4. Mai 2012
Das Ende? – oder ein gangbarer Weg?
Erfahrungen einer Betroffenen
Als die Schlinge enger wurde, die schlaflosen Nächte und Besuche der Vollstreckungsbeamten häufiger, die Tage mühsamer, Entscheidungen wegen finanzieller Not nicht möglich waren, kam immer öfter der Gedanke – Insolvenz.
Ist es das was Dir bevorsteht? Ist es das, was Du wirst tun müssen?
Insolvenz – Das Gespenst, das in aller Munde ist. Man hört darüber im Fernsehen, man liest es in der Zeitung, man spricht darüber mit Bekannten und Freunden, mehr oder weniger verhalten oder ehrlich. Und dann spricht man es das erste Mal selbst aus: „Es könnte sein, dass ich das machen muss. (Umgangssprachlich heißt es ja immer noch: Insolvenz machen). Ich erschrak vor diesem Satz.
Es dauerte Tage bis ich mich davon erholt hatte und dann begann ich darüber nachzudenken und Fragen über Fragen kreisten in meinem Kopf. Was wird mit der Familie, wie wird der Partner, wie werden die Kinder das alles verkraften? Was machen die Mitarbeiter, deren Leben eng mit dem Arbeitsplatz verbunden ist? Die Scham, aber auch der Ärger und die Wut gescheitert zu sein ergriff von mir Besitz.
Lebst du weiter an dem Platz an dem du stehst oder flüchtest du vor allem? Und dann die Frage „wovor willst du eigentlich fliehen ?“ Darauf hatte ich keine Antwort. Insolvenz- so etwas hatte ich noch nie gemacht, wie geht das, was erwartet dich? Ich hatte keine Erfahrung.
mir wurde klar, ich brauchte
Hilfe und Information
und zwar kompetente Hilfe. Ich begriff, ich brauchte keine Insolvenz mehr „machen“. Die war schon da, ich musste lernen damit umzugehen!
Nach den ersten Gesprächen mit Fachleuten begann ich zu verstehen, es gab einen Weg und ich musste mich entscheiden, den ersten Schritt zu tun, den Gang zum Amtsgericht gehen, Insolvenz anmelden, es öffentlich machen! Ich machte mich
Auf den (dem) Weg
Dieser lag völlig im Dunkeln, aber es war ein Weg. Vorher war da keiner, es gab nur Kreisverkehr. Mit Hilfe der gesetzlichen Möglichkeiten konnte ich diesen Kreisverkehr verlassen. Neue Erfahrungen und Lernprozesse (teilweise schmerzhaft) waren unumgänglich. Die Rahmenbedingungen veränderten sich, aber es gab sie wieder!
Irgendwann Zweifel, hast du es richtig gemacht, hättest du es nicht doch schaffen können, Ratschläge von Freunden und Bekannten bis hin zu dem Rat, die Insolvenz wieder zurückzuziehen, taten ihr Übriges. Aber ich fand Unterstützung und Aufrichtung an Stellen, wo ich diese nicht vermutet hätte! Ich begann mich wieder freier zu fühlen, war nicht mehr so gelähmt. Ich gehe weiter auf dem eingeschlagenen Weg, er ist nicht immer eben und leicht zu bewältigen aber die Zuversicht ist da
Der Weg ist gangbar!



Kommentare >
Kommentar schreiben01.
hallo, ich bin kurz vor insolvenz. habe eine sehr dringende frage, bitte helfen sie mir. ich habe bei einer genossenschaft einen wohnungs gemietet. habe 2400.- für die anteile zahlen müssen. kann mann mich kündigen wenn ja was soll ich machen ich habe 3 kinder.also 5 personen. wie kann ich vorgehen. ich will nicht obdachlos werden.
und ich habe gehört dass insolvenz statt 6 jahre auf 3 jahre gekürzt wird stimmt das. vielen dank im vorrauss
hasan
18. Mai 2012
02.
Sehr geehrter Hasan,
wenn Sie weiterhin pünktlich Ihre Miete bezahlen, kann die Vermieterin Ihnen nicht kündigen. Die Insolvenz als solche stellt keinen Kündigungsgrund dar.
Die Überlegungen, die als “Wohlverhaltensperiode” bezeichnete Laufzeit der Abtretungserklärung auf drei Jahre zu verkürzen, dauern bereits einige Jhre. Ob zum 01. Januar nächsten Jahres tatsächlich eine Gesetzesänderung erfolgen wird, erscheint in Fachkreisen fraglich. Außerdem wird bei einer Verkürzung zwingend eine Mindestquote eingeführt werden (vermutlich 25 Prozent der Schulden).
Es bleibt aber abzuwarten, ob diese Änderung tatsächlich kommen wird.
Herzliche Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
23. Mai 2012
03.
hallo ,mein mann und ich sind jeder einzeln in privat-insolvenz.ich bekomme eine rente von 928,65 euro,mein mann bekommt 884,45 euro rente und hat einen nebenjob von 339 euro,welchener jetzt auf 400 aufstocken könnte.bis zu welchen betrag ist er pfändungsfrei?
vielen dank
karin stock
18. Januar 2013
04.
Guten tag,
auch ich hätte eine Frage an die Fachleute.
Die Insolvenz meines Partners ist mit der RSB vom 23.01.2013 beendet.
Wir sind sehr froh darüber und haben auch ,die pfändbaren Zahlungen geleistet.
Jetzt habe ich eine Frage: mein Partner könnte ab Mitte Februar noch einen Nebenjob bekommen – kann er das machen? Es handelt sich um einen 450,- € Job, den er neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit machen will.
Das Angebot dazu kam überraschend und eigentlich würde er es gerne machen.
Aber er weiß nicht, ob die Gläubigerin ihm diesen Mehrverdienst evtl. noch “abholen” könnte. Darf er nach den 6 Jahren Geld hinzuverdienen, ohne dass ihm dieser Verdienst weggeholt wird?
Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie uns da weiterhelfen könnten.
Herliche Grüße
Sabine
Sabine S.
29. Januar 2013
05.
hallo sabine,
toll gemacht. jetzt ist der stress vorbei, er ist mit erteilung der restschuldbefreiung entschuldet. also was sollen die gläubiger dann noch? wer soll ihm was wegnehmen?
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
30. Januar 2013
06.
zu karin vom 18.januar:
schauen sie selbst nach in google, stichwort “pfändungstabelle”
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
30. Januar 2013
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