29. März 2010
Was ist zu tun, wenn jemand mit 65 Jahren überschuldet ist und eine Rente im Bereich des Existenzminimums erhält?
Ein Besucher unseres Blogs hat uns die foldende E-Mail geschickt. Da uns die Frage von allgemeinem Interesse scheint, stellen wir sie hier nach Rücksprache mit dem Autor zur Diskussion.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zum Anwendungsbereich des Privatinsolvenzgesetzes.
Wenn jemand mit 65 Jahren hoch überschuldet ist und nur eine unter dem Existenzminimum liegende Rente bezieht: kann er dann Privatinsolvenz anmelden, auch wenn er mit größter Wahrscheinlichkeit keine Rückzahlungen machen kann?
Wenn ja, wie sind die Schritte,wenn nein, was ist dann zu tun?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort
NN
Über Ihre Kommentare und Zusatzfragen freuen wir uns.



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Kommentar schreiben01.
Lieber Rentner, für eine Entschuldung ist es nie zu spät. Also: keine Schranken wegen des Alters.
Für eine Entschuldung müssen keine Rückzahlungen geleistet werden. Wenn sich ein pfändbarer Betrag ergibt, ist dieser ábgetreten, wenn nicht: dann nicht.
Also: keine Schranken wegen der nicht möglichen Rückzahlung.
Aber: lohnt sich der Aufwand wirtschaftlich überhaupt, wenn wegen der geringen Rente nichts pfändbar ist?
Denn Vollstreckungen sind nicht möglich. Ansonsten ist der Weg wie bei allen Anträgen: Zuerst zur Schuldnerberatung wegen der Durchführung des außergerichtlichen Entschuldungsverfahrens. Erst wenn das gescheitert ist, kann der Antrag gestellt werden.
O.K.?
Dr. Maus
30. März 2010
02.
Zunächst sollte abgeklärt werden, ob die Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Dies scheint hier bei aller gebotenen Vorsicht so zu sein. Sollte sich weiterhin aller Voraussicht nach an der wirtschaftlichen Situation (Erbe o.ä.) nichts ändern und keine sonstigen Zahlungen zu erwarten seien, würde ich gar nichts tun. Nur die Hausbank davon in Kenntnis setzen,damit nichts irrtümlich gepfändet wird und die Gläubiger laufen ins Leere. Eine Verbraucherinsolvenz hingegen verschafft Ruhe, ist aber mit Kosten verbunden. Die Höhe der Schulden ist dabei grundsätzlich unerheblich. Kleiner Tipp am Rande: Die Erben müssen nur das Erbe später ausschlagen.
Ich hoffe, in der gebotenen Kürze weiter geholfen zu haben.
Info
30. März 2010
03.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meiner Seite http://privatinsolvenz.org biete ich kostenlose Informationen zur Verbraucherinsolvenz an. Diese Infos stellen keine Rechtsberatung dar bzw. ersetzen kein Gespräch bei einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle und sind deshalb ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Dort finden sie allgemeine Informationen (Voraussetzungen, Umgang mit Banken etc.). Mit diesem Wissen werden Sie auf jeden Fall schon mal eine ungefähre Vorstellung haben, was sie bei einer Privatinsolvenz alles erwartet.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Berschinski
Berschinski,Mario
2. Juli 2010
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