19. Mai 2010

Ein Insolvenzverfahren dient der bestmöglichen Befriedigung der am Verfahren beteiligten Gläubiger. Was aber bleibt mir zum Leben? Kann mir alles weg genommen werden? Wie sieht es aus mit meinem Haus? Holt mir der Insolvenzverwalter meinen Fernseher weg?
Fragen über Fragen, die nicht alle auf einmal beantwortet werden können. Daher hier die Einladung zum gegenseitigen Austausch über wichtige Fragen…

Die Blitzeinschläge kommen immer näher. Ich weiß gar nicht mehr, wie ich ihnen noch ausweichen kann. Zwischenzeitlich habe ich bereits damit aufgehört, all die bösen Briefe zu öffenen, in denen ohnehin nur schlechte Nachrichten stehen. Und dann habe ich endlich den Mut gehabt, den Schritt in das Insolvenzverfahren zu gehen. Der Antrag ist gestellt, das Verfahren ist eröffnet. Und jetzt meldet sich der von dem Gericht bestellte Insolvenzverwalter und möchte wissen, über welches Vermögen ich denn so verfüge. Ich gebe ihm das Protokoll von dem letzten Besuch des Gerichtsvollziehers, da steht ja nun alles drin. Und völlig überraschend nimmt mir der Verwalter von meinem Hausrat garnichts weg. Passt das zu dem Ziel der Versilberung zu Gunsten der Gläubiger?

Ich erzähle ihm von dem Einfmilienhaus, das ich vor Jahren mit meiner Frau zusammen gekauft habe. Er sagt, er werde das Haus aus der Masse freigeben. Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Muss ich nicht ausziehen?

Die Insolvenzordnung gibt zusammen mit all den anderen Gesetzen zum Teil recht überraschende Antworten auf diese Fragen:

Der Grundsatz: Zur Insolvenzmasse zählt nur das “pfändbare Vermögen” (§ 35 INsO). Also muss es ja Regeln geben, die besagen, was alles nicht pfändbar ist. Mit der Frage, welcher Teil des Arbeitseinkommens pfändbar ist, beschäftigt sich der Artikel zur Frage “Wie viel darf ich verdienen?”. Daher braucht diese Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

Die Regelungen in der Zivilprozessordnung sagen etwas dazu, was an Hausratsgegenständen pfändbar ist. Eine hochwertige Stereoanlage oder ein riesiges Multimedia-Center im Wohnzimmer wird anders behandelt als ein kleiner Fernseher, den es heute auch nur noch als Farbfernseher gibt. Die Einbauküche, mag sie auch recht wertvoll sein, kann nichrt weg genommen werden ebenso wenig wie das hochwertige Schlafzimmer oder der Wohnzimmerschrank.

Wenn an der Wand ein Original von Pablo Picasso hängt, ist dieser weg, anders als die Hausratsgegenstände, die einer bescheidenen Lebensführung dienen.

Das Auto für den Weg zur Arbeit ist nicht pfändbar, in den meisten Fällen ohnehin finanziert. Wenn aber die Raten nicht mehr an die Bank gezahlt werden, wird diese das Fahrzeug verwerten, aber nicht der Insolvenzverwalter.

Viele Selbständige haben über Jahre eine Lebensversicherung zur Alterssicherung angespart. Wird diese aufgelöst, ist die Kohle futsch. Dies hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, eine solche Versicherung vor dem Zugriff durch den Verwalter zu schützen, damit eine Alterssicherung bestehen bleibt und nicht der Staat später für die Grundsicherung heran gezogen wird. Wie dies im Einzelfall geht, muss in einem Beratungsgespräch geklärt werden. Hier würde das den Rahmen sprengen.

Das Haus ist noch lange nicht bezahlt. Wenn aber die Verwertung für die Gläubiger (außer der Bank) nichts bringt, gibt der Verwalter das Objekt frei. Dann ist einfach eine Regelung mit der Bank erforderlich, wie die Raten weiter aus dem Familieneinkommen bezahlt werden können. An einer Zwangsversteigerung hat die Bank im Zweifel gar kein Interesse. Die Chance auf Erhalt des Familienheims ist also größer als man denken mag.

An dieser Stelle möchte ich nicht auf alle Detailfragen eingehen, lade aber dazu ein, den Blog für Diskussionen zu nutzen. So freue ich mich bereits jetzt auf einen regen Austausch.

Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.

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