10. August 2011
Seit fast zwei Jahren diskutieren wir in unserem Blog die Frage nach dem Verdienst in einem Insolvenzverfahren. Die Durchsicht der vielen interessanten Beiträge zeigt, dass eine Zusammenfassung Not tut: Die Fragen in den neueren Beiträgen ließen sich beim Lesen aller Kommentare beantworten. Daher hier eine Zusammenfassung aller wichtigen Aspekte:
In einem Insolvenzverfahren ist der davon Betroffene verpflichtet, seine Gläubiger so gut es geht zu bedienen. Gleichzeitig soll dabei sicher gestellt werden, das der Schuldner – so wird jeder von einer Insolvenz Betroffene im Gesetz, der Insolvenzordnung, nun einmal genannt – und seine Familie überleben können, vielleicht auf niedrigem Niveau. Doch war es in der Vergangenheit nicht so, dass mehr Geld ausgegeben wurde, als zur Verfügung stand?
Nun ist es sicher so, dass uns die Politik das seit Jahrzehnten vormacht. In der jüngsten Vergangenheit hat die Regierung der USA die Schuldenobergrenze gerade mal um Zweitausenddreihundert-Milliarden Dollar (!) angehoben. Wer glaubt daran, dass diese Möglichkeit nicht auch ausgenutzt werden wird?
Zurück zum Thema: Der Treuhänder in dem Insolvenzverfahren ist verpflichtet, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu versilbern und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Da werden die wertvollen Teppiche, Autos etc. verkauft, Lebensversicherungen gekündigt und und und… (Vergleiche hierzu “ene men meck- was ist alles weg?”).
Und jeder Betroffene tritt den pfändbaren Anteil seines Einkommens für die Dauer von 6 Jahren an den Treuhänder ab, um in den Genuss der Restschuldbefreiung kommen zu können. Die Höhe des pfändbaren Anteils des Einkommens ergibt sich aus der Pfändungstabelle. Die Grenzen sind erst kürzlich, am 01. Juli, angehoben worden. Ein aus meiner Sicht ganz wichtiger Aspekt ist aber die Fetsstellung: Auch wenn mein Einkommen über der Pfändungsgrenze liegt, bleibt ein Teil des Mehrverdienstes bei mir! Und was ist falsch daran, dass ein Teil meines Einkommens für die Gläubiger verbleibt, bei denen ich in der Vergangenheit in der Kreide stand?
Mein Appell: Verdienen Sie so viel wie möglich, dann bleibt auch “viel daheim”
Ich freue mich auf weiterhin anregende Beiträge
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.



Kommentare >
Kommentar schreiben01.
Sehr geehrte herr Coenen,
ich habe einen Beitrag geschrieben und dieer wird nicht freigegeben. Woran kann es liegen?
Ich bin in großer Not und bräuchte dringend Ihren Rat.
HerzlichenGruß
Petra
Petra
18. August 2011
02.
Liebe Petra,
ich habe inzwischen Ihren Beirag freigegeben. Ich sichte jeden Tag einmal, meist am frühen Morgen, die neuen Kommentare, lösche die Spams heraus (zB. Werbung für Glücksspiel) und gebe die übrigen frei. So auch den von Ihnen!
Unser Kollege Coenen wird Ihnen sicher in naher Zukunft auf Ihren Beitrag antworten. Sollten Sie in der Nähe von Bad Kreuznach leben, könnten Sie auch am Mittwoch nächster Woche zu unserem Treffen in Winzenheim kommen.
Viele Grüße
Eberhard Bohrisch
Eberhard Bohrisch
19. August 2011
03.
Sehr geehrter Herr Borisch,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist schon ein schönes Gefühl, einen Ansprechpartner zu haben, der hilft. Ich wohne leider nicht in der Nähe von Bad Kreuznach. Würde sonst sehr gerne an dem Treffen teilnehmen. Ihnen ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Petra
Petra
19. August 2011
04.
Hallo liebe Petra,
die Antwort zu Ihrem Artikel habe ich versehentlich zu dem ersten Artikel über die Frage des Veidienstes beantwortet.
Herzliche Grüße
Jihann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. August 2011
05.
Liebe Petra,
inzwischen hat mein Kollege Johann Coenen schon auf Ihre Anfrage (http://blog.auf-richtung.de/2009/10/07/wieviel-darf-ich-eigentlich-verdienen/comment-page-4/#comment-1844) zu seinem Blogbeitrag von 2009 (http://blog.auf-richtung.de/2009/10/07/wieviel-darf-ich-eigentlich-verdienen/) geantwortet: (http://blog.auf-richtung.de/2009/10/07/wieviel-darf-ich-eigentlich-verdienen/comment-page-4/#comment-1850).
Auch ich finde es toll, wie Sie und Ihre Kinder mit ihrer finanziell schwierigen Lebenssituation umgehen! Der Satz: “Nun muss ich … den Weg der Insolvenz gehen. Trotz allem seh ich es insoweit positiv, als dass ich dann endlich, hoffentlich Ruhe finde.”, der in Ihrer letzten Antwort auf die Beantwortung Ihrer Frage durch Herrn Coenen steht zeigt, wie realistisch und auch positiv Sie mit Ihrer unverschuldet schlechten Lage umgehen. Häufig merken Menschen, die den Weg der Insolvenz gehen mussten, oft erst viel später, dass sie damit einen guten Neuanfang begonnen haben. Ihre Klarsichtigkeit bewundere ich.
Für die vor Ihnen liegenden Jahre der Insolvenz wünsche ich Ihnen Mut, Beharrlichkeit und viel Unterstützung durch Freunde und insbesondere durch Ihre Kinder!
Wenn Sie Lust haben, schauen Sie sich auch mal den folgenden. Blogbeitrag an: http://blog.auf-richtung.de/2009/03/05/insolvenz-scheitern-fall-und-aufrichtung/
Herzliche Grüße!
Eberhard Bohrisch
Eberhard Bohrisch
21. August 2011
06.
Hallo Herr Coenen,
auch ich habe mit Interesse Ihre ausführlichen Antworten auf all die Fragen gelesen und möchte gerne versuchen meine Situation zu schildern. Zur Zeit lebe ich von meinem Mann getrennt, aber wir arbeiten beide daran unsere Ehe zu retten, da wir eine gemeinsame Tochter haben und unglückliche Umstände/Krankheiten und auch unsere Schulden die Ehe belastet haben und zur Trennung führten. Mein Mann war in den vergangenen Jahren oft arbeitslos und auch ich habe keine Anstellung gefunden. Jetzt da wir getrennt wohnen, haben wir beide Arbeit, bei der ich netto 1186€ + 184 € Kindergeld und noch bis zum nächsten Jahr 180 € Unterhaltsvorschuss beziehe. Mein Mann verdient z.Zt. 1336 €. Da er im Moment den großen Kredit mit 556 € und auch einen kleineren bedient, ist er nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen. Ich tilge von dem was ich verdiene ca. 350 € an Schulden. Jetzt sind wir beide unabhängig voneinander zur Arbeitnehmerkammer gegangen und haben einen Antrag auf Insolvenz gestellt, wo wir aber immer noch auf den Termin warten, da es eine sehr lange Warteliste gibt. Noch zur Information, für die Schulden/Kredite sind wir beide als Kreditnehmer eingetragen. Meine Frage ist, was mir und auch meinem Mann an Selbstbehalt bleibt wenn die Insolvenz startet und wie würde es aber dann aussehen, sollten wir unsere Ehe retten können und irgendwann wieder zusammen ziehen. Ich bedanke mich vorab für Ihre Kenntnisnahme und hoffe auf eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen A.K.-M.
AKM
13. September 2011
07.
Sehr geehrter Herr Bohrisch,
vielen herzlichen Dank für Ihre aufmunternden Zeilen vom 21.08.11. Die Zeit ist nur so dahin geflogen. In großen Schritten hat mich die Inso eingeholt. Über die Diakonie wurde der Antrag gestellt und gleichzeitig auch ein Kurantrag für mich. Das Amtsgericht war auch schon tätig und am Donnerstag werden dann die letzten Formalitäten im Haus erledigt. Ja und dann bin ich wohl nicht mehr geschäftsfähig. Das ist so ein schreckliches Gefühl, ich kann es gar nicht beschreiben. Ich bin so erschöpft, dass mir ALLES aber auch wirklich ALLES unglaublich schwer fällt. Ich fühle mich wie im Vakuum. Bin gar nicht mehr ich selbst. Nur der Gedanke, dass jeder Morgen auch einen Abend, eine Nacht hat, läßt mich noch funktionieren. Ich kann auch nicht mehr über meine Not mit Freunden reden. Ich wünsche mir nur, dass irgendwann ein wenig Lebensruhe und Lebensfreude wieder Einzug halten.
Nochmals vielen, vielen Dank für den seelischen Beistand.
Ihre Petra
PS: meine Kur wurde auch bewilligt. Drei Wochen Decke über den Kopf ziehen, wären mir lieber. Ich möchte eigentlich nur noch alleine sein.
Petra
13. September 2011
08.
Hallo liebe Petra,
schön, dass Sie immer mal wieder hier bei uns vorbei schauen!
Als ich Ihre Zeilen eben las musste ich an den Artikel denken, den mein Kollege Eberhard Bohrisch vor einiger Zeit geschrieben hat: “insolvenz-scheitern-fall-und-aufrichtung” Vielleicht finden Sie sich und Ihre Situation darin ein wenig wieder?
Und, obwohl ich mir gut vorstellen kann wie Sie sich im Moment fühlen, bin ich auch ein wenig zuversichtlich wenn ich Ihre Zeilen lese.
Wie das? Sie schreiben:
“Ich wünsche mir nur, dass irgendwann ein wenig Lebensruhe und Lebensfreude wieder Einzug halten.”
Nicht nur, dass Sie trotz Ihrer nachvollziehbaren Kraftlosigkeit sehr kompetent Ihre nächsten Schritte planen. Nein, es ist Ihnen auch möglich, dass Sie sich (und gerade jetzt!) auch daran erinnern können, wie es sich anfühlt “Lebensruhe und Lebensfreude” zu spüren. Dies ist nicht selbstverständlich! Viele Menschen, wenn sie in einer heftigen Lebenskrise und Übergangszeit stecken, schaffen es nur sehr schwer ihre Aufmerksamkeit auch auf das eigene Wohlergehen zu richten.
Meine Bitte an Sie: Denken Sie jeden Tag “ein wenig und dann mehr und mehr” genau daran und schaffen Sie sich viele Gelegenheiten für Ihre “Lebensruhe und Lebensfreude”.
Ich wünsche Ihnen von Herzen gutes Gelingen dafür
Bärbel Rapp
Bärbel Rapp
14. September 2011
09.
Guten Morgen Petra,
auch von mir vielen Dank für Ihr Lebenszeichen über das ich mich sehr gefreut habe. Aus Ihrem Bericht geht hervor, dass Sie am Anfang eines langen Weges stehen, von dem Sie noch nicht glauben können, dass er sie zu „Lebensruhe und Lebensfreude“ führen wird. Im Augenblick ist noch allzu deutlich, was Sie verloren haben und was Sie verlassen mussten.
In dem 1973 erschienenen Roman Momo von Michael Ende gibt es die Figur des Beppo Straßenfeger. Beppo muss jeden Tag eine sehr lange Allee fegen. Auf Momos Frage, wie er das schafft ohne den Mut zu verlieren, gibt Beppo die inzwischen berühmte Antwort, dass es wichtig ist, sich auf den Augenblick zu konzentrieren, auf den einzelnen Besenstrich, immer auf einen Besenstrich nach dem anderen. Dann hat man am Abend das Ende der Allee erreicht, ohne dass es viel Mühe gemacht hat.
Ich wünsche Ihnen, dass auch Sie einen Besenstrich und noch einen Besenstrich voran gehen. Die ersten Besenstriche haben Sie schon hinter sich
Ich würde mich freuen, gelegentlich wieder von Ihnen zu hören und wünsche Ihnen gutes Vorankommen.
Viele Grüße
Eberhard Bohrisch
Eberhard Bohrisch
15. September 2011
10.
Hallo und guten Tag, AKM
Vielen Dank zunächst für Ihre Offenheit bezüglich Ihrer Bemühungen, das Familienleben wieder herzustellen. Hierzu wünsche ich Ihnen viel Mut zu neuen Schritten, die die Kraft geben können, die Sie benötigen.
Sie schildern Ihre finanzielle Situation, die auch auf die Familie Auswirkungen hat. Genau diese Situation war Anlass für uns, die Auf>Richtung ins Leben zu rufen. Immer wieder stellen wir fest, dass eine Krise in einem Bereich Auswirkungen auf andere Bereiche hat, die scheinbar bis dahin in Ordnung schienen.
Die Aufarbeitung der partnerschaftlichen Beziehung wird sich zunächst natürlich nicht direkt auf die Verschuldungssituation auswirken. Da Sie nun aber Ihre finanzielle Krise angehen, wird sich dies aber sicher positiv auf die anderen Lebensbereiche auswirken. Vor allem, wenn Sie jetzt weiterlesen:
Sowohl Sie wie auch Ihr Mann sind Ihrer Tochter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Damit liegen bei Ihnen beiden die jeweiligen Pfändungsfreigrenzen bei je 1.419,99 €. So lange das jeweilige Einkommen darunter liegt, braucht keiner von Ihnen Schulden an die Gläubiger zurück bezahlen. Das Einkommen steht also voll der Familie zur Verfügung.
Mit dieser Nachricht wünsche ich Ihnen nun viel Mut für das, was Sie sich alles vornehmen.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
16. September 2011
11.
Hallo Herr Coenen,
vielen Dank für Ihre Antwort, viele Jahre voller Verletzungen und Entbehrungen liegen hinter uns, der wie beschrieben unsere Ehe zum Opfer gefallen ist. Aber am meisten hat natürlich unsere Tochter gelitten. Wir versuchen beide mit Vorsicht und Respekt füreinander einen Neustart und Ihre Nachricht hat mich natürlich erleichtert, da sie uns die Möglichkeit eröffnet, trotz noch vieler Jahre Insolvenz vor uns, diesen Schritt aber positiv entgegen zu sehen.
Schön das es solche Initiativen, wie AUF>RICHTUNG E. V. – Initiative zur Insolvenzbewältigung gibt.
Viele Grüße AKM
AKM
16. September 2011
12.
Hallo Herr Conen,
es ist der rote Faden, der sich in diesem Jahr durch mein Leben schlängelt….Mein Sohn braucht für seinen Vermieter (Studentenwohnung) Gehaltsbescheinigung von mir und evtl. eine Bürgschaft. Kann ich da helfen? Ich weiß, Sie haben viele, viele Anfragen. Wäre es dennoch möglich, mir schnell Bescheid zu geben? Vielen lieben Dank und
herzlichen Gruß
Petra
Petra
28. September 2011
13.
Sehr geehrter Herr Cohnen,
ich habe eine Konto-und Lohnpfändung, wieviel darf ich vom Weihnachtsgeld behalten um meine Enkel wenigstens ein kleines Geschenk geben zu können.
Danke schon jetzt im Vorraus, und wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Karin
Karin
28. November 2011
14.
Hallo,
mein Mann ist seit einiger Zeit in Privatinsolvenz. Wir sind seit Anfang letzten Jahres verheiratet und haben unserer Lohnsteuer getrennt veranlagt gemacht. Ich muss etwas zurückbezahlen, weil ich im letzten Jahr überwiegend in Elternzeit war, mein Mann bekommt etwas wieder. Muss der gesamt Betrag, den er zurückbekommt an den Insolvenzverwalter abgetreten werden und gibt es da auch gewisse Freibehalte.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Kine
Kine
13. Dezember 2011
15.
Hallo,
ich hätte auch mal eine Frage zum Thema, was darf ich während der Insolvenz verdienen.
Hier mein “Werdegang”: Ich bin verheiratet und war 8 Jahre selbstständig. Mein Mann war in meiner Firma angestellt. Nun mussten wir durch Einnahmeeinbußen und Wegfall der Auftraggeber, Insolvenz anmelden. Da es ein Einzelunternehmen war, wird es eine Privatinsolvenz werden.
Nun ist mein Ehemann z.Zt. noch arbeitslos und ich weiss nicht wie es für uns weitegeht. Ich würde gerne wieder arbeiten, bin aber total unsicher, was darf ich vedienen und was bleibt mir noch von meinem Gehalt übrig.
Wir haben keine unterhaltspflichtigen Kinder mehr.
Wie sieht es aus, wenn mein Mann wieder eine Festanstellung Vollzeit bekomnmt. Was bleibt mir dann noch von meinem Gehalt. Ich denke ich werde max. Halbtags arbeiten gehen können, da ich gesundheitlich nicht top fit bin.
Wäre schön, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten, damit man mal wieder etwas erleichtert in die Zukunft blicken könnte und wieder berufl. Fuss fassen könnte.
LG
MM
MM
29. Dezember 2011
16.
Beitrag 277 vom 19.11.2011 von Bettina
Ein gutes Neues Jahr, Bettina,
Zu Ihrer Frage kann ich nur sagen, dass sich der pfändbare Anteil aus der Pfändungstabelle ergibt. Hierzu wurde ja bereits viel gesagt. Wenn der Treuhänder nicht sofort den Anteil bekannt gibt, kommt es ja schon zu einer höheren Zahlung. Da ein Teil des Einkommens aber nun einmal pfändbar ist, wäre es sicher gut gewesen, den abzuführenden Anteil selber zu recherchieren. Wenn Sie mit dem Treuhänder reden, lässt sich die Nachzahlung vielleicht auch in Raten erbringen.
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. Januar 2012
17.
Beitrag 278 vom 22.11.2011 von Andreas
Auch Ihnen, sehr geehrter Andreas, ein gutes Jahr 2012.
Ob die Maschine zur Masse zählt oder tatsächlich Fremdeigentum ist, lässt sich von hier aus nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage benötigen Sie anwaltlichen Rat (vergleiche Rechtliche Hinweise).
Alles Gute in 2012
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. Januar 2012
18.
Beitrag 279 vom 22.11.2011 von Axel
Guten tag, Axel,
Nach unseren Erfahrungen ist es kein Dilemma oder eine Schande, wenn Sie versuchen, Ihre finanzielle Situation zu ordnen. Dafür ist das Insolvenzverfahren der nach meiner Ansicht einzig richtige Weg. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber diese Situation schildern, wird er feststellen, dass Sie in der Lage sind, aus dem Scheitern die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Er wird denken: Alle Achtung!
In ein Führungszeugnis wird das Insolvenzverfahren nicht eingetragen.
Alles Gute in 2012
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. Januar 2012
19.
Beuitrag 280 vom 23.11.2011 von Thomas
Sehr geehrter Thomas,
Ihre Frage lässt sich aus der Pfändungstabelle beantworten. Da nähere Einzelheiten zu Ihrem Einkommen und der familiären Situation nicht bekannt sind, kann ich von hier aus Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten. Die Pfändungstabelle finden Sie im Internet.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
20.
Beitrag 281 vom 23.112011 von Alexander Schröder
Sehr geehter Herr Schröder,
als unterhaltsberechtigt sind die Familienangehörigen zu berücksichtigen, die kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen haben. Für Ighre Frau wird dies wohl nicht gelten. Ihre Frau haftet aber nicht für Ihre Schulden, sondern nur für eigene Verpflichtungen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
21.
Beitrag 282 vom 25.11.2011 B. Keller
Sehr geehrte Herr Keller,
Restschuldbefreiung können Sie nur erhalten, wenn Sie einen eigenen Insolvenzantrag stellen und die Erteilung der Restschuldbefreiung gleichzeitig beantragen. Kommen Sie Ihrer Bank doch einfach zuvor…!
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
22.
Beitrag 283 vom 26.11.2011 von Susi
Sehr geehrte Susi,
schön von Ihnen zu hören, dass Sie heiraten möchten. Ihnen beiden für die Zukunft alles Gute!
Die Änderung Ihrer familiären Situation müssen Sie dem Treuhänder nur mitteilen. Mitzureden hat er dabei nicht.
Und denken Sie daran: Jeder haftet immer nur für eigene Schulden.
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
23.
Beitrag 284 vom 29.11.2011 von Danica Talos
Sehr geehrte Frau Talos,
meine Antwort kommt für diese Frage vielleicht ein wenig zu spät, sorry.
Den Beiträgen konnten Sie aber bereits entnehmen, dass Weihnachtsgeld nur zum Teil pfändbar ist; ein Betrag von maximal 500 € ist pfändungsfrei.
Alees Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
24.
Beitrag 285 vom 29.11.2011 von Gina67
Guten Tag, Gina67,
Ihre Angaben lassen eine verbindliche Antwort nicht zu. Der pfändbare Betrag wird aus dem Nettoeinkommen ermittelt. Dabei werden Unterhaltspflichten berücksichtigt. Den exakten Betrag können Sie aus der Pfändungstabelle ersehen, die Sie im Internet finden.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Januar 2012
25.
Sehr geehrter Herr Coenen,
aufgrund von Zahlungsausfällen bei Kunden (Insolvenzen) mußte ich vor kurzem meine eigene Selbstständigkeit aufgeben und bereits einen Offenbarungseid leisten. Eine Insolvenz meinerseits wurde noch nicht eingeleitet, da ich im Frühjahr diesen Jahres eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten werde und auch mein Wohnsitz in der Schweiz sein wird. Jetzt meine Fragen hierzu:
1. Was habe ich zu beachten im Hinblick auf die verbliebenen Gläubiger?
2. Ist mein Einkommen in der Schweiz pfändbar?
3. Welcher Freibetrag würde mir angerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Mike
10. Januar 2012
26.
Hallo Herr Coenen,
ich bin zur Zeit Arbeitslos und habe letztes Jahr meine Privat Insolvenz angemeldet.Es ist gerade am anlaufen .
Jetzt habe ich beim Arbeitsamt einen Termin gehabt damit ich so schnell wie möglich wieder an Arbeit ran komme,ich habe das auch meiner Sachbearbeiterin gesagt das ich in die Insolvenz gegangen bin und sie hat mich dann gefragt ob ich wüsste was ich verdienen darf,jetzt bekomme ich 873,-€ im Monat,aber am 17.03. läuft mein Arbeitslosengeld aus.Ich möchte aber verhindern das ich in das Harzt IV komme.
Jetzt meine Frage ,was darf oder kann ich verdienen,damit ich noch was zum Leben habe.
Liebe Grüße
Ps.: Ich würde mich freuen wenn ich von ihnen ein Feedback bekommen würde.
R.D.
Rieber DOris
17. Januar 2012
27.
Sehr geehrter Herr Coenen,
auch ich bin zufällig auf Ihren Blog gestoßen und habe alle Beiträge sorgfälltig gelesen. UNd ich hätte da noch offene fragen die mir leider noch nicht beantwortet wurden.
Und zwar geht es darum mein Mann hat auch eine privat Insolvenz laufen.Dann hat sich aufeinmal seine ex Freundin gemeldet um meinem Mann eien Unterhaltsklage rein zuwürgen. zwar fieß ausgedrückt aber ist leider so. Da mein Mann und seine Ex Freundin ein gemeinsames Kind haben (12 Jahre alt),(waren beide nie miteinander verheiratet).Nun Sind wir aber seid 5 jahren verheiratet haben einen 5 jährigen sohn. Nun kam letztens ein neues schreiben vom Jugendamt das er nun mehr unterhalt für seinen Sohn bezahlen muß das dieser 12 jahre alt gewurden ist. Darauf hin erzählte mir mein MAnn das dass, was er jetzt nun mehr an Unterhalt zahlen muß gerade noch so mit dem selbstbehalt von ca 950 € hinhaut. da er sein erster Sohn als Unterhaltspflichtige person drin hat und natürlich unseren gemeinsamen sohn. haben erst nach der geburt unseres sohnes geheiratet. Aber ist das richtig das ich die ganze zeit überhaupt nirgends auftauche oder mit berechnet werde bei den unterhaltspflichtigen personen? kann ja aufgrund des kindes nicht arbeiten gehen habe sozusagen garnichts ausser das kinder geld. ich glaube da stimmt irgendetwas nicht das ich aber auch nirgends mit einberechnet werde. oder ist das wirklich so? können sie mir da vielleicht weiter helfen?
Sweetmomy
8. Februar 2012
28.
hallo,
ich bin geschieden und habe einen sohn, der fünf jahre alt ist und bei seiner mutter wohnt.
nun muss ich leider die privatinsolvenz anmelden.
ich verdiene etwa 2065 euro netto monatlich.
wieviel wäre pfändbar bei mir?mein sohn erhält unterhalt in höhe von ca. 255 euro von mir monatlich.
was ändert sich bei erneuter heirat meinerseits?
vielen dank
calimero
14. Februar 2012
29.
Beitrag 25 vom 10.01.2012
Sehr geehrter Mike,
selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre berufliche Zukunft in der Schweiz in Angriff zu nehmen. Dafür wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Sie sollten Ihr Verfahren noch in Deutschland in die Wege leiten. Die Gläubiger sind dann an die Deutschen Regeln gebunden und werden hier ihre Forderungen anmelden.
Auch das Einkommen in der Schweiz ist pfändbar. Da dort aber andere Regeln wegen der Nettobeträge gelten, sollten Sie mit Ihrem Treuhänder über die pfändbaren Anteile verhandeln. Sie müssen dort Ihre Renten- und Krankenversicherung selber bezahlen, so dass sich das zu berücksichtigende Einkommen verringert.
Wie viel dann pfändbar ist, wird Ihnen Ihr Treuhänder berichten.
Alles Gute in der Schweiz!
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
14. Februar 2012
30.
Beitrga 26 vom 17.01.2012
Sehr geehrte Doris Rieber,
aus all den Beiträgen ergibt sich, dass Sie so viel verdienen dürfen, wie Sie wollen!
Ab welchem Betrag ein Teil für die Gläubiger verbleibt, kann ich so nicht beurteilen. Sehen Sie sich einfach die Beiträge zur Pfändungsfreigrenze an und arbeiten Sie: Ein Teil Ihres Einkommens oberhalb der Pfändungsgrenze bleibt bei Ihnen und Ihre Gläubiger erhalten auch noch einen Teil der Forderung.
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
14. Februar 2012
31.
Beitrag 27 vom 08.02.2012
Guten Tag, Sweetmoney!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier unterhaltsrechtlichtliche Fragen nicht mit der für Sie notwendigen Sicherheit beantworten können. Wenden Sie sich (oder Ihr Mann) besser an den Anwalt, der iohn beraten hat.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
14. Februar 2012
32.
Guten Morgen, Calimero,
in Ihrer Situation ist nach Ihren Darstellungen Ihr Sohn unterhaltsberechtigt. Bei dem angegebenen Einkommen wäre dann ein Betrag von 321 € pfändbar.
Bei einer Wiederverheiratung ändert sich zunächst nichts, es sei denn, Ihre Ehefrau wäre ohne eigenes Einkommen.
Die Details finden Sie im Netz, wenn Sie die Pfändungstabelle öffnen.
Herzliche Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. Februar 2012
33.
Hallo Herr Coenen,
Ich habe nur eine kurze frage, ich bin zur Zeit Umschüler werde aber ab Sommer 2012 wieder in Arbeit sein, ich habe nun 3Jahre meiner Wohlverhaltensperiode hinter mir, ich habe aber bisher noch keine Zahlungen bezüglich der Verfahrenskosten geleistet, sollte ich ab Sommer, wenn ich eine neue Arbeit habe extra zahlen. oder reichen dann Zahlungen über die Pfändungsgrenze aus?
Wieviel bleibt mir überhaupt als lediger?
Lohnt sich Mehrarbeit (Überstunden)?
Darf mein Arbeitgeber mir Fahrtkosten zahlen und darf ich die behalten?
Ups nun sind es doch ein paar Fragen mehr geworden.
Mit freundlicem Gruß Torsten
Torsten
21. Februar 2012
34.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich hatte sie vor längerem schon einmal kontaktiert.Nun haben sich bei mir 2 weiteren fragen aufgetan,wobei mein Iv mir ja keine Antworten gibt,weil dies nicht sein Job sei,seiner meinung nach.
1. Ich wollte mal fragen,wie es sich mit der Lohnsteuerrückerstattung von mir verhält,fällt diese Rückerstattung komplett in die Insolvenz,oder darf ich das geld behalten,immerhin kommt ja ein bisl was zusammen,da ich ja täglich fast 120km Pendelfahrten zur Arbeit habe.Diese kosten müssten ja auch gedeckt sein,oder??
2.Muss mir mein Iv jederzeit Akteneinsicht gewähren?Ich habe jetzt in dem einem jahr,noch nicht einen einzigsten Brief erhalten,welcher Gläubiger forderungen angemeldet hat und wielange können Gläubiger eigentlich Ihre forderungen geltend machen? Mir sagte mal jemand,das sich alle Gläubiger nach dem Anschreiben des Gerichts,innerhalb eines halben Jahres melden müssten,stimmt das?.Ich würde dies ja gerne erfahren,nur Auskunft erhalte ich leider keine von ihm. Und wie ist das mit dem gepfändetem Geld von mir?ß Dies fließt ja auf ein Konto des Iv.Um die richtigkeit zu prüfen,würd ich gerne kontoauszüge sehn,ob das Geld auch da ist.Muss er mir diese aushändigen?
3. Meine letzte frage bezieht sich auf meine Freundin.
Wir haben ja eine gemeinsame Tochter seit 6 Monaten und meine Partnerin bezieht Elterngeld in Höhe von knapp 500 Euro.Weil dies ja dies ja nicht ausreicht,würde ich sie gerne als 2. Unterhaltspflichte Person anmelden,darf ich das und wo darf kann ich das machen?ß Sie hat verschiedene Anträge gestellt und jedes Amt sagt,das Ihr Partner (also ich), ihr gegenüber 3 jahre Unterhaltspflichtig ist und sie somit keine Zuschüsse bekommt.Also muss ich ja auch sie dann als unterhaltspflichtige Person melden,aber wo tue ich das,oder ist das Grundsätzlich falsch mit den 3 jahren,weil sie ja auch 500 Euro Elternegld bekommt,wobei jeder weis,das dies ja hinten und vorne nicht ausreicht.
Über Ihre Antworten würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Weisenstein
Carsten Weisenstein
22. Februar 2012
35.
Hallo Herr Johann Coenen,
ich habe eine Frage, ich soll in eine Regelinsolvenz gehen, jetzt weiß ich nicht wie das ist ich habe nur Harz 4 und mein Mann ein Einkommen von ca. 2100 Netto.
Jetzt meine Frage was passiert wenn mein Mann mehr als das verdient wir haben zwei Kinder wird ihm das vom Lohn abgezogen wenn ja wieviel und wie ist das mit Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen??
Ich weiß nicht ob mein Mann für meine Schulden Gerade stehen muss???
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Frau Paul
Frau Paul
27. Februar 2012
36.
Guten Tag, Torsten,
Ihre Frage aus dem Beitrag 33 vom 21.02. beantworte ich gerene:
Ja, es lohnt sich, mehr zu verdienen:
Sobald die Pfändungsfreigrenze von 1.030,00 € für Alleinstehende überschritten ist, wird Ihnen von dem Mehrbetrag immer nur ein Teil abgenommen, in etwa 70 Prozent. Wenn Sie also Netto 2.030,00 € verdienen sollten, müssten Sie davon “nur” 700 € bezahlen; der Rest bliebe bei Ihnen.
Von den Zahlungen oberhalb der Pfändungsgrenze werden zunächst die zur Zeit noch gestundeten Verfahrenskosten bezahlt. Weiter Zahlungen brauchen Sie also nicht erbringen.
Herzliche Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. März 2012
37.
Hallo Herr Weisenstein,
gerne versuche ich, Ihre Fragen aus Beitrag 34 vom 22.02. mit der gebotenen Kürze zu beantworten:
1) Die Erstattungsansprüche im Rahmen der Einkommenssteuererklärung bleiben bei Ihnen, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt wurde. Ansonsten fließt das Geld in die Masse.
Wenn allerdings Schuldebn beim Finanzamt existieren, bleibt der Betrag beim FA.
2) Der Verwalter muss Ihnen keine Akteneinsicht geben, Sie aber dennoch informieren. Wenn Sie von ihm keine Infromationen erhalten, können Sie die Infos auch bei dem Insolvenzgericht erhalten und dort die Akte einsehen.
Eine von Ihnen angesprochene Frist zur Anmeldung der Froderungen wird zwar vom Gericht festgesetzt. Die Überschreitung schadet aber nicht. Die Gläubiger können ihre Forderungen noch bis zum Schlusstermin anmelden.
3) Ob das Elterngeld von 500 € in Ihrem Gerichtsbetirk schon dazu führt, dass Ihre Lebensgefährtin nicht mehr zu berücksichtigen ist,kann ich nicht beurteilen, weil es keine feste Grenze gibt. In jedem Fall sollten Sie aber den Antrag stellen, sie als unterhaltsberechtigt anerkennen zu lassen. Diesen Antrag müssen Sie beim Insolvenzgericht stellen.
Alles Gute aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. März 2012
38.
Guten Tag Frau Paul!
Ihr Mann haftet nicht für Ihre Schulden. Sein Gehalt wird nicht angetastet, wenn es nicht um eigene Schulden Ihres Mannes geht.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. März 2012
39.
hallo,
ich bin in 2 moaten durch mit meinem insolvensverfahren, nun meine frage : meine freundin und ich haben nun ein kind bekommen und ich habe ein 2tes kind was nicht bei mir lebt, wofür ich aber keinen unterhalt zahlen kann! da ich net weiß wo sie wohnt usw… ! ich verdiene im schnitt um die 1000€ wieviel darf ich genau verdienen ?
Andy B.
21. März 2012
40.
Hallo Herr Coenen,
ich wollte nochmal kurz Bezug auf Ihre Antwort in 37. nehmen.
Wann wird das Insolvenzverfahren denn aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt?? Erst nach Ablauf der 6 jahre oder gibt es da früher Termin?? Wie gesagt,steh leider total im dunkeln,weil mein IV ja keine Auskünfte gibt,weil es nicht sein Job sei.
Ich habe beim Gericht mal einen Antrag abgegeben,ob sie meine Partnerin annerkennen als Unterhaltspflichtige Person muss ich abwarten.Bis wann muss mir Gericht da Bescheid geben??Hab das schreiben vor ca 2 Wochen abgegeben.
Und danke für Ihre Mühe und die Antworten die sie geben.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Weisenstein
Carsten Weisenstein
21. März 2012
41.
Guten Tag, Herr Andy B.,
Ihre Frage möchte ich so nicht beantworten, Ihnen jedoch zunächst einmal zur Geburt Ihres Kindes gratulieren.
Aus all den Beiträgen entnehmen Sie, dass es nicht um die Frage geht, wie viel jemand im Insolvenzverfahren verdienen darf, sondern bis zu welcher Grenze der Treuhänder etwas von dem Nettogehalt erhält.
Bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen wie bei Ihnen wird immer nur ein Tei(maximal 50 % des Mehrverdienstes) oberhalb der Pfändungsfreigrenze abgenommen. Diese liegt bei einer Unterhaltsverpflichtung bei 1.419,99 €.
Aber: Sie tun sich und Ihren Gläubigern doch einen Gefallen, wenn Sie darüber hinaus verdienen, weil vom Mehrverdienst erst die Verfahrenskosten bezahlt werden, von denen Sie ansonsten nicht loskommen. Diese müssen Sie nach Ablauf der so genannten Wohlverhaltensperiode nämlich in jedem Fall bezahlen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
21. März 2012
42.
Hallo Herr Weisenstein,
das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, wenn der Verwalter seine Verwertungstätigkeit beendet und den Schlussbericht erstellt hat. Danach muss das Insolvenzgericht diese Rechnungslegung prüfen und einen Schlusstermin bestimmen.
Ihre Frage nach dem Zeitpunkt kann ich nicht konkret beantworten, weil ich natürlich nicht weiß, was in Ihrem Verfahren alles so unternommen werden muss. Üblicherweise wird ein Insolvenzverfahren nach etwa einem bis zwei Jahren nach Eröffnung aufgehoben. Wir haben aber auch schon Verfahren bearbeitet, die erst nach vielen Jahren aufgehoben werden konnten, weil entsprechend viel zu tun war.
In jedem Fall kann dann aber nach Ablauf der 6 Jahre die Restschuldbefreiung erteilt werden, auch wenn das Verfahren selbst noch läuft.
Einen sonnigen Gruß aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
21. März 2012
43.
Hallo, bin auf diese Seite gestossen, wirklich sehr Aufschlussreich
Bräuchte auch einen Ratschlag.
Bin seit 2010 in Insolvenz und mein Sohn war bis März 2012 in der lehre, jetzt bekommt er einen job vorerst mal auf 600€ Netto, Kindergeld ist auch weggefallen. er wohnt noch bei mir (21) ist lernbehindert und meine Frage werde ich jetzt bis auf 1020 € gepfändet?
Bis jetzt blieb mir von den 1700€ immer so 1450€.
Ich weis gar nicht wie ich das machen soll, Miete 520€ usw.
Danke mal im voraus
Maria
25. März 2012
44.
Guten Tag, sehr geehrte Maria,
bei Ihrem Sohn und dessen Einkommen stellt sich die Frage, ob er noch als unterhaltsberechtigt anzusehen ist. Hier gibt es keine festen Grenzen. Bei einem Einkommen von 600,00 € wird er aber eher nicht als berechtigt anzusehen sein. Die gerichtliche Praxis bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht kann Ihnen Ihr Treuhänder erläutern.
Bei Ihrem Einkommen von 1.700,00 € ist ohne Unterhaltsverpflichtung ein Betrag von 469,78 € pfändbar, so dass Ihnen 1.230,22 € verbleiben.
Vielleicht kann Ihr Sohn sich an den Wohnkosten ein wenig beteiligen…?
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. April 2012
45.
Sehr geehrte Herr Coenen,
Erstmal möchte ich mich bei ihnen bedanken dass sie bereit sind ihr Wissen an uns weiterzugeben, Solidarität und Gegenseitiges Helfen fehlt leider sehr oft in unseren Gesellschaft. Ich möchte auch gleichzeitigt alle die hier sind ein wenig Kraft geben denn wir sind alle irgendwie Opfer ein Falsches System.
Ich bin Selbständig als sozialpädagogische Familienhelfer und verdiene Circa 3.800 Euro Brutto, d.h. vor Steuer, Betriebsausgaben und Unterhaltverpflichtungen, mein Einkommen ist aber sehr variablel und bewegt sich zwischen 2.000 und 3.800 Euro monatlich.
Anfang April wurde mein Insolvenzverfahren Aufgrund Zahlungsunfähigkeit eröffnet, nun werde ich demnächst ein Termin mit den Insolvenzverwalter wahrnehmen.
Ich bin seit 4 Jahre Geschieden, wir haben zusammen ein 10 Jähriges Sohn und nach 4 Jahre sind wir wieder ein Paar mit getrennte Haushalte und ohne Trauschein. In Mai 2012 bekommen wir ein Baby.
Ich bin auch gebürtige Südamerikaner und bin gegenüber meine Eltern Unterhaltsverplichtet denn Sie sin in Südamerika Mittellos.
Mit diesen Hintergrunde wurde ich gerne wissen wie wird der Insolvenzverwalter der Pfändungsbetrag festlegen? und Wieviel muss ich monatlich abgeben?
1. Unterhalt für zwei Sohne und Partnerin?
2. Unterhalt für meine Eltern?
3. Wie sieht aus mit meine laufenden Ausgaben als Selbständige Familienhelfer (Benzin, Fortbildungen, Steuerberatung?)
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir etwas Klarheit verschaffen können und hoffe mit mein Profil andere auch mehr Klarheit zu geben.
Viele vielan dank und an alle ein schönes Osternfest.
J.I.
Jose Inacio
6. April 2012
46.
Sehr geehrter Herr Jose Inacio,
besten Dank zunächst für Ihren Beitrag auf unserem Blog und die Komplimente. Ihnen und Ihrer größer werdenden Familie wünschen wir alles Gute und Gesundheit auch für den neuen Erdenbürger!
Sie sind selbstverständlich unterhaltsverpflichtet für ihre beiden Kinder und die Kindesmutter, so lange sie nicht arbeitet.
Ob Sie Ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Sofern Sie Ihre Eltern finanziell unterstützen, können diese als berechtigt berücksichtigt werden. Hierzu müssen Sie aber bei dem Insolvenzgericht unter Vorlage der Zahlungsbelege einen entsprechenden Antrag stellen.
Bei dem Termin mit Ihrem Verwalter sollten Sie die Frage erörtern, ob er Ihre selbständige Tätigkeit aus der Masse freigibt. Dann müssen Sie Ihre Gläubiger so stellen, wie wenn Sie im Angestelltenverhältnis verdienen würden. Bei einem Bruttogehalt von durchschnittlich 3.000 € würden bei drei Unterhaltsberechtigten geschätzt etwa 100 € pfändbar sein. Auf diesen Zahlbetrag sollten Sie sich mit Ihrem Verwalter verständigen. Das Risiko, weniger zu verdienen, bleibt bei Ihnen. Allerdings wird Ihnen auch nicht mehr abgenommen, wenn Sie mehr verdienen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Glück
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
10. April 2012
47.
Sehr geehrter Herr,Coenen
Ich bin zufälliger weise auf diese Seite gestoßen, und war sehr begeistert.
Ich hätte auch gerne einige antworten auf meine Fragen, die mich die ganze Zeit quälen.
1/ Bin in Insolvenz seit 2 Jahren, ich bin Geschieden und mein 8 Jahre altes Kind wird im Sommer für immer bei meinen Ex Mann Leben. Bei der Pfändungsgrenze Zählt mein Kind nur wenn er bei mir Lebt??
2/ich habe eine Teilzeit Stelle bekommen ab den Sommer und verdiene Ca 1000 Euro Netto ,
3/ich habe vor noch zu Studieren, neben meinen Job .Darf ich das ??
4/wenn meinen Freund einen Teil meinen Schulden bezahlen möchte, ca 15000 Euro und offen sind ca 30000 Euro,
ob es eine Möglichkeit besteht komplett aus dem Insolvenz zurück zu treten?
ob noch eine Möglichkeit besteht zu handeln mit den Gläubigern?
Wo soll ich mich wenden wenn es möglich ist die Insolvenz zu lösen?
Darf ich mich selbstständig machen als Freiberufler?
Alle diese Fragen haben mich lange beschäftigt, bis ich diese Seite entdeckt habe.
Ich bedanke mich im Voraus
malek
malek
11. April 2012
48.
Guten Tag, sehr geehrte Frau malek,
Gerne beantworte ich in der gebotenen Kürze Ihre Fragen:
1) Auch wenn das Kind beim Vater lebt, ist es Ihnen gegenüber zum Unterhalt berechtigt, wird also berücksichtigt.
2) Sie sollten sich nach Möglichkeit um eine Vollzeistelle bemühen, damit Ihnen nicht vorgeworfen werden kann, dass Sie keine zumutbare Tätigkeit ausüben. Bei der Unterhaltsverpflichtung Ihrem Kind gegenüber greift die Pfändungstabelle erst bei einem Einkommen ab 1.420,00 €.
3) Natürlich dürfen Sie auch studieren.
4) Ihr Insolvenzverfahren können Sie jetzt nur dann noch abkürzen, wenn Sie sich mit allen Gläubigern endgültig einigen. An sonsten macht es keinen Sinn, jetzt Zahlungen an die Gläubiger zu leisten.
5) Auch eine Selbständigkeit ist möglich. Dann aber müssen Sie Ihre Gläubiger so stellen, als seien Sie im Angestelltenverhältnis tätig.
Für all Ihre Zukunftspläne wünsche ich Ihnen von Herzen viel Erfolg!
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
12. April 2012
49.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich bin so durcheinander, dass ich garnicht weiß, ob ich jetzt die richtige Funktion (Kommentar schreiben) gefunden habe um Ihnen meine Probleme zu schildern.
Seit dem 01.01.2009 arbeite ich wieder in meinem Job, leider nur 6 Stunden pro Tag, war in Beurlaubung, zwecks Erziehung meiner Kinder (heute 16 und 18 Jahre). Ich bin beim Amt für Arbeitsschutz seit 1988 beschäftigt. Sobald möglich, versuche ich 8 Stunden zu bekommen. Dies kann aber nur geschehen, wenn jemand vorzeitig aufhört, dann werden diese Stunden aufgeteilt. ( Kurz-Info: Ich war 18 Jahre verheiratet und jetzt seit dem 31.03.2006 geschieden. Habe 3 Jahre Hartz IV bekommen, da man mir meine Stelle nicht freigeben konnte. Dann habe ich 2009 wieder angefangen zu arbeiten. Jetzt verdiene ich 1311,58 netto. Meine Söhne, der Jüngere 16 Jahre, geht noch zur Schule, der Ältere 18 schreibt Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz.
Jetzt mein Problem. Seit 2009 verschulde ich mich immer höher. Jedes Jahr wurde der Kredit aufgestockt Das letzte Mal im November 2011). Ich habe einen Kredit bei easy-Kredit über 31.000 € und mein Konto ist mit 1500 € überzogen. Unterhalt für meine Kinder bekomme ich von meinem Ex-Mann nicht, da er Hartz IV bekommt.
Ich bin total verzweifelt, da ich die Schulden nicht mehr bezahlen kann (noch bezahle ich jeden Monat 355 € für den Kredit). Mir bleiben im Monat für mich und meine Kinder ca. 400 €.
Was kann ich jetzt machen? Wo muss ich hingehen damit man mir hilft? Werden meine Kinder, wenn sie mal eine Ausbildungsstelle haben, für meine Schulden mitaufkommen? Was ist mit meinem Weihnachtsgeld? Bekomme ein 13. Monatsgehalt? Wird dieses voll angerechnet, wenn ich in die Insolvenz gehe?
Ich habe so viele Fragen und Angst vor der Zukunft, da ich nicht mehr weiter weiß.
Über eine Info von Ihnen wäre ich sehr dankbar. Damit ich endlich wieder mit meinen Kindern leben kann (bin psychisch krank (Burn-out, Depressionen, Bandscheibenvorfall (Nacken- und Lendenwirbelbereich).
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
* Rita *
Beushausen Rita
29. April 2012
50.
Guten Tag, sehr geehrte Rita!
Zunächst einmal möchte ich Ihnen von Herzen Gute Besserung für die von Ihnen geschilderten Krankheiten wünschen. Gehen Sie bitte sorgsam mit sich um und nehmen entsprechende ärztliche Hilfe in Anspruch. Wenn es Ihnen gesundheitlich besser geht, werden Sie sehen, dass die allzu groß erscheinenden finanziellen Probleme auch gelöst werden können.
Nun zu Ihren Fragen:
1) Um die Schulden los zu werden, ist ein Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz) der richtige Weg. Einzelheiten erläutern Ihnen die in Ihrer Nähe befindlichen Schuldnerberatungsstellen von Caritas oder Diakonischem Werk.
2) Ihre Kinder haften nicht für Ihre Schulden. So lange die Söhne noch kein eigenes Einkommen haben, sind sie unterhaltsberechtigt. Dann wird Ihnen bis auf weiteres auch von einem höheren Nettoeinkommen nichts abgenommen.
3) Ob Sie Weihnachtsgeld und/oder ein 13. Monatsgehalt bekommen, kann Ihnen nur Ihr Arbeitgeber beantworten. Wenn es sich um reines Weihnachtsgeld handelt, ist davon nur ein Teil pfändbar. Beim 13. Gehalt wird der Zusatzverdienst voll berücksichtigt. Aber: Es wird Ihnen immer nur ein Teil des Mehrverdienstes abgenommen.
Sie sollten sich also schnellstmöglich mit einer Schuldnerberatungsstelle in Verbindung setzen. Dann brauchen Sie auch keine Schulden mehr an die Bank zurück zu zahlen. Die Zahlung an den Treuhänder errechnet dieser. Der Betrag liegt bei einem “normalen Monat” bei Ihrer Situation aber bei 0 Euro, weil nichts pfändbar ist.
Herzliche Gruüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
2. Mai 2012
51.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen. So schnell wie möglich werde ich mich darum kümmern, denn ich möchte endlich wieder Ruhe in mein Leben bringen und nicht immer mit meinen Gedanken bei meinen Schulden sein, denn das nimmt mir ein Stück meines Lebensgefühls weg.
Nochmals vielen herzlichen Dank.
* Rita *
Beushausen Rita
2. Mai 2012
52.
Liebe Rita, nachdem Johann Coenen Ihnen gestern schon mal die dringendsten Fragen aus der Sicht der Fachleute beantwortet hat, möchte ich Ihnen heute auch mal aus Sicht eines Betroffenen einige Zeilen senden, die Ihnen hoffentlich ebenso weiterhelfen: Sie haben schon den ersten wichtigen und richtigen Schritt getan,in dem Sie sich an die Selbsthilfegruppe “Auf-Richtung” gewandt haben. Hier erhalten Sie nicht nur professionelle Unterstützung im rechtlichen (siehe Johann Coenen), sondern auch im psychischen Sektor: einerseits durch die 2 Psychologen im “Auf-Richtungs-Team” und andererseits durch die Gruppentreffen alle 14 Tage. Allein die Tatsache, mit Menschen reden zu können, die das gleiche Schicksal wie Sie, sehr geehrte Rita, erlebt haben, ist ein beruhigendes Erlebnis – das allerdings noch gesteigert wird, wenn Ihnen dieses Menschen dann erzählen können, wie sie die Krise überwunden und den Mut zu einem Neustart gefunden haben usw.usw..
Ich stehe Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie es wünschen.
Sie werden bestimmt wieder die Kraft und die Ruhe in Ihrem Leben finden, die Sie für sich und Ihre Kinder brauchen. Ich grüße Sie-auch wenn wir uns nicht kennen- ganz herzlich in schicksalhafter Verbundenheit, Roland
Roland
3. Mai 2012
53.
Hallo Roland,
das ist sehr nett von Ihnen, denn ich bin im Moment wirklich sehr durcheinander. Ich habe auch einige Beiträge hier gelesen und bin total überrascht, wie viele die Situation so gut gemeistert haben. Manchmal denke ich, dass ich aus dieser Situation garnicht raus komme. Das mit dem finanziellen ist schon schlimm genug, aber ich habe ja auch noch andere Probleme, die ich versuche zu meistern. Nicht nur das ich gesundheitlich angeschlagen bin, ich habe auch Probleme mit meinen Kindern. Da ich alleinstehend bin, ist es manchmal garnicht so einfach. Da fühlt man sich manchmal total überfordert. Aber es ist wirklich sehr nett, das Sie mir helfen möchten. Auch wenn man sich nicht kennt, ist es dennoch sehr erfreulich, das “fremde” Menschen einem zur Seite stehen möchten und die eigene Familie erst garnicht den Versuch macht.
Nochmals vielen herzlichen Dank.
*Rita*
Beushausen Rita
3. Mai 2012
54.
Sehr geehrter Herr Coenen
Auch ich habe eine Frage an Sie.Ich war zehn Jahre Selbstständig,bin Ende 2011 Zahlungsunfähig geworden so das ich jetzt ein Antrag auf Insolvenz gestellt habe.Meine Schulden belaufen sich auf ca,60000€ davon ca,15000€ an das Finanzamt.Jetzt habe ich die Möglichkeit eine Arbeitsstelle im Ausland zu bekommen,die ich da ich allein stehend bin auch annehmen könnte. Der Verdienst beträgt voraussichtlich 3400€ diese beinhalten ca.900 € Auslöse,die Arbeitszeit beläuft sich auf 56 Std.in der Woche .Meine Frage wäre nun was ich von diesem Geld behalten darf und wie viel davon in die Insolvenz geht.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus
*Alexander*
Mitrenga Alexander
8. Mai 2012
55.
Hallo lieber Alexander,
ich habe Ihren Eintrag mit Interesse gelesen und bin auf ein “Signal”-Wort gestoßen: AUSLAND. Da Ihr Antrag offenbar noch im Anfangsstadium ist, könnte es u.U. noch nicht zu spät sein für die Anwendung einer (noch vorhandenen) Lücke in den europäischen Insolvenzgesetzen. Die Wohlverhaltensphase beträgt in Deutschland derzeit nolch 6 Jahre – in England, Frankreich und Spanien z.B. können Sie das Ziel der Restschuldbefreiung schon nach 1 Jahr erreichen!
Soweit mein Hinweis – Ihre eigentliche Frage wird Ihnen sicherlich RA Coenen beantworten.
Freundliche Grüße, Roland
Roland Straub
12. Mai 2012
56.
Guten Tag, Alexander!
Wegen des Jobs im Ausland gilt der Grundsatz: Es ist das Recht anzuwenden, wo der Antragsteller den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat.
Allerdings ist nach unseren Erfahrungen die Wahl des Landes, in welchem das Verfahren beantragt werden soll, mit Vorsicht zu genießen. Grundsätzlich ist an der Aussage des Herr Straub nicht zu rüttrln. Allerdings ist die Abkürzung der Verfahrensdauer in den meisten Fällen mit Mindesquoten verbunden, die oft nicht erreicht werden können.
Zur Frage des pfänd Anteils kann ich von hieraus nur eingeschränkt antworten. So unterscheiden sich die “freien Gelder” in einigen Ländern dadurch, dass noch die soziale Absicherung (Rente, Krankenversicherung etc) erbracht werden müssen. In Deutschland ist dies bei dem Nettoeikommen ja breits gezahlt.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
16. Mai 2012
57.
Hallo Herr Coenen,
auch ich habe alle Beiträge auf dieser Plattform gelesen und würde mich freuen, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten, da die beschriebenen Konstellationen auf uns nicht ganz zutreffen.
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen und wir werden Ende Mai heiraten. Zu unserem Glück werden wir im August stolze Eltern von einem Kind werden, worauf wir uns sehr freuen. Meine zukünftige Frau wird 1 Jahr in Elternzeit gehen und danach wieder halbtags bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten und somit dann ca €900 verdienen + Kindergeld, während unser Kind in die Krippe gehen wird.
Ich selber bin ebenfalls Angestellter in Vollzeit und habe ein Nettoeinkommen von ca. €1600.
Ich werde wohl in naher Zukunft die PI beantragen müßen und würde gerne wissen, wieviel von meinem Einkommen gepfändet werden würde bei o.g. Konstellation.
Zudem habe ich meine fondgebundene Lebensversicherung vorsichtshalber vor nicht ganz 2 Jahren überschreiben lassen und würde ebenfalls gerne wissen, ob diese in einer PI gepfändet werden kann, auch wenn ich nicht mehr Versicherungsnehmer bin, sondern nur versicherte Person.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus.
Steffen
Steffen
17. Mai 2012
58.
Hallo Herr Coenen
Erst mal möchte ich mich bei Ihnen und auch bei Roland für die Beantwortung meiner Frage bedanken .Ich habe aber vergessen zu erwähnen das ich mich nicht dauerhaft im Ausland (Georgien) aufhalten oder melden werde sondern zwei Monate dort vor Ort bin dann eine Woche zu Hause u.s.w.das ganze für ein bis fünf Jahre . Meine Sozialabgaben werden in Deutschland geleistet .Da mir noch kein Insolvenzverwalter zur beantwotung meiner Fragen zugeteilt wurde habe ich mich an Sie gewand um im Vorfeld zu erfahren wieviel Geld mir nach Abzug überbleibt.2500€ gehen Netto auf mein Konto in Deutschland und 900€ Auslösesumme bekomme ich in Georgien
Über eine Antwort würde ich mich sehr freun!
Mit freundlichen grüßen Alexander
Alexander
17. Mai 2012
59.
Guten Tag, sehr geehrter Steffen!
Auf diesem Wege möchte ich Ihnen und Ihrer Verlobten herzliche Glückwünsche übermitteln. Für die bevorstehende Geburt Ihnen allen Alles Gute!
Bei Ihrem Nettoeinkommen wird ab der Geburt Ihres Kindes eine Unterhaltsverpflichtung zu berücksichtigen sein, wenn Ihre Frau wieder arbeiten geht. Bis zum Wiedereinstieg ist auch Ihre Frau unterhaltsberechtigt.
Im ersten Jahr ist dann nichts pfändbar; danach etwa 80 Euro monatlich.
Ob die Lebensversicherung pfändbar ist, läßt sich so nicht beurteilen. Unpfändbar ist sie nur, wenn sie in eine reine Rentenversicherung umgewandelt wurde.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
20. Mai 2012
60.
Hallo Alexander,
wenn Sie nur vorübergehend im Ausland arbeiten, muss Ihr Verfahren nach deutschem Recht durchgeführt werden. Grundlage für die Berechnung des Pfändungsbetrages ist dann das Ihnen hier zur Verfügung stehende Gehalt.
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
20. Mai 2012
61.
Hallo,
Ihr Blog scheint mir sehr kompetent.
Ich bin im Moment sehr verzweifelt und habe Fragen über Fragen.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten seit über 10 Jahren zusammen.
Wir haben eine gemeinsame Tochter die fast 7 ist.
Wir verdienen ca. 3200 Euro Netto im Monat.
Ich habe ein Haus Kaufpreis 160000 Euro, Wert ca.270000 Euro.
Restschuld bei der Bausparkasse 126000 Euro.
Schulden von Dispokredit der mir von jetzt auf gleich gekündigt wurde 15000 Euro plus 45000 Euro andere Kredite.
Nun bin ich seit ca.2 Jahren schwerbehindert (50%). Ich bin ständig ins krank ohne Lohnfortzahlung gekommen.
Deshalb kamen Ratenzahlungen manchmal ins stocken.
Die Kredite beinhalten auch Kosten für Fort und Weiterbildungen damit ich nun auch weiter arbeiten kann. Ich habe ca. 5000 Euro selbst bezahlt, weil niemand sonst für die Kosten aufkommen wollte.
Nun meine Frage: Muss ich das Haus verkaufen wenn wir Privatinsolvenz anmelden (müssen), obwohl wir darin wohnen? Das Auto benötige ich auch um zur Arbeit zu kommen. Wir wohnen außerhalb und spät Nachts fährt da nichts mehr. Ich hole meinen Mann immer von der Arbeit in der Stadt ab (Nachts um 23:15 oder 00:15).
Wir versuchten umzuschulden ( würde ja vom Gehalt gehen, da ich ja auch noch nebenbei nun einen 400 Euro Job angenommen habe) doch keine Bank will.
Je mehr Banken wir anfragen umso schlechter wird irgendwie der Schufa-Score habe ich den Eindruck.
Was würden Sie raten ?
Ich kann schon gar nicht mehr schlafen ?
bitte um eine Antwort.
Viele Grüße
Draki
Draki
23. Mai 2012
62.
Guten Tag, Draki,
um Ihren Beitrag zu bearbeiten,benötigte ich ein wenig Zeit, da doch einige Fragen gestellt wurden, deren Beantwortung nahe einer Rechtsberatung kommen. Hierfür ist unser Austausch im Blog ja leider nicht geeignet. So versuche ich – wenn auch spät- die Fragen in der gebotenen Kürze zu beantworten:
Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, den Gläubigern unter Berücksichtigung auch der Interessen des Betroffenen möglichst viel zukommen zu lassen. Ob das Haus tatsächlich den von Ihnen angegebenen Wert hat, können wir so natürlich nicht beantworten. Ob sich das Grundstück zu Gunsten der Masse verwerten läßt, wird Ihr Treuhänder zu prüfen haben. Wenn für die übrigen Gläubiger (außer der Bank) etwas übrig bleibt, wird er versuchen, das Objekt zu verkaufen. Dann wird wohl nur eine Mietwohnung übrig bleiben.
Ihre Angaben zum Einkommen lassen sich so nicht verwerten. Hat jeder von Ihnen ein gleich hohes Einkommen(2 mal 1.600,– €)? Dann ist wegen Ihres Kindes jeweils nur etwa 100 € pfändbar. Sind Sie beide im Insolvenzverfahren oder nur Sie? Der Ehepartner haftet immer nur für die eigenen Schulden.
Wegen Ihrer hohen Fahrtkosten besteht die Möglichkeit, den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens anheben zu lassen. Ein solcher Antrag muss bei dem Insolvenzgericht gestellt werden.
Sie sehen: Es sind noch einige Fragen klärungsbedürftig. Gerne hören wir wieder von Ihnen.
Alles Gute
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Juni 2012
63.
Hallo
ich hab eine frage ich wahr selbständige und habe ein insolvensantrag gestellt der bis jetzt noch nicht durch ist desweiteren mußte ich eine AV ablegen ich bin jetzt wieder im angestellten Verhältnis und verdiene 2808,00 euro netto
habe eine Tochter die mit meiner Lebensgefährtin und mir zusammen im haushalt lebt und ich hab noch eine wo für ich auch unterhaltsvlichtig bin die aber nicht bei mir lebt
jetzt ist meine frage vievil darf bei einer lohnpfändung gepfändet werden bei ein Gehalt von 2808,00€ Netto für eine Antwort wehre ich dankbar.
Viele Grüße M.Menzrel
Matthias
14. Juni 2012
64.
Sehr geehrter Matthias,
nach Ihrer Schilderung ist bei zwei Unterhaltsverpflichtungen ein Betrag von 467,26 € pro Monat pfändbar, wenn Ihr Nettoeinkommen tatsächlich bei 2.808 Euro liegt.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
9. Juli 2012
65.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich habe gestern eine Mitteilung verfasst und m. E. auch abgesandt, kann sie aber hier im Blog nicht mehr finden. Nun bitte ich also erneut um Rat, möchte mich aber
vorab für die immer netten, freundlichen, aufmuternden und hilfreichesn Worte bei Ihnen und ihren Kollegen bedanken.
Die Insolvenz läuft nun seit einem Jahr, aber sie lastet doch sehr schwer auf meinen Schultern. Jeden Montat werde ich bei der Übersendung der Gehalstabrechnung erinnert. Es zieht mich sehr tief nach unten. Nun zu meiner Frage: im Oktober wird mein Sohn 25 Jahre (25.10.1087). Er ist noch im Studiom. Mein jüngster Sohn, geb. am 04.01.1992 ist auch noch in der Schule. Wie sieht es nun in der Abzugstabelle aus? Kann nur noch 1 Kind berücksichtigt werden? Oh je, ich drück mich schon wieder unmöglich aus, dass sind die Nerven. Vielen Dank, dass Sie für Menschen, die wie ich in Not sind, helfen.
Herzliche Grüße
Petra
Petra
4. Oktober 2012
66.
sehr geehrte frau petra,
die “abzugstabelle” berücksichtigt unterhaltsberechtigte. solange ihr sohn vernünftigerweise im studium ist und nachweislich von ihnen unterstützt wird, solange ist er auch in der tabelle zu berücksichtigen.
mit besten grüssen
dr. maus
Dr. Maus
5. Oktober 2012
67.
Hallo,
seit 12 Monaten läuft meine Insolvenz nun.
Ich bin angestellt und übe nebenbei noch eine selbstständige Tätigkeit aus.
Die Gerätschaften sind freigegeben und aus der Masse bereits ausgelöst.
Nun hatte ich im Frühsommer einen besseren Auftrag, der allerdings auch nicht unerheblichen Materialeinsatz erforderlich machte.
Der Auftraggeber bezahlte pünktlich, leider durch dusseligkeit einer Angestellten auf das alte Konto.
Die Bank steht auf der Gläubigerliste und hat den Betrag (also den kompletten Umsatz) rechtlich richtig an den Insolvenzverwalter überwiesen. Seither warte ich nun auf irgendeine Reaktion Seinerseits, da in dem Betrag ja Materialeinsatz, Lohnkosten, Wegekosten usw stecken, die ich mit erheblichen Mühen vorab geleistet habe.
Weder telefonisch noch auf schriftliches Bitten habe ich eine Reaktion geschweige denn eine Auskunft erhalten, ob, wann und wenn ja, wieviel ich aus dem Umsatzerlös denn wiedersehe.
Ich bin mir recht sicher dass ich in einem solchen Verfahren nicht nur Pflichten sondern auch ein paar wenige Rechte habe, sowas kann doch nicht angehen!
Mit freundlichen Grüßen
Martin
Martin
25. November 2012
68.
hallo martin,
da läuft etwas sehr schief. der insolvenzverwalter hat geld, dass ihm nicht zusteht. also muss er es herausgeben. wenn nicht freiwillig nach nettem anruf oder persönlicher rücksprache, dann mit anwaltlicher hilfe oder nach beschwerde beim insolvenzgericht.
viel erfolg
dr. maus
dr. wolfgang maus
26. November 2012
69.
Hallo Herr Dr. Maus,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Seit Monaten ist jegliche Kontaktaufnahme unmöglich da ich stets an der Zentrale abgewimmelt werde, meine zuständige Sachbearbeiterin konnte ich zuletzt im Juli oder Anfang August per Telefon kurz sprechen.
Auf schriftliche Anfragen (die jüngste ist inzwischen 3 Wochen alt) habe ich bisher kein Feedback erhalten.
Ich habe mich heute beim zuständigen Insolvenzgericht über diese Missstände beschwert und der Rechtspfleger kümmerte sich auch umgehend.
Er hat dann mit der Sachbearbeiterin telefoniert und mich danach zurückgerufen.
Von Ihm habe ich erfahren, dass die Sache inzwischen (sehr amüsant…) bearbeitet sei und die kommenden Tage per Post zugestellt würde.
Darüberhinaus konnte Er in Erfahrung bringen, wieviel Geld denn kommen wird und siehe da – es sind sage und schreibe 2 drittel der Summe, die ich an Materialeinsatz hatte, also da bin ich echt sprachlos.
Das kann doch nicht sein?
Vom Rechtspfleger habe ich erfahren dass ich im Prinzip keine Möglichkeit habe, den Verwalter zu wechseln, ist das so?
Mit freundlichen Grüßen und allerbestem Dank
Martin
Martin
26. November 2012
70.
Hallo,
ich habe eine spezielle Frage. Ich habe 2010 Insolvenz angemeldet u. im Oktober 2010 wurde ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet, was noch läuft. Nun hatte ich schon seit August 2010 eine neue sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, wobei mein Nettolohn unter der Pfändungsfreigrenze lag. Mein Arbeitgeber hat im Januar 2013 auch Insolvenz angemeldet. Da er mir noch die letzten 3 Monatslöhne schuldet, möchte ich Insolvenzausfallgeld beantragen. Wie verhält es sich nun zu meinem eigenen Insolvenzverfahren. Muss ich meinem Insolvenzverwalter mitteilen, dass ich Insolvenzausfallgeld erhalten habe. Das bezieht sich ja aber auf den nicht gezahlten Nettolohn u. ist ja nicht ein zusätzliches Einkommen über der Pfändungsfreigrenze.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Peter
Peter
31. Januar 2013
71.
Hallo liebes Team,ich bin nicht in der Pi oder ähnliches habe diesen blog gefunden und finde es wirklich Klasse dass ihr anderen Menschen so weiterhelfen könnt.Das wars schon
Liebe Grüsse Dennis
Dennis Schütz
19. Februar 2013
72.
hallo in die runde!!! ich bin vor kurzem arbeitslos geworden,laut bewilligungsbescheit bekomme ich 1200 euro,ich bin verheiratet,habe schulden,meine frau ist hausfrau,also kein einkommen,haben eine 8 jährige tochter,wie würde sich in meinem fall eine insolvenz auswirken
liebe grüsse an alle
Marcus W
17. März 2013
73.
Sehr geehrte Herren,
auch ich habe eine spezielle Frage. Seit ca. oder auch knapp 4 Jahren läuft die Privatinsolvenz meines Vaters. Zwischenzeitlich ist er auch in die Altersrente eingetreten und bezieht ganz normale Regelaltersrente (ein Minimum von ca. 650 €). Zusätzlich erhält er aus der gesetzlichen Unfallrente eine monatliche Rentenzahlung von 125 €. Darf er für dieses Jahr einen 450 €-Job ausüben? Und wenn ja, ist dieser Job dann meldepflichtig und pfändbar gegenüber dem Insolvenzverwalter??
Über einen Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
R.W.
Ruth Wenzel
22. März 2013
74.
Ostergrüße
Nun steht das für uns “Menschen im Zustand der Insolvenz” sehr symbolträchtige Osterfest vor der Tür (Auferstehung!!).
Ich möchte deshalb allen eine schöne Feiertags-Zeit wünschen:
schalten Sie bewusst ab von den Gedanken an Gläubiger, Inkasso-Unternehmen, Gerichtsvollziehern, Finanzbeamten, Banken-Vertretern (alle, außer “unserem guten Johann C.”!). Geben Sie sich der Karfreitags-Liturgie hin und vergleichen Sie dieses darin beschriebene Leid mit unseren sogenannten “Sorgen wegen des schnöden Mammons”. Dann sieht die Welt doch schon ganz anders aus – und am Ende werden auch wir in den unglaublich freudigen Genuss eines Osterfeuers gelangen: wenn unsere 6 Jahre vorbei sind, werden auch auch wir uns des Lichtes erfreuen und gestärkt aus der Dunkelheit auferstehen. In diesem Sinne grüßt Ihr/Euer Roland Straub
Roland Straub
25. März 2013
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