12. August 2010
Seit dem 01. Juli diesen Jahres ist ein neues Gestz in Kraft getreten, welches das Problem der Kontenpfändung beseitigen soll. Statt aufwendiger Rennerei zum Gericht kann das Problemmit einem Antrag bei der eigenen Bank beseitigt werden…
Wer kennt die Situation nicht? Erst wird mein Gehalt bei meinem Arbeitgeber gepfändet. Der zahlt den pfändbaren Anteil an den Gläubiger und den nicht der Pfändung unterliegenden Teil an mich (vergleiche zum Thema “Wieviel darf ich eigentlich verdienen”).
Dann pfändet der Gläbiger mein Konto. Die Folge: Die EC-Karte wird gesperrt, die Miete wird nicht überwiesen und am Schalter bekomme ich auch kein Geld.
Doch wieso wird der unpfändbare Anteil des Einkommens nur dadurch pfändbar, weil dieser Betrag auf meinem Konto landet? Wer soll das verstehen?
Bisher war es so, dass in einem solchen Fall ein so genannter Kontenpfändungsschutzantrag (was für ein Wortmonstrum) bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden mußte. Also Lauferei und Stress. Die Bank durfte vor Ablauf von 2 Wochen nichts an den Gläubiger auszahlen. Genug Zeit also, um diesen Antrag zu stellen? Meistens leider nicht. Denn bis ein solcher Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei Gericht entschieden wurde, sind schnell mehr als 2 Wochen vorbei. Und das Konto bleibt immer noch gesperrt.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass dieser Aufwand mit auch entsprechender zusätzlicher Belastung der Gerichte vermieden werden kann und zum 1. Juli das so genannte P-Konto, also ein Pfändungsschutzkonto, eingeführt. Das Gestz wurde vor mehr als einem Jahr beschlossen, ist aber erst jetzt in Kraft getreten.
Jeder Bankkunde hat nun einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein solches P-Konto umgewandelt wird. Hierzu ist ein Antrag bei der Bank zu stellen. So bleibt in jedem Fall ein Betrag von mindestens 985,15 € unpfändbar für den Monat, in dem das Gehalt gezahlt wird.
Ist der unpfänbare Anteil wegen bestehender Unterhaltspflichten höher, müssen die Voraussetzungen hierfür der Bank nachgewiesen werden. Bei zwei minderjährigen Kindern wird ein Betrag von 1.560,00 € unpfänbar und steht ohne weiteren Aufwand für die Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung.
Damit hiermit kein “Schindluder” getrieben wird, muss die Einrichtung eines solchen P-Kontos an die SCHUFA gemeldet werden, weil jeder Mensch natürlich nur ein einziges solches Konto einrichten darf.
Und was ist, wenn ich kein Konto habe, welches ich umstellen kann?
Leider hat der Gesetzgeber es nicht gewagt, einen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Kontos in das Gesetz zu schreiben. Das wäre sicherlich auch schwierig umzusetzen gewesen. Welche Bank soll denn verpflichtet werden? Warum diese, und nicht eine andere? Allerdings gibt es eien Art “Selbstverpflichtung” der Banken auf Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis für Jedermann. Die Praxis sieht leider anders aus.
Mir liegen noch keine Erfahrungen vor, wie die Banken mit diesem neuen P-Konto in der Praxis umgehen. Meine Nachfrage bei verschiedenen Banken kurz vor Inkrafttreten dieses Gestzes hat ergeben, dass man sich mit dieser Materie erst ab Herbst beschäftigen wird…
In jedem Fall wird die Rennerei zum Gericht in Zukunft ein Ende haben, zumal die bisherige Regelung mit diesem Kontopfändungsschutzantrag Ende 2011 wegfallen wird. Danach gibt es nur noch das P-Konto.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Neuregelung in der Praxis gehandhabt wird. An alle Betroffenen richte ich die Bitte, eigene Erfahrungen hier mitzuteilen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.



Kommentare >
Kommentar schreiben01.
Sehr geehrter Herr Coenen,
gilt dies auch für Gewerbetreibende?
Ich bin selbständig im Baugewerbe.Mein Jahresumsatz beträgt ca.220000.–Euro
mfG
Peter Fink
Peter Fink
24. Oktober 2010
02.
Einen schönen guten Tag, Herr Fink!
Ihre freundliche Frage trifft exakt die mitentscheidende Änderung gegenüber dem bisherigen Kontenpfändungsschutz. Bisher gab es in derartigen Fällen der Selbständigkeit gerade keinen Pfändungsschutz für Konoguthaben. Mit der Einführung dieses so genannten P-Kontos hat sich dies nun geändert: Ja, die Änderung gilt eben gerade auch für Selbständige.
Aber Achtung: Die Einrichtung eines solchen Kontos muss bei der Schufa gemeldet werden, damit jeder Bürger eben nur ein solches Konto führt. Damit dürfte ein Negativmerkmal erfüllt sein. Welche Folgen sich daraus ergeben, ist sicherlich klar…
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
25. Oktober 2010
03.
Sehr geehrter Herr Coenen,
mit der Einrichtung eines p-Kontos riskiert man den Verlust der menschlichen Würde, wenn das nicht schon durch die Insolvenz geschehen ist.
Meine Bank (Sparda- Genossenschaftsbank) hat mir das Konto und meine Mitgliedschaft gekündigt, nach dem ich um die Einrichtung einen p-Kontos gebeten habe. Dieses Konto hätte ich mir gar nicht leisten können, da es sehr teuer ist (ca. 20,-€/mtl) und es wäre auch kein Onlinebanking möglich gewesen, abgesehen vom Verlust der EC-Karte.
Pfändungsschutz nach 850i ZPO für Selbstständige gibt es sowieso nicht.Ich hatte nur einen Gläubiger (Finanzamt) und der wollte keinen außergerichtlichen Vergleich und dem interessiert auch nicht das Gesetz.
Man sollte sich als Schuldner nicht der Illusion hingeben, dass man durch ein p-Konto seinen Lebensunterhalt sichern kann. Dieses p-Konto ist eine von vielen Blasen unserer Politiker.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fonfara
A. Fonfara
7. November 2010
04.
Einen schönen guten Tag A. Fonfara,
danke zunächst für Ihren Beitrag auf unserem Blog. Vor allem dafür, dass Sie Erfahrungen mitteilen, die erst zu einem Gesamtbild über diese neue Konto berwerten lassen, ob dem gesetzgeber hier wirklich der große Coup gelungen ist.
In meinem Beitrag hatte ich ja geschildert, dass die Banken im Sommer noch gar nicht genau wußten, wie sie mit dieser neuen Möglichkeit des Pfändungsschutzes umgehen sollen.
Eines scheint fest zu stehen: Wer ein solches Konto einrichten möchte, kann weder am Online-Banking teilnehmen noch über EC- oder Kreditkarte verfügen. Überraschender weise gilt dies nicht bei der hier regionalen Sparkasse in Bad Kreuznach. Dort werden die Karten (bisher) noch nicht eingezogen.
Fest steht, dass mit einem solchen Konto erhebliche Gebühren erhoben werden, während ein “normales” gehaltskonto laut Werbung verschiedener Geldinstitute gebührenfrei geführt werden.
Nach neuesten Medienberichten soll das immerhin schon seit 5 Monaten in Kraft getretene gesetz schon wieder novelliert werden: Während bisher eine Kontrollmeldung ausschließlich an die SCHUFA gehen sollte, wird sich dies in zukunft wohl änderen. Auch Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder andere sollen ebenfalls Infos erhalten. Der Datenschutzbeauftragte wird wohl nicht arbeitslos…
Allerdings ist zu beachten, dass es nach dem Ende nächsten Jahres nur noch die Möglichkeit gibt, über ein solches P-Konto Pfändungsschutz zu erhalten. Der heute noch mögliche Kontenpfändungsschutzantrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht wird dann abgeschafft.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
10. November 2010
05.
Guten Tag Herr Coenen,
meine Frage wäre wie lange denn so ein P Konto in der Schufa steht. Ich habe eine Kontopfändung vom Sozialgesetzbuch, habe jedoch eine ruhendstellung und eine Ratenvereinbarung, trotzdem macht die Bank aus meinem Konto ein PKonto. Deswegen würde ich gerne wissen wie lange dieses Konto dann in der Schufa steht auch nach erledigung.
Mit freundlichen Grüssen
Michael
Michael
12. November 2011
06.
Hallo Herr Coenen,
ich kann auf Grund meiner Erfahrungen nur sagen, dass dies der beste Wurf unserer (NRO) Regierung seit vielen Jahren ist. Um der Unterschicht die bisher mit bescheiden mitteln nach einer Insolvenz gerade noch so über die runden kam, den Totesstoss zu geben.
Denn erstens bekommt man kein Konto bei einer Deutschen Bank mit negativen Schufaeintrag und ein P-Konto schon gar nicht.
Ablehnung wo hin man schaut ! Die Selbstverpflichtung ist ein hohn !
Zweitens die überteuerten Konten kann sich doch gar kein Hartz 4 Empfänger leisten.
Ich hoffe das da schnell was geändert wird. Hoffentlich noch vor der der Abschaffung vom Bargeld Zahlungsverkehr.
Gruß Thomas
Thomas
10. Januar 2012
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