19. Mai 2010
Ein Insolvenzverfahren dient der bestmöglichen Befriedigung der am Verfahren beteiligten Gläubiger. Was aber bleibt mir zum Leben? Kann mir alles weg genommen werden? Wie sieht es aus mit meinem Haus? Holt mir der Insolvenzverwalter meinen Fernseher weg?
Fragen über Fragen, die nicht alle auf einmal beantwortet werden können. Daher hier die Einladung zum gegenseitigen Austausch über wichtige Fragen…
Die Blitzeinschläge kommen immer näher. Ich weiß gar nicht mehr, wie ich ihnen noch ausweichen kann. Zwischenzeitlich habe ich bereits damit aufgehört, all die bösen Briefe zu öffenen, in denen ohnehin nur schlechte Nachrichten stehen. Und dann habe ich endlich den Mut gehabt, den Schritt in das Insolvenzverfahren zu gehen. Der Antrag ist gestellt, das Verfahren ist eröffnet. Und jetzt meldet sich der von dem Gericht bestellte Insolvenzverwalter und möchte wissen, über welches Vermögen ich denn so verfüge. Ich gebe ihm das Protokoll von dem letzten Besuch des Gerichtsvollziehers, da steht ja nun alles drin. Und völlig überraschend nimmt mir der Verwalter von meinem Hausrat garnichts weg. Passt das zu dem Ziel der Versilberung zu Gunsten der Gläubiger?
Ich erzähle ihm von dem Einfmilienhaus, das ich vor Jahren mit meiner Frau zusammen gekauft habe. Er sagt, er werde das Haus aus der Masse freigeben. Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Muss ich nicht ausziehen?
Die Insolvenzordnung gibt zusammen mit all den anderen Gesetzen zum Teil recht überraschende Antworten auf diese Fragen:
Der Grundsatz: Zur Insolvenzmasse zählt nur das “pfändbare Vermögen” (§ 35 INsO). Also muss es ja Regeln geben, die besagen, was alles nicht pfändbar ist. Mit der Frage, welcher Teil des Arbeitseinkommens pfändbar ist, beschäftigt sich der Artikel zur Frage “Wie viel darf ich verdienen?”. Daher braucht diese Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden.
Die Regelungen in der Zivilprozessordnung sagen etwas dazu, was an Hausratsgegenständen pfändbar ist. Eine hochwertige Stereoanlage oder ein riesiges Multimedia-Center im Wohnzimmer wird anders behandelt als ein kleiner Fernseher, den es heute auch nur noch als Farbfernseher gibt. Die Einbauküche, mag sie auch recht wertvoll sein, kann nichrt weg genommen werden ebenso wenig wie das hochwertige Schlafzimmer oder der Wohnzimmerschrank.
Wenn an der Wand ein Original von Pablo Picasso hängt, ist dieser weg, anders als die Hausratsgegenstände, die einer bescheidenen Lebensführung dienen.
Das Auto für den Weg zur Arbeit ist nicht pfändbar, in den meisten Fällen ohnehin finanziert. Wenn aber die Raten nicht mehr an die Bank gezahlt werden, wird diese das Fahrzeug verwerten, aber nicht der Insolvenzverwalter.
Viele Selbständige haben über Jahre eine Lebensversicherung zur Alterssicherung angespart. Wird diese aufgelöst, ist die Kohle futsch. Dies hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, eine solche Versicherung vor dem Zugriff durch den Verwalter zu schützen, damit eine Alterssicherung bestehen bleibt und nicht der Staat später für die Grundsicherung heran gezogen wird. Wie dies im Einzelfall geht, muss in einem Beratungsgespräch geklärt werden. Hier würde das den Rahmen sprengen.
Das Haus ist noch lange nicht bezahlt. Wenn aber die Verwertung für die Gläubiger (außer der Bank) nichts bringt, gibt der Verwalter das Objekt frei. Dann ist einfach eine Regelung mit der Bank erforderlich, wie die Raten weiter aus dem Familieneinkommen bezahlt werden können. An einer Zwangsversteigerung hat die Bank im Zweifel gar kein Interesse. Die Chance auf Erhalt des Familienheims ist also größer als man denken mag.
An dieser Stelle möchte ich nicht auf alle Detailfragen eingehen, lade aber dazu ein, den Blog für Diskussionen zu nutzen. So freue ich mich bereits jetzt auf einen regen Austausch.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.



Kommentare >
Kommentar schreiben01.
Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einer Privatinolvenz
Der Looser
19. Mai 2010
02.
Lieber Herr ….
mit dem Namen, den Sie sich gegeben haben mag ich Sie hier nicht ansprechen – jedoch darauf reagieren.
Über das Thema “ich fühl mich als Versager, als Looser, vielleicht geschieht mir mein Scheitern ganz recht, … ” haben wir auch in unseren Gruppensitzungen schon häufig gesprochen. Nach meiner Erfahrung werden diese Sichtweisen oft von denjenigen vertreten, denen äußere Umstände am übelsten mitgespielt haben und die gerne Fehler ausschließlich bei sich selbst suchen und fest machen.
Wohltuend ist es dann in unserer Gruppe zu erleben, wie andere Gruppenmitglieder diese Art von Selbstzuschreibungen um viele neue Sichtweisen erweitern können und den Betroffenen damit tief und heilsam berühren …
Ich möchte Sie gerne zu unserem nächsten Treffen einladen, mit dem Wunsch auch Sie mögen diese Erfahrung machen!
Auf Ihre Anfrage wollen wir natürlich auch gerne antworten. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns etwas konkreter sagen, worum es Ihnen genau geht.
Es grüßt Sie herzlich
Bärbel Rapp
Bärbel Rapp
20. Mai 2010
03.
Ich habe zur Zeit folgendes Problem:
Mein altes Büro wurde aufgelöst mit Abmeldung meiner gewerblichen Tätgkeit keit zum 28.2.210. Der Vermieter des Büros hatte im Januar ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht.
In Absprache mit dem Insolvenzverwalter konnte einerseits mein Mann gegen eine Ablösesumme Möbel und EDV-Teile entnehmen (die Höhe der Ablösesumme wurde von einem Schätzer festgelegt) und anderseits habe ich Möbel für meinen neuen Arbeitsplatz entnommen.
Jetzt soll mein Mann meine Möbel bezahen, laut Insolvenzverwaltung. Ich sollte MIR eine Rechnung rückdatier auf die Zeit vor Beendigung meiner gewerblichen Tätigkeit ausstellen mit MwSt, die dann mein Mann für mich bezahlen soll, da mit von meinen Einkommen aus meiner neuen Tätigkeit nur der Mindestsatz bleibt.
DAS KANN DOCH NICHT SEIN!
Mein Gesprächspartner bei der Insolvenzverwaltung betont in jedem zweiten Satz, dass das Anwaltsbüro nicht für mich arbeitet, sondern nur für die Gläubiger.
Wie ist da der Sachstand?
Angelika
22. Juni 2010
04.
Auf dem Anderkonto beim Insolvenzverwaltung hat sich eine Summe angesammelt, die fast ausreicht, um alles Gläubiger zu befriedigen.
Wann muss der Insolvenzverwalter mit der Auszahlung an Gläubiger beginnen. Kann ich darauf Einfluß erwirken?
Ich weiß, es gibt Gläubiger, die dringend auf das Geld, das ja vorhanden ist!!, angewiesen sind.
Ich freue mich auf eine Anwort
Ganz viele Grüße
Angelika
Angelika
22. Juni 2010
05.
Hallo angelika,
vorstehe ich nicht so ganz.oder doch. wenn die möbel jetzt verkauft werden, muss der verwalter jetzt eine rechnung schreiben. er verkauft doch, weil die möbel zur masse gehören. er vereinnahmt das geld und er führt die umsatzsteuer an das fa an.
oder sind die möbel vor verfahrenseröffnung verkauft worden? dann von ihnen. kann aber nicht sein, wenn die entscheidung durch den iv veranlasst wurde.
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
23. Juni 2010
06.
angelika: zur anfrage nr. 04
das guthaben wird verteilt, wenn das verfahren abgeschlossen ist und alle gläubiger feststehen. dann werden zunächst die verfahrenskosten abgezogen. der rest wird verteilt.
in seltenen ausnahmefällen kann ein abschlagsverteilung beantragt und durchgeführt werden. das kommt aber so gut wie nie vor.
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
23. Juni 2010
07.
Lieber Herr Dr. Maus!
Die “Geschichte der Möbel” ist eine Geschichte für sich -
inzwischen habe ich, auf Wunsch der Mitarbeiterin des IV eine vor der Insolvenzeröffnung datierte Rechnung an meinen Mann geschickt incl.MWST – die er mit Überweisung auf das Anderkonto des IV ausgleicht.
Meinen Möbelanteil überweise ich (ohne MwST)von meinem Einkommen (bzw. von dem, was als pfändungsfreier Betrag überbleibt. Einziger Nachweis, dass die Angelegenheit für mich erledigt ist, wäre dann ein Kontoauszug.
Für mich ist das ganz rein aus kaufmännischer Sicht nicht nachvollziehbar – aber ich will jetzt nicht noch mehr Stress haben.
Viele Grüße
Angelika
Angelika
23. Juni 2010
08.
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24. April 2011
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18. August 2011
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