzbetroffenen, aber auch für die Gläubiger. Der Mehrverdienst dient also sowohl als auch.
In dem Freibetrag ist die Miete enthalten, kann also nicht extra abgezogen werden.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
3. September 2012
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