10. August 2011
Seit fast zwei Jahren diskutieren wir in unserem Blog die Frage nach dem Verdienst in einem Insolvenzverfahren. Die Durchsicht der vielen interessanten Beiträge zeigt, dass eine Zusammenfassung Not tut: Die Fragen in den neueren Beiträgen ließen sich beim Lesen aller Kommentare beantworten. Daher hier eine Zusammenfassung aller wichtigen Aspekte:
In einem Insolvenzverfahren ist der davon Betroffene verpflichtet, seine Gläubiger so gut es geht zu bedienen. Gleichzeitig soll dabei sicher gestellt werden, das der Schuldner – so wird jeder von einer Insolvenz Betroffene im Gesetz, der Insolvenzordnung, nun einmal genannt – und seine Familie überleben können, vielleicht auf niedrigem Niveau. Doch war es in der Vergangenheit nicht so, dass mehr Geld ausgegeben wurde, als zur Verfügung stand?
Nun ist es sicher so, dass uns die Politik das seit Jahrzehnten vormacht. In der jüngsten Vergangenheit hat die Regierung der USA die Schuldenobergrenze gerade mal um Zweitausenddreihundert-Milliarden Dollar (!) angehoben. Wer glaubt daran, dass diese Möglichkeit nicht auch ausgenutzt werden wird?
Zurück zum Thema: Der Treuhänder in dem Insolvenzverfahren ist verpflichtet, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu versilbern und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Da werden die wertvollen Teppiche, Autos etc. verkauft, Lebensversicherungen gekündigt und und und… (Vergleiche hierzu “ene men meck- was ist alles weg?”).
Und jeder Betroffene tritt den pfändbaren Anteil seines Einkommens für die Dauer von 6 Jahren an den Treuhänder ab, um in den Genuss der Restschuldbefreiung kommen zu können. Die Höhe des pfändbaren Anteils des Einkommens ergibt sich aus der Pfändungstabelle. Die Grenzen sind erst kürzlich, am 01. Juli, angehoben worden. Ein aus meiner Sicht ganz wichtiger Aspekt ist aber die Fetsstellung: Auch wenn mein Einkommen über der Pfändungsgrenze liegt, bleibt ein Teil des Mehrverdienstes bei mir! Und was ist falsch daran, dass ein Teil meines Einkommens für die Gläubiger verbleibt, bei denen ich in der Vergangenheit in der Kreide stand?
Mein Appell: Verdienen Sie so viel wie möglich, dann bleibt auch “viel daheim”
Ich freue mich auf weiterhin anregende Beiträge
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.



Kommentare >
Kommentar schreiben01.
Sehr geehrte herr Coenen,
ich habe einen Beitrag geschrieben und dieer wird nicht freigegeben. Woran kann es liegen?
Ich bin in großer Not und bräuchte dringend Ihren Rat.
HerzlichenGruß
Petra
Petra
18. August 2011
02.
Liebe Petra,
ich habe inzwischen Ihren Beirag freigegeben. Ich sichte jeden Tag einmal, meist am frühen Morgen, die neuen Kommentare, lösche die Spams heraus (zB. Werbung für Glücksspiel) und gebe die übrigen frei. So auch den von Ihnen!
Unser Kollege Coenen wird Ihnen sicher in naher Zukunft auf Ihren Beitrag antworten. Sollten Sie in der Nähe von Bad Kreuznach leben, könnten Sie auch am Mittwoch nächster Woche zu unserem Treffen in Winzenheim kommen.
Viele Grüße
Eberhard Bohrisch
Eberhard Bohrisch
19. August 2011
03.
Sehr geehrter Herr Borisch,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist schon ein schönes Gefühl, einen Ansprechpartner zu haben, der hilft. Ich wohne leider nicht in der Nähe von Bad Kreuznach. Würde sonst sehr gerne an dem Treffen teilnehmen. Ihnen ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Petra
Petra
19. August 2011
04.
Hallo liebe Petra,
die Antwort zu Ihrem Artikel habe ich versehentlich zu dem ersten Artikel über die Frage des Veidienstes beantwortet.
Herzliche Grüße
Jihann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. August 2011
05.
Liebe Petra,
inzwischen hat mein Kollege Johann Coenen schon auf Ihre Anfrage (http://blog.auf-richtung.de/2009/10/07/wieviel-darf-ich-eigentlich-verdienen/comment-page-4/#comment-1844) zu seinem Blogbeitrag von 2009 (http://blog.auf-richtung.de/2009/10/07/wieviel-darf-ich-eigentlich-verdienen/) geantwortet: (http://blog.auf-richtung.de/2009/10/07/wieviel-darf-ich-eigentlich-verdienen/comment-page-4/#comment-1850).
Auch ich finde es toll, wie Sie und Ihre Kinder mit ihrer finanziell schwierigen Lebenssituation umgehen! Der Satz: “Nun muss ich … den Weg der Insolvenz gehen. Trotz allem seh ich es insoweit positiv, als dass ich dann endlich, hoffentlich Ruhe finde.”, der in Ihrer letzten Antwort auf die Beantwortung Ihrer Frage durch Herrn Coenen steht zeigt, wie realistisch und auch positiv Sie mit Ihrer unverschuldet schlechten Lage umgehen. Häufig merken Menschen, die den Weg der Insolvenz gehen mussten, oft erst viel später, dass sie damit einen guten Neuanfang begonnen haben. Ihre Klarsichtigkeit bewundere ich.
Für die vor Ihnen liegenden Jahre der Insolvenz wünsche ich Ihnen Mut, Beharrlichkeit und viel Unterstützung durch Freunde und insbesondere durch Ihre Kinder!
Wenn Sie Lust haben, schauen Sie sich auch mal den folgenden. Blogbeitrag an: http://blog.auf-richtung.de/2009/03/05/insolvenz-scheitern-fall-und-aufrichtung/
Herzliche Grüße!
Eberhard Bohrisch
Eberhard Bohrisch
21. August 2011
06.
Hallo Herr Coenen,
auch ich habe mit Interesse Ihre ausführlichen Antworten auf all die Fragen gelesen und möchte gerne versuchen meine Situation zu schildern. Zur Zeit lebe ich von meinem Mann getrennt, aber wir arbeiten beide daran unsere Ehe zu retten, da wir eine gemeinsame Tochter haben und unglückliche Umstände/Krankheiten und auch unsere Schulden die Ehe belastet haben und zur Trennung führten. Mein Mann war in den vergangenen Jahren oft arbeitslos und auch ich habe keine Anstellung gefunden. Jetzt da wir getrennt wohnen, haben wir beide Arbeit, bei der ich netto 1186€ + 184 € Kindergeld und noch bis zum nächsten Jahr 180 € Unterhaltsvorschuss beziehe. Mein Mann verdient z.Zt. 1336 €. Da er im Moment den großen Kredit mit 556 € und auch einen kleineren bedient, ist er nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen. Ich tilge von dem was ich verdiene ca. 350 € an Schulden. Jetzt sind wir beide unabhängig voneinander zur Arbeitnehmerkammer gegangen und haben einen Antrag auf Insolvenz gestellt, wo wir aber immer noch auf den Termin warten, da es eine sehr lange Warteliste gibt. Noch zur Information, für die Schulden/Kredite sind wir beide als Kreditnehmer eingetragen. Meine Frage ist, was mir und auch meinem Mann an Selbstbehalt bleibt wenn die Insolvenz startet und wie würde es aber dann aussehen, sollten wir unsere Ehe retten können und irgendwann wieder zusammen ziehen. Ich bedanke mich vorab für Ihre Kenntnisnahme und hoffe auf eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen A.K.-M.
AKM
13. September 2011
07.
Sehr geehrter Herr Bohrisch,
vielen herzlichen Dank für Ihre aufmunternden Zeilen vom 21.08.11. Die Zeit ist nur so dahin geflogen. In großen Schritten hat mich die Inso eingeholt. Über die Diakonie wurde der Antrag gestellt und gleichzeitig auch ein Kurantrag für mich. Das Amtsgericht war auch schon tätig und am Donnerstag werden dann die letzten Formalitäten im Haus erledigt. Ja und dann bin ich wohl nicht mehr geschäftsfähig. Das ist so ein schreckliches Gefühl, ich kann es gar nicht beschreiben. Ich bin so erschöpft, dass mir ALLES aber auch wirklich ALLES unglaublich schwer fällt. Ich fühle mich wie im Vakuum. Bin gar nicht mehr ich selbst. Nur der Gedanke, dass jeder Morgen auch einen Abend, eine Nacht hat, läßt mich noch funktionieren. Ich kann auch nicht mehr über meine Not mit Freunden reden. Ich wünsche mir nur, dass irgendwann ein wenig Lebensruhe und Lebensfreude wieder Einzug halten.
Nochmals vielen, vielen Dank für den seelischen Beistand.
Ihre Petra
PS: meine Kur wurde auch bewilligt. Drei Wochen Decke über den Kopf ziehen, wären mir lieber. Ich möchte eigentlich nur noch alleine sein.
Petra
13. September 2011
08.
Hallo liebe Petra,
schön, dass Sie immer mal wieder hier bei uns vorbei schauen!
Als ich Ihre Zeilen eben las musste ich an den Artikel denken, den mein Kollege Eberhard Bohrisch vor einiger Zeit geschrieben hat: “insolvenz-scheitern-fall-und-aufrichtung” Vielleicht finden Sie sich und Ihre Situation darin ein wenig wieder?
Und, obwohl ich mir gut vorstellen kann wie Sie sich im Moment fühlen, bin ich auch ein wenig zuversichtlich wenn ich Ihre Zeilen lese.
Wie das? Sie schreiben:
“Ich wünsche mir nur, dass irgendwann ein wenig Lebensruhe und Lebensfreude wieder Einzug halten.”
Nicht nur, dass Sie trotz Ihrer nachvollziehbaren Kraftlosigkeit sehr kompetent Ihre nächsten Schritte planen. Nein, es ist Ihnen auch möglich, dass Sie sich (und gerade jetzt!) auch daran erinnern können, wie es sich anfühlt “Lebensruhe und Lebensfreude” zu spüren. Dies ist nicht selbstverständlich! Viele Menschen, wenn sie in einer heftigen Lebenskrise und Übergangszeit stecken, schaffen es nur sehr schwer ihre Aufmerksamkeit auch auf das eigene Wohlergehen zu richten.
Meine Bitte an Sie: Denken Sie jeden Tag “ein wenig und dann mehr und mehr” genau daran und schaffen Sie sich viele Gelegenheiten für Ihre “Lebensruhe und Lebensfreude”.
Ich wünsche Ihnen von Herzen gutes Gelingen dafür
Bärbel Rapp
Bärbel Rapp
14. September 2011
09.
Guten Morgen Petra,
auch von mir vielen Dank für Ihr Lebenszeichen über das ich mich sehr gefreut habe. Aus Ihrem Bericht geht hervor, dass Sie am Anfang eines langen Weges stehen, von dem Sie noch nicht glauben können, dass er sie zu „Lebensruhe und Lebensfreude“ führen wird. Im Augenblick ist noch allzu deutlich, was Sie verloren haben und was Sie verlassen mussten.
In dem 1973 erschienenen Roman Momo von Michael Ende gibt es die Figur des Beppo Straßenfeger. Beppo muss jeden Tag eine sehr lange Allee fegen. Auf Momos Frage, wie er das schafft ohne den Mut zu verlieren, gibt Beppo die inzwischen berühmte Antwort, dass es wichtig ist, sich auf den Augenblick zu konzentrieren, auf den einzelnen Besenstrich, immer auf einen Besenstrich nach dem anderen. Dann hat man am Abend das Ende der Allee erreicht, ohne dass es viel Mühe gemacht hat.
Ich wünsche Ihnen, dass auch Sie einen Besenstrich und noch einen Besenstrich voran gehen. Die ersten Besenstriche haben Sie schon hinter sich
Ich würde mich freuen, gelegentlich wieder von Ihnen zu hören und wünsche Ihnen gutes Vorankommen.
Viele Grüße
Eberhard Bohrisch
Eberhard Bohrisch
15. September 2011
10.
Hallo und guten Tag, AKM
Vielen Dank zunächst für Ihre Offenheit bezüglich Ihrer Bemühungen, das Familienleben wieder herzustellen. Hierzu wünsche ich Ihnen viel Mut zu neuen Schritten, die die Kraft geben können, die Sie benötigen.
Sie schildern Ihre finanzielle Situation, die auch auf die Familie Auswirkungen hat. Genau diese Situation war Anlass für uns, die Auf>Richtung ins Leben zu rufen. Immer wieder stellen wir fest, dass eine Krise in einem Bereich Auswirkungen auf andere Bereiche hat, die scheinbar bis dahin in Ordnung schienen.
Die Aufarbeitung der partnerschaftlichen Beziehung wird sich zunächst natürlich nicht direkt auf die Verschuldungssituation auswirken. Da Sie nun aber Ihre finanzielle Krise angehen, wird sich dies aber sicher positiv auf die anderen Lebensbereiche auswirken. Vor allem, wenn Sie jetzt weiterlesen:
Sowohl Sie wie auch Ihr Mann sind Ihrer Tochter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Damit liegen bei Ihnen beiden die jeweiligen Pfändungsfreigrenzen bei je 1.419,99 €. So lange das jeweilige Einkommen darunter liegt, braucht keiner von Ihnen Schulden an die Gläubiger zurück bezahlen. Das Einkommen steht also voll der Familie zur Verfügung.
Mit dieser Nachricht wünsche ich Ihnen nun viel Mut für das, was Sie sich alles vornehmen.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
16. September 2011
11.
Hallo Herr Coenen,
vielen Dank für Ihre Antwort, viele Jahre voller Verletzungen und Entbehrungen liegen hinter uns, der wie beschrieben unsere Ehe zum Opfer gefallen ist. Aber am meisten hat natürlich unsere Tochter gelitten. Wir versuchen beide mit Vorsicht und Respekt füreinander einen Neustart und Ihre Nachricht hat mich natürlich erleichtert, da sie uns die Möglichkeit eröffnet, trotz noch vieler Jahre Insolvenz vor uns, diesen Schritt aber positiv entgegen zu sehen.
Schön das es solche Initiativen, wie AUF>RICHTUNG E. V. – Initiative zur Insolvenzbewältigung gibt.
Viele Grüße AKM
AKM
16. September 2011
12.
Hallo Herr Conen,
es ist der rote Faden, der sich in diesem Jahr durch mein Leben schlängelt….Mein Sohn braucht für seinen Vermieter (Studentenwohnung) Gehaltsbescheinigung von mir und evtl. eine Bürgschaft. Kann ich da helfen? Ich weiß, Sie haben viele, viele Anfragen. Wäre es dennoch möglich, mir schnell Bescheid zu geben? Vielen lieben Dank und
herzlichen Gruß
Petra
Petra
28. September 2011
13.
Sehr geehrter Herr Cohnen,
ich habe eine Konto-und Lohnpfändung, wieviel darf ich vom Weihnachtsgeld behalten um meine Enkel wenigstens ein kleines Geschenk geben zu können.
Danke schon jetzt im Vorraus, und wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Karin
Karin
28. November 2011
14.
Hallo,
mein Mann ist seit einiger Zeit in Privatinsolvenz. Wir sind seit Anfang letzten Jahres verheiratet und haben unserer Lohnsteuer getrennt veranlagt gemacht. Ich muss etwas zurückbezahlen, weil ich im letzten Jahr überwiegend in Elternzeit war, mein Mann bekommt etwas wieder. Muss der gesamt Betrag, den er zurückbekommt an den Insolvenzverwalter abgetreten werden und gibt es da auch gewisse Freibehalte.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Kine
Kine
13. Dezember 2011
15.
Hallo,
ich hätte auch mal eine Frage zum Thema, was darf ich während der Insolvenz verdienen.
Hier mein “Werdegang”: Ich bin verheiratet und war 8 Jahre selbstständig. Mein Mann war in meiner Firma angestellt. Nun mussten wir durch Einnahmeeinbußen und Wegfall der Auftraggeber, Insolvenz anmelden. Da es ein Einzelunternehmen war, wird es eine Privatinsolvenz werden.
Nun ist mein Ehemann z.Zt. noch arbeitslos und ich weiss nicht wie es für uns weitegeht. Ich würde gerne wieder arbeiten, bin aber total unsicher, was darf ich vedienen und was bleibt mir noch von meinem Gehalt übrig.
Wir haben keine unterhaltspflichtigen Kinder mehr.
Wie sieht es aus, wenn mein Mann wieder eine Festanstellung Vollzeit bekomnmt. Was bleibt mir dann noch von meinem Gehalt. Ich denke ich werde max. Halbtags arbeiten gehen können, da ich gesundheitlich nicht top fit bin.
Wäre schön, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten, damit man mal wieder etwas erleichtert in die Zukunft blicken könnte und wieder berufl. Fuss fassen könnte.
LG
MM
MM
29. Dezember 2011
16.
Beitrag 277 vom 19.11.2011 von Bettina
Ein gutes Neues Jahr, Bettina,
Zu Ihrer Frage kann ich nur sagen, dass sich der pfändbare Anteil aus der Pfändungstabelle ergibt. Hierzu wurde ja bereits viel gesagt. Wenn der Treuhänder nicht sofort den Anteil bekannt gibt, kommt es ja schon zu einer höheren Zahlung. Da ein Teil des Einkommens aber nun einmal pfändbar ist, wäre es sicher gut gewesen, den abzuführenden Anteil selber zu recherchieren. Wenn Sie mit dem Treuhänder reden, lässt sich die Nachzahlung vielleicht auch in Raten erbringen.
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. Januar 2012
17.
Beitrag 278 vom 22.11.2011 von Andreas
Auch Ihnen, sehr geehrter Andreas, ein gutes Jahr 2012.
Ob die Maschine zur Masse zählt oder tatsächlich Fremdeigentum ist, lässt sich von hier aus nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage benötigen Sie anwaltlichen Rat (vergleiche Rechtliche Hinweise).
Alles Gute in 2012
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. Januar 2012
18.
Beitrag 279 vom 22.11.2011 von Axel
Guten tag, Axel,
Nach unseren Erfahrungen ist es kein Dilemma oder eine Schande, wenn Sie versuchen, Ihre finanzielle Situation zu ordnen. Dafür ist das Insolvenzverfahren der nach meiner Ansicht einzig richtige Weg. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber diese Situation schildern, wird er feststellen, dass Sie in der Lage sind, aus dem Scheitern die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Er wird denken: Alle Achtung!
In ein Führungszeugnis wird das Insolvenzverfahren nicht eingetragen.
Alles Gute in 2012
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. Januar 2012
19.
Beuitrag 280 vom 23.11.2011 von Thomas
Sehr geehrter Thomas,
Ihre Frage lässt sich aus der Pfändungstabelle beantworten. Da nähere Einzelheiten zu Ihrem Einkommen und der familiären Situation nicht bekannt sind, kann ich von hier aus Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten. Die Pfändungstabelle finden Sie im Internet.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
20.
Beitrag 281 vom 23.112011 von Alexander Schröder
Sehr geehter Herr Schröder,
als unterhaltsberechtigt sind die Familienangehörigen zu berücksichtigen, die kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen haben. Für Ighre Frau wird dies wohl nicht gelten. Ihre Frau haftet aber nicht für Ihre Schulden, sondern nur für eigene Verpflichtungen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
21.
Beitrag 282 vom 25.11.2011 B. Keller
Sehr geehrte Herr Keller,
Restschuldbefreiung können Sie nur erhalten, wenn Sie einen eigenen Insolvenzantrag stellen und die Erteilung der Restschuldbefreiung gleichzeitig beantragen. Kommen Sie Ihrer Bank doch einfach zuvor…!
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
22.
Beitrag 283 vom 26.11.2011 von Susi
Sehr geehrte Susi,
schön von Ihnen zu hören, dass Sie heiraten möchten. Ihnen beiden für die Zukunft alles Gute!
Die Änderung Ihrer familiären Situation müssen Sie dem Treuhänder nur mitteilen. Mitzureden hat er dabei nicht.
Und denken Sie daran: Jeder haftet immer nur für eigene Schulden.
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
23.
Beitrag 284 vom 29.11.2011 von Danica Talos
Sehr geehrte Frau Talos,
meine Antwort kommt für diese Frage vielleicht ein wenig zu spät, sorry.
Den Beiträgen konnten Sie aber bereits entnehmen, dass Weihnachtsgeld nur zum Teil pfändbar ist; ein Betrag von maximal 500 € ist pfändungsfrei.
Alees Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
24.
Beitrag 285 vom 29.11.2011 von Gina67
Guten Tag, Gina67,
Ihre Angaben lassen eine verbindliche Antwort nicht zu. Der pfändbare Betrag wird aus dem Nettoeinkommen ermittelt. Dabei werden Unterhaltspflichten berücksichtigt. Den exakten Betrag können Sie aus der Pfändungstabelle ersehen, die Sie im Internet finden.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
25.
Sehr geehrter Herr Coenen,
aufgrund von Zahlungsausfällen bei Kunden (Insolvenzen) mußte ich vor kurzem meine eigene Selbstständigkeit aufgeben und bereits einen Offenbarungseid leisten. Eine Insolvenz meinerseits wurde noch nicht eingeleitet, da ich im Frühjahr diesen Jahres eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten werde und auch mein Wohnsitz in der Schweiz sein wird. Jetzt meine Fragen hierzu:
1. Was habe ich zu beachten im Hinblick auf die verbliebenen Gläubiger?
2. Ist mein Einkommen in der Schweiz pfändbar?
3. Welcher Freibetrag würde mir angerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Mike
10. Januar 2012
26.
Hallo Herr Coenen,
ich bin zur Zeit Arbeitslos und habe letztes Jahr meine Privat Insolvenz angemeldet.Es ist gerade am anlaufen .
Jetzt habe ich beim Arbeitsamt einen Termin gehabt damit ich so schnell wie möglich wieder an Arbeit ran komme,ich habe das auch meiner Sachbearbeiterin gesagt das ich in die Insolvenz gegangen bin und sie hat mich dann gefragt ob ich wüsste was ich verdienen darf,jetzt bekomme ich 873,-€ im Monat,aber am 17.03. läuft mein Arbeitslosengeld aus.Ich möchte aber verhindern das ich in das Harzt IV komme.
Jetzt meine Frage ,was darf oder kann ich verdienen,damit ich noch was zum Leben habe.
Liebe Grüße
Ps.: Ich würde mich freuen wenn ich von ihnen ein Feedback bekommen würde.
R.D.
Rieber DOris
17. Januar 2012
27.
Sehr geehrter Herr Coenen,
auch ich bin zufällig auf Ihren Blog gestoßen und habe alle Beiträge sorgfälltig gelesen. UNd ich hätte da noch offene fragen die mir leider noch nicht beantwortet wurden.
Und zwar geht es darum mein Mann hat auch eine privat Insolvenz laufen.Dann hat sich aufeinmal seine ex Freundin gemeldet um meinem Mann eien Unterhaltsklage rein zuwürgen. zwar fieß ausgedrückt aber ist leider so. Da mein Mann und seine Ex Freundin ein gemeinsames Kind haben (12 Jahre alt),(waren beide nie miteinander verheiratet).Nun Sind wir aber seid 5 jahren verheiratet haben einen 5 jährigen sohn. Nun kam letztens ein neues schreiben vom Jugendamt das er nun mehr unterhalt für seinen Sohn bezahlen muß das dieser 12 jahre alt gewurden ist. Darauf hin erzählte mir mein MAnn das dass, was er jetzt nun mehr an Unterhalt zahlen muß gerade noch so mit dem selbstbehalt von ca 950 € hinhaut. da er sein erster Sohn als Unterhaltspflichtige person drin hat und natürlich unseren gemeinsamen sohn. haben erst nach der geburt unseres sohnes geheiratet. Aber ist das richtig das ich die ganze zeit überhaupt nirgends auftauche oder mit berechnet werde bei den unterhaltspflichtigen personen? kann ja aufgrund des kindes nicht arbeiten gehen habe sozusagen garnichts ausser das kinder geld. ich glaube da stimmt irgendetwas nicht das ich aber auch nirgends mit einberechnet werde. oder ist das wirklich so? können sie mir da vielleicht weiter helfen?
Sweetmomy
8. Februar 2012
28.
hallo,
ich bin geschieden und habe einen sohn, der fünf jahre alt ist und bei seiner mutter wohnt.
nun muss ich leider die privatinsolvenz anmelden.
ich verdiene etwa 2065 euro netto monatlich.
wieviel wäre pfändbar bei mir?mein sohn erhält unterhalt in höhe von ca. 255 euro von mir monatlich.
was ändert sich bei erneuter heirat meinerseits?
vielen dank
calimero
14. Februar 2012
29.
Beitrag 25 vom 10.01.2012
Sehr geehrter Mike,
selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre berufliche Zukunft in der Schweiz in Angriff zu nehmen. Dafür wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Sie sollten Ihr Verfahren noch in Deutschland in die Wege leiten. Die Gläubiger sind dann an die Deutschen Regeln gebunden und werden hier ihre Forderungen anmelden.
Auch das Einkommen in der Schweiz ist pfändbar. Da dort aber andere Regeln wegen der Nettobeträge gelten, sollten Sie mit Ihrem Treuhänder über die pfändbaren Anteile verhandeln. Sie müssen dort Ihre Renten- und Krankenversicherung selber bezahlen, so dass sich das zu berücksichtigende Einkommen verringert.
Wie viel dann pfändbar ist, wird Ihnen Ihr Treuhänder berichten.
Alles Gute in der Schweiz!
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
14. Februar 2012
30.
Beitrga 26 vom 17.01.2012
Sehr geehrte Doris Rieber,
aus all den Beiträgen ergibt sich, dass Sie so viel verdienen dürfen, wie Sie wollen!
Ab welchem Betrag ein Teil für die Gläubiger verbleibt, kann ich so nicht beurteilen. Sehen Sie sich einfach die Beiträge zur Pfändungsfreigrenze an und arbeiten Sie: Ein Teil Ihres Einkommens oberhalb der Pfändungsgrenze bleibt bei Ihnen und Ihre Gläubiger erhalten auch noch einen Teil der Forderung.
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
14. Februar 2012
31.
Beitrag 27 vom 08.02.2012
Guten Tag, Sweetmoney!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier unterhaltsrechtlichtliche Fragen nicht mit der für Sie notwendigen Sicherheit beantworten können. Wenden Sie sich (oder Ihr Mann) besser an den Anwalt, der iohn beraten hat.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
14. Februar 2012
32.
Guten Morgen, Calimero,
in Ihrer Situation ist nach Ihren Darstellungen Ihr Sohn unterhaltsberechtigt. Bei dem angegebenen Einkommen wäre dann ein Betrag von 321 € pfändbar.
Bei einer Wiederverheiratung ändert sich zunächst nichts, es sei denn, Ihre Ehefrau wäre ohne eigenes Einkommen.
Die Details finden Sie im Netz, wenn Sie die Pfändungstabelle öffnen.
Herzliche Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. Februar 2012
33.
Hallo Herr Coenen,
Ich habe nur eine kurze frage, ich bin zur Zeit Umschüler werde aber ab Sommer 2012 wieder in Arbeit sein, ich habe nun 3Jahre meiner Wohlverhaltensperiode hinter mir, ich habe aber bisher noch keine Zahlungen bezüglich der Verfahrenskosten geleistet, sollte ich ab Sommer, wenn ich eine neue Arbeit habe extra zahlen. oder reichen dann Zahlungen über die Pfändungsgrenze aus?
Wieviel bleibt mir überhaupt als lediger?
Lohnt sich Mehrarbeit (Überstunden)?
Darf mein Arbeitgeber mir Fahrtkosten zahlen und darf ich die behalten?
Ups nun sind es doch ein paar Fragen mehr geworden.
Mit freundlicem Gruß Torsten
Torsten
21. Februar 2012
34.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich hatte sie vor längerem schon einmal kontaktiert.Nun haben sich bei mir 2 weiteren fragen aufgetan,wobei mein Iv mir ja keine Antworten gibt,weil dies nicht sein Job sei,seiner meinung nach.
1. Ich wollte mal fragen,wie es sich mit der Lohnsteuerrückerstattung von mir verhält,fällt diese Rückerstattung komplett in die Insolvenz,oder darf ich das geld behalten,immerhin kommt ja ein bisl was zusammen,da ich ja täglich fast 120km Pendelfahrten zur Arbeit habe.Diese kosten müssten ja auch gedeckt sein,oder??
2.Muss mir mein Iv jederzeit Akteneinsicht gewähren?Ich habe jetzt in dem einem jahr,noch nicht einen einzigsten Brief erhalten,welcher Gläubiger forderungen angemeldet hat und wielange können Gläubiger eigentlich Ihre forderungen geltend machen? Mir sagte mal jemand,das sich alle Gläubiger nach dem Anschreiben des Gerichts,innerhalb eines halben Jahres melden müssten,stimmt das?.Ich würde dies ja gerne erfahren,nur Auskunft erhalte ich leider keine von ihm. Und wie ist das mit dem gepfändetem Geld von mir?ß Dies fließt ja auf ein Konto des Iv.Um die richtigkeit zu prüfen,würd ich gerne kontoauszüge sehn,ob das Geld auch da ist.Muss er mir diese aushändigen?
3. Meine letzte frage bezieht sich auf meine Freundin.
Wir haben ja eine gemeinsame Tochter seit 6 Monaten und meine Partnerin bezieht Elterngeld in Höhe von knapp 500 Euro.Weil dies ja dies ja nicht ausreicht,würde ich sie gerne als 2. Unterhaltspflichte Person anmelden,darf ich das und wo darf kann ich das machen?ß Sie hat verschiedene Anträge gestellt und jedes Amt sagt,das Ihr Partner (also ich), ihr gegenüber 3 jahre Unterhaltspflichtig ist und sie somit keine Zuschüsse bekommt.Also muss ich ja auch sie dann als unterhaltspflichtige Person melden,aber wo tue ich das,oder ist das Grundsätzlich falsch mit den 3 jahren,weil sie ja auch 500 Euro Elternegld bekommt,wobei jeder weis,das dies ja hinten und vorne nicht ausreicht.
Über Ihre Antworten würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Weisenstein
Carsten Weisenstein
22. Februar 2012
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