7. Oktober 2009
Eine der wichtigen Fragen in einem Insolvenzverfahren ist verständlicherweise die nach dem Einkommen. Wie viel darf man behalten, wie viel muss man abführen? Ein kurzer Überblick über die rechtliche Situation …
In einem Insolvenzverfahren begegnet uns gelegentlich die Frage nach dem Verdienst, also: „Wie viel darf ich verdienen?” Mit einiger Überraschung wird dann die Antwort zur Kenntnis genommen: „So viel Sie wollen.” Nun: Die Frage ist sicherlich anders gemeint, als sie gestellt wird. „Wie viel darf ich verdienen, ohne dass mir etwas abgezogen wird?”
Bei Beantwortung dieser Frage ist zunächst auf die Frage einzugehen, was denn mit dem abgezogenen Einkommen, also dem abgetretenen pfändbaren Anteil passiert. Ein Insolvenzschuldner ist verpflichtet, die Gläubiger mit seinem Vermögen und dem Einkommen bestmöglich zu bedienen. Er hat also beispielsweise die Verpflichtung, eine angemessene Tätigkeit auszuüben und den pfändbaren Anteil aus diesem Einkommen an den Treuhänder abzuführen. Dies geschieht üblicherweise direkt über den Arbeitgeber, der den Anteil direkt vom Gehalt abzieht und dem Treuhänder überweist.
Nachdem seit 2001 die Verfahrenskosten gestundet werden können, also weder Gerichtskosten noch die Vergütung für den Insolvenzverwalter bereitgestellt werden müssen, hatte sich in den letzten Jahren der Gesetzgeber bemüht, eine neue Kostenregelung zu treffen: Bei völlig mittellosen Schuldnern sollte kein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Stattdessen sollte die Restschuldbefreiung auf anderem Wege erreicht werden können. Gleichzeitig sollte der Antragsteller verpflichtet werden, zumindest 13,00 € pro Monat zu zahlen. Über die Laufzeit der sogenannten Wohlverhaltensperiode wären dann etwa 950,00 € zusammengekommen, genug, um die Verfahrenskosten zu decken. Von diesem Vorhaben ist der Gesetzgeber wieder abgewichen, es bleibt bei der bisherigen Regelung der Kostenstundung.
Hat der Schuldner während der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode kein Einkommen, wird ihm trotzdem die Restschuldbefreiung erteilt. Dann allerdings muss er nach dieser Erteilung die Verfahrenskosten an die Staatskasse zurückzahlen, und zwar über eine Dauer von bis zu weiteren vier Jahren.
Etwas anderes gilt, wenn während dieser sechs Jahre genügend pfändbares Einkommen gesammelt werden konnte, um die Verfahrenskosten hieraus zu zahlen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 1.500,00 €. Bei einer monatlichen Zahlung von 22,00 € sind nach diesen sechs Jahren die Kosten also gedeckt. Zu einer weiteren Zahlung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode kommt es dann gerade nicht mehr, allerdings erhalten die Insolvenzgläubiger dann keine Zahlungen auf ihre Forderung.
Und wie ist es, wenn ich mehr verdiene?
Dann sind die Kosten ebenfalls gedeckt und die Gläubiger erhalten auch eine Quote. Wichtig aber ist, dass mir bei einem Mehrverdienst eben gerade nicht alles abgenommen wird. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Ein alleinstehender Schuldner muss bei einem Einkommen von unter 990,00 € nichts an den Treuhänder zahlen. Von dem Mehrverdienst über diesen Betrag hinaus behält er für sich aber 30 Prozent. Verdient er also 1.400,00 € netto, muss er „nur” 290,00 € abführen. Er behält von dem Mehrverdienst also 120,00 €. Siehe da: Es lohnt sich, möglichst viel zu verdienen, denn die Verfahrenskosten sind dann bereits gezahlt und die Gläubiger kommen zum Teil auch zu ihrem Recht. Aber genauso wichtig ist, dass mir immer ein Teil des Mehrverdienstes verbleibt.
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Kommentare >
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Hallo und guten Tag,
lt. des Artikels scheint es ja wohl so zu sein das einem dann wohl doch mehr bleibt als 990 Euro wenn man ein höheres Nettoeinkommen hat…
auch ich bin in Privatinsolvenz, meine Frage bezieht sich darauf, wieviel mir im Monat bleiben würde, bzw. wie würde mein Einkommen berechnet?
Ich bin alleinerziehende Mutter von einem 7 Jährigen Jungen und habe mich gerade auf eine sehr gut bezahlte Stelle beworben, in der Hoffnung das ich diese Stelle bekomme hätte ich ein durchschnittliches Netto Monatseinkommen von ca. 2100 Euro. Was wird mir abgezogen bzw. was steht meinem Kind ausser dem Unterhaltsvorschuß und dem Kindergeld von meinem Lohn zu?
Gibt es da eine extra Berechnung oder wird das Kind in dem Fall gar nicht berücksichtigt?
Über ein Featback wäre Ich sehr dankbar
Vorab ein Dankeschön A.L.
A.L.
10. November 2009
02.
Sehr veehrte allein erziehende Mutter A.L.,
zunächst danke ich herzlich für Ihren Beirtag auf unserer Seite und wünsche Ihnen von Herzen viel Erfolg für Ihre Bewerbung.
Ihre Fragestellung befasst sich genau mit der Motivation, die mich veranlasst hat, den Beitrag einzustellen: Es lohnt sich für jeden von der Insolvenz Betroffenen, mehr als die absolute Pfändungsfreigrenze von 990,– € zu verdienen.
In Ihrem Fall sieht die Berechnung 2 Varianten vor:
1. Variante: Ihr Sohn erhält weiterhin Unterhaltsvorschuss (offenbar weil der Vater nicht zahlt) in Höhe von beispielsweise 200,– € monatlich.
In diesem Fall ist Ihr Sohn nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur “zum Teil als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen.
Ohne Unterhaltsverpflichtung wäre bei Ihnen ein Betrag von 780,40 € pfändbar, bei einer “vollen Unterhaltspflicht” wären dies 372,05 €.
Die Rechtsprechung geht bei Unterhaltszahlungen von eigenem Einkommen des Unterhaltsberechtigten aus, so dass hier Ihr Sohn bei einem entsprechend niedrigen Unterhalt zu einem Halb als unterhaltsberechtigt angesehen werden wird.
Die Differenz zwischen den beiden oben genannten Beträgen beträgt 408,35 €. Die Hälfte davon wird dem niedrigeren Betrag hinzugerechnet, so dass 204,18 € zu den 372,05 € hinzugerechnet wird. Das macht also 576,23 € aus. Dieser Betrag wäre von Ihrem Einkommen von 2.100,– € abzuziehen. Dann verbleiben Ihnen also 1.523,77 € als unpfändbares Einkommen.
Das von Ihnen angesprochene Kindergeld wird bei diesen Berechnungen nicht mit berücksichtigt. Kinder, die im eigenen Haushalt leben (und wie Ihr Sohn noch minderjährig sind), haben gegen die allein erziehende Mutter keinen Anspruch auf Barunterhalt. Statt dessen sorgen Sie sich ja um Ihr Kind. So wünsche ich Ihnen, dass es Ihnen gelingt, diese Stelle zu bekommen und mit Ihrem verbleibenden Gehalt, dem kindergeld und dem Unterhaltsvorschuss ein einigermaßen gutes Auskommen zu haben.
2. Variante: Der Unterhaltsvorschuss fällt weg (ab Vollendung des 12. Lebensjahres Ihres Sohnes)
Dann ist Ihr Sohn voll als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen. In diesem fall wäre der Betrag von 372,05 € pfändbar. Ihnen verbleiben dann 1.727,95 €.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne noch einmal.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
11. November 2009
03.
Guten Tag Herr Coenen,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort, sie hat mir sehr weitergeholfen.
Mich beschäftigt dann doch noch eine Frage, wie sie wissen lebe ich von meinem Mann getrennt, nun habe ich die Scheidung eingereicht und mein Noch-Mann hat glücklicherweise zugestimmt.
Wir besitzen ein gemeinsames Haus das, logischerweise, automatisch in der Insolvenzmasse ist. Keiner von uns beiden bewohnt das Haus, es steht leer. Mittlerweile wurde eine Zwangsversteigerung in die Wege geleitet, da sich der Verkauf des Hauses durch die derzeitige Wirtschaftslage sehr schwierig erweist.
Mein Mann hat damals keine Insolvenz beantragt, sondern nur Ich, der Grund dafür war, das Ich wärend meiner Selbständigkeit ein Bourn-Out erlitt und zum guten Schluss noch wärend meiner Tätigkeit überfallen wurde. Ich war Alleinverdiener und mein Mann wegen ständigem Alkoholkonsum nicht mehr einsatzfähig. Ich hatte ein Mietwagenunternehmen und musste dies dadurch aufgeben.
Somit kam kein Geld mehr rein und ich war mittellos, leider habe ich an den falschen Stellen gespart und mir stand kein Arbeitslosengeld zu.
Die Banken haben mir dann die Kredite gekündigt und ich stand vor der Entscheidung Insolvenz ja oder nein.
Ich habe um ehrlich zu sein keine andere Alternative mehr gesehen.
Nun komm ich zu meiner eigentlichen Frage, wie verhält sich das alles nach der Scheidung, wir hatten keine Gütertrennung, somit gehört uns “noch” zu gleichen Teilen das Haus sowie auch die Schulden.
Wird das trotz Insolvenz nach der Scheidung geplittet, oder bleiben die Schulden alle an mir hängen?
Für eine Antwort auf diese Frage wären Ich Ihnen nochmals sehr dankbar.
Herzliche Grüße A.L.
A.L.
11. November 2009
04.
Hallo besorgte Mutter,
Sie haben es ja nun wirklich schon einiges durch gemacht.Aber bei dieser Entwicklung sind wohl alleine Sie auf der sicheren Seite:
Durch das Insolvenzverfahren sollen ja Ihre Schulden “abgearbeitet” werden. Natürlich sind davon auch die Bankschulden wegen Ihres gemeinsamen Hauses davon betroffen. Sofern Sie – was ich unterstelle- einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt haben, werden Ihnen nach Ablauf von 6 Jahren ihre dann noch bestehenden Schulden erlassen. Sie sind dann schuldenfrei.
Am Beispiel des gemeinsamen Hauses wird das wie folgt laufen:
Wert des Hauses 200.000,00 €
Schulden bei der Bank 180.000,00 €
Versteigerungserlös 100.000,00 €
Retsschulden (Noch)-Eheleute 80.000,00 €
Restschulden (Ex)-Ehemann 80.000,00 €
Retsschulden Sie nach 6 Jahren 0,00 €
Unabhängig davon, was mit dem Haus tatsächlich passiert: wenn Sie Ihre Restschuldbefreiung erteilt bekommen, brauchen Sie keine Zahlungen mehr an die Bank zu leisten. Sollten Sie dann noch immer Miteigentümerin des Hauses sein, kann das Haus trotzdem weiterhin versteigert werden, auch wenn Sie selber schuldenfrei geworden sind.
Noch Fragen? Empfehlen Sie uns weiter…
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
11. November 2009
05.
Sehr geehrter Herr Coenen,
Ich bin Ihnen sehr zu Dank verpflichtet. Sie haben mir sehr geholfen und alle meine Fragen beantwortet.
VIELEN HERZLICHEN DANK
Herzliche Grüße von der nicht mehr ganz so besorgten Mutter
A.L.
PS: Man kann Sie nur weiterempfehlen!!!
A.L.
11. November 2009
06.
Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kinder. Bin momentan arbeitslos. Mein noch Ehemann bezahlt gerade 250€ gesamt Unterhalt füe die Kinder. Wir haben ein gemeinsames Haus, der er bewohnt. Ich beabsichtige privatinsolvenz anzumelden. Meine Frage was darf ich verdienen. Für meinen Sohn habe ich ein Unterhaltvorrschuss beantragt 158€, ich weiß aber nicht ,ob ich es bekomme.
mfg
Jolanta Wagner
27. November 2009
07.
Sehr geehrte Frau Wagner,
wie Sie sicher den vorangehenden Beiträgen haben entnehmen können, ist Ihre Frage leider nicht ganz eindetig zu beantworten:
Bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern liegt der pfändungsfreie Betrag bei 1.569,99 €. Dabei kommt es aber darauf an, ob die Unterhaltszahlung(en) bei Ihren Kindern als ausreichendes Einkommen angerechnet wird. Bei den von Ihnen genannten Beträgen wird man sicher nicht sagen können, dass die Kinder dann völlig unberücksichtigt bleiben. Wenn beide Kinder jeweils zur Hälfte als unterhaltsberechtigt berücksichtig werden, ist bei Ihnen eine volle Unterhaltspflicht zu berücksichtigen.
Dann liegt der pfändungsfreie Betrag bei 1.359,99 €.
Der Mehrverdienst wird Ihnen aber auch nicht ganz abgenommen, sondern in diesem Fall zur Hälfte. Ein Beispiel: Wenn Sie Netto 1.859,99 € verdienen, liegt der abzuführende Anteil nicht bei 500,– €, sondern bei knapp 250,– €. Vom Mehrverdienst haben also Sie und Ihre Kinder auch etwas.
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem Blog und herzliche Grüße sendet Ihnen
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
3. Dezember 2009
08.
Interessanter Bericht! Die Antwort der Frage ist aber ziemlich simple. Man bekommt ja, was man verdient, meine ich!
Karl Schulze
4. Dezember 2009
09.
Hallo Herr Schulze, Herr Anwalt des Rechtes,
ziemlich einfach um nicht zu sagen simpel machen Sie es sich. Glauben Sie ernsthaft, dass Menschen, die von einem Unglück betroffen wurden, dieses verdienen? Ich wünsche Ihnen, dass auch für Sie diese “simple” Regel nicht zutreffen wird. Die beiden Frauen, die die Frage bewegt hat, wie viel sie in ihrer Situation hinzuverdienen können, dürften sich auf jeden Fall durch Ihren Kommentar nicht verstanden, wenn nicht gar verhöhnt fühlen.
In unserem Gemeinwesen werden, wie in jedem anderen auch, Lebensfragen durch Gesetz geregelt, notwendigerweise! Die Ergebnisse sind aber nicht immer sozial ausgewogen und gerecht. Ich weiß, dass solche Ungerechtigkeiten nicht grundsätzlich vermeidbar sind, wünschte mir jedoch, dass Sie als Vertreter der Rechtspflege mit diesem Problem sensibler umgingen als ich es Ihrem Beitrag entnehmen kann.
Eberhard Bohrisch
PS.: Inzwischen habe ich herausgefunden, dass “Karl Schulze” falls er überhaupt so heißt, die Internetseite einer Münchner Kanzlei missbraucht hat. 6.12.2009
Eberhard Bohrisch
5. Dezember 2009
10.
Vielen Dank Herr Bohrisch…
Ich denke sie schreiben mir und Frau Wagner aus der Seele!!!
Ich habe auch schon überlegt ob ich eine Email sende, bezugnehmend des Kommentares von Herrn Schulze.
Genau diese Einstellung wie sie Herr Schulze hat, läßt betoffene Menschen in Situationen wie meiner und der von Frau Wagner verzweifeln.
Gott sei Dank gibt es heute auch noch verständnisvolle Menschen.
Ich wünsche Ihnen und allen anderen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr, auf das es besser wird!!!
A.L.
Und nun zu Ihnen Herr Schulze,
Ich find Ihre Aussage einfach nur eine bodenlose Frechheit. Ich bin eigentlich ein von Natur aus freundlicher Mensch, aber Ihre Email lässt mich kochen vor Wut!
Glauben sie etwa im ernst, und ich beziehe Ihre Email jetzt einmal auf mich, Ich hätte mein lebenlang nur auf der faulen Haut gesessen und dadurch bekommen was ich verdient habe???
Ich bin Mutter von 3 Kindern, 21J. 19J. und 7J.
Ich habe trotz 3 Kindern eine sehr gutgehende Firma aufgebaut und geackert wie eine blöde, habe 20 Stunden gearbeitet und irgendwann wenn die Zeit dazu war mal 4 Stunden geschlafen.
Ich musste aus den o.a. Gründen meine Firma aufgeben.
Sie sind also der Meinung man bekommt was man verdient???
Na schönen Dank auch, ich hoffe Sie bekommen auch das was sie verdienen, jedenfalls keinen Respekt!!! Denn den haben Sie keinesfalls verdient!!!
A.L.
A.L.
5. Dezember 2009
11.
Guten Tag,mit Interesse habe ich heute ihren Bog gelesen.Ich hoffe Sie können mir auch weiterhelfen.Mein Mann und ich sind seit 3 Jahren,der für sich,in Privatinsolvenz.Er verdient ca.1700 netto,ich ca.165,-,wir haben 5 Kinder unter 15 Jahren und kommen so nicht klar.Jetzt hat er die möglichkeit bei einem Nebenjob ca.800,-im Monat zu verdienen.Dieses aber auf eigene Rechnung.Ist das denn erlaubt?Muß er dann etwas an den Insolvenzverwalter abgeben?Leider haben wir von unserem Insoanwalt noch keine Antwort bekommen.Ich hoffe Sie können uns schnell eine Antwort geben.Vielen Dank und nette Grüße,Tina
T.F.
9. Dezember 2009
12.
Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Tina,
Danke zunächst für Ihre Beteiligung an unserem Blog im Internet. Wir freuen uns über jeden Beitrag, der geeignet ist, zur Klärung von Fragen beizutragen. So werde ich versuchen, Ihre Frage mit den von Ihnen angegebenen Informationen zu beantworten.
Bei Ihnen und Ihrer Familie sind natürlich zunächst die 5 minderjährigen Kinder zu berücksichtigen, gegenüber denen Ihr Mann unterhaltsverpflichtet ist. Auch Sie zählen zu den Unterhaltsberechtigten. In der Pfändungstabelle wirkt sich dies jedoch nicht mehr aus, weil bei 5 Unterhalzsverpflichtungen die Tabelle endet.
In einem solchen fall liegt der pfändungsfreie Betrag bei monatlich 2.189,99 €. Dieser Betrag bleibt also unpfändbar.
Jetzt hat Ihr Mann die Chance, neben dem Nettoverdienst weitere 800,– € zu verdienen. Das würde ja bedeuten, dass ihm dann 2.500,– € zur Verfügung stünden. Aber:
Der Mehrverdienst muss versteuert werden.
Ich habe eine Vergleichsberechnung vorgenommen, die allerdings nur unvollständig sein kann, weil ich keine genaueren Informationen über Steuerklasse etc habe.
Würde er einfach 800,– € als “Selbständiger” hinzuverdienen, würe sich seine Steuerlast bei Steuerklasse III um 190,00 € erhöhen; von den 800,00 € hätte er netto also nur 610,00 € mehr (das Finanzamt kommt ja noch).
Dann also hätte er Netto insgesamt 2.310,00 €. In einem solchen Fall läge der pfändbare betrag bei monatlich 12,79 €. Dies allerdings auch nur dann, wenn nicht noch weitere Aufwendungen von dem Hinzuverdienst steuerlich abzugsfähig wären. Dies kann ich so allerdings nicht beurteilen.
In jedem Fall ist er verpflichtet, dem Insolvenzverwalter/Treuhänder den Mehrverdienst mitzuteilen (sonst ist die Restschuldbefreiung in Gefahr).
So hoffe ich, Ihnen einigermaßen weiter geholfen zu haben.
Herzliche Grüße und die besten Wünsche für das Weihnachtsfest und das Neue Jahr!
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
9. Dezember 2009
13.
hallo also ich arbeite für 20 stunden in der woche und verdiene im monat nur 800 euro wenn ich jetzt privat insolvenz beziehen sollte wieviel würde von meine 800 euro weggehen oder ist es pfändungsfrei,ab wieviel euro ist es pfänbar.ich habe über 15.000 euro schulden und weiss nicht mehr was ich tun soll kann nicht mehr davon ist auch ein darlehen von der bank.bitte können sie mir ein tipp geben wie mir geholfen werden kann.lg conny
conny
24. Februar 2010
14.
Hallo, sehr geehrte Conny,
bei einem Insolvenzverfahren soll ja bei möglichst hoher Zahlung an die Gläubiger trotz aller Schulden ein Neustart ermöglicht werden. Nach Ende der 6-jährigen so genannten Wohlverhaltensperiode wird deshalb die Restschuldbefreiung erteilt, wenn “während dieser Zeit nichts schief läuft”.
Als Schuldnerin eines Insolvenzverfahrens haben Sie daher Obliegenheiten zu erfüllen. Hierzu zählt auch die Verpflichtung, eine zumutbare Arbeit, also auch eine Vollzeitstelle anzunehmen oder sich um eine solche zu bemühen.
Ob in Ihrer konkreten Situation eine solche Vollzeitstelle gefordert werden kann, hängt von der Frage ab, ob Sie minderjährige Kinder haben. Dann ist der pfändungsfreie Anteil noch höher als ohne Kinder.
Bleibt es bei der von Ihnen geschilderten Situation (Halbtagsstelle bei 800,– €), ist Ihr Einkommen pfändungsfrei. Wie im Ausgangsbeitrag geschildert, beginnen Pfändungen bei allein stehenden Personen bei Netto mehr als 990,– € monatlich. Der darüber hinaus gehende Verdienst wird nur zum Teil gepfändet.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richrtung e.V.
Johann Coenen
8. März 2010
15.
Guten Tag herr Coenen,
Ich bin in Insolvenz, bin verheiratet und arbeite zur Zeit bei einer Leihfirma in den NL. Ich verdiene dort 1568,-Euro Brutto, wie wird das nun gerechnet? Was muss ich davon abgeben, wie viel darf ich davon behalten? Ich bekomme mein Gehalt dort wöchentlich ausgezahlt. Können sie mir dies beantworten?????
Evangelos
29. März 2010
16.
Guten Tag, Evangelos,
gerne antworte ich Ihnen und danke für ihren Beitrag.
Bei einer unterhaltsberechtigten Person können Sie netto 1.370,– € verdienen, ohne dass Sie etwas an den Treuhänder bezahlen müssen. Bei wöchentlicher Gehaltszahlung können Sie den Betrag durch vier teilen. Wenn Sie also pro Woche nicht mehr als 330,00 € verdienen, bleibt alles bei Ihnen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf-Richtung e.V.
Johann Coenen
31. März 2010
17.
Viele Dank für ihre Antwort Hr.Coenen
Hätte noch eine Frage:Gilt das auch,wenn meine Frau,Vollzeit arbeitet.Sie verdient Netto 1169,- Euro.Sie ist nicht in Insolvenz.
Mfg Evangelos
Evangelos
31. März 2010
18.
Guten Tag Herr Evangelos,
nach den Osterfeiertagen komme ich erst jetzt dazu, Ihre Frage zu beantworten. An dieser Stelle möchte ich mich zunächst bei Ihnen bedanken für Ihre Teilnahme an unserem Austausch.
Sie schildern, dass Ihre Frau eigenes Einkommen hat. Bei der von Ihnen angegebenen Höhe kann sie nicht als unterhaltsberechtigt angesehen werden. Sofern also keine weiteren Unterhaltspflichten (Kinder) bestehen, liegt Ihr pfändungsfreies Einkommen bei 989,99 € pro Monat. Verdienen Sie mehr, sind von dem Mehrverdienst über diesem Betrag rund 70 Prozent pfändbar:
Bei einem Nettoverdienst von 1.200,00 € wären das dann also 150,40 €. Die exakten Zahlen lassen sich im Internet unter dem Stichwort “Pfändungstabelle” recherchieren.
Einen sonnigen Tag aus Bad Kreuznach wünscht Ihnen
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
9. April 2010
19.
Einen wunderschönen guten Morgen Herr Coenen,
Mit Interesse lese ich regelmäßig die Einträge in diesem Forum. Ich möchte Ihnen noch einmal sagen wie toll ich es finde, das sie es uns “Insolventen” möglich machen uns mit unseren Fragen an sie zu wenden.
Ich denke ich spreche da für alle “VIELEN DANK”
Ja, Ich bin die “besorgte Mutter” aus dem 1. Blogeintrag.
Ich wollte Ihnen einmal mitteilen, das ich die Stelle bekommen habe, auf die Ich mich beworben habe.
Ich verdiene vorerst zwar nicht ganz so viel, aber ich bin darüber trotz allem super glücklich!
Mein Gehalt seigert sich monatlich in der Probezeit.
Solange bis der Betrag das Gehalt erreicht hat was für die Stelle ausgeschrieben war.
Ausserdem Erhalte Ich zuzüglich, je nach Erfolg 500 € Provision monatlich.
Sie haben mir mit Ihren Antworten sehr geholfen, was mich aber noch interessieren würde ist, wie hoch genau meine pfändungsfreie Grenze als alleinerziehende Mutter mit einem Kind ist. Welcher Betrag wird da festgesetzt.
Diesen Monat beispielsweise habe Ich folgende Zahlungen erhalten:
Gehalt 1500,00 € Brutto
Provision 500,00 € Brutto
________________
Kindergeld 180,00 € Netto
UV 180,00 € Netto
________________
Was muss ich jetzt meinem Insolvenzverwalter überweisen?
Und wie ist es wenn ich jetzt wieder heiraten sollte?
Dies tue ich natürlich nie wieder ohne Ehevertrag bzw. Gütertrennung.
Kann man von meinem zukünftigen Mann irgend etwas fordern???
Viele Liebe Grüße von der endlich wieder glücklichen Mutter
A.L
A.L.
11. April 2010
20.
Sehr geehrte besorgte, und nun endlich wieder glückliche Mutter,
wir danken Ihnen zuerst einmal ganz herzlich dafür, dass Sie uns an Ihrer sehr erfreulichen Entwicklung Teil haben lassen. Ganz herzliche Glückwünsche sprechen wir aus für Ihren Mut für die Bewerbung und den erfreulichen Ausgang. Trotz aller Widrigkeiten scheint sich Ihr Engagement nun auszuzahlen. Wir alle wünschen Ihnen bei der neuem Stelle viel Erfolg und den Mut sowie die Kraft, sich “hochzuarbeiten”.
Mit Ihren Angaben zum Verdienst läßt sich eine verlässliche Angabe zum pfändbaren Anteil nicht machen, da die Pfändungstabelle vom Nettoeinkommen berechnet wird. Ich habe Ihre Angabe von zur Zeit 2.000,– € brutto einmal mit der angenommenen Steuerklasse II berechnet. Dann läge Ihr Nettoeinkommen bei 1.360,93 €.
Im Falle einer vollen Unterhaltspflicht liegen Sie dabei exakt an der Grenze: Bei einem Einkommen von 1.360,00 bis 1.369,99 € netto wäre ein Betrag von monatlich 2,05 € pfändbar.
Wie sich aus den früheren Beiträgen ergibt, ist hier aber noch zu klären, ob der Unterhaltsvorschuss für Ihren Sohn dazu führt, dass dieser nur zum Teil als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen ist.
Würde er zur Hälfte berücksichtigt, müssten Sie 132,23 € an den treuhänder zahlen.
Ich empfehle dringend, die bei Ihnen eingetretene Änderung Ihres Einkommens mit dem Treuhänder zu besprechen.
Bis dahin weiterhin viel Freude am gegenseitigen Austausch
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
12. April 2010
21.
hallo,
ich habe eine Frage, mein geschiedener Mann ist selbständig Meister als Maler und Lackier,hat jetzt Insolvenz angemeldet. Wir haben zwei Kinder 14 und 16 Jahre alt. Er hat jetzt eine neue Fa die aber auf jemand anderen läuft. Was passiert jetzt mit dem Unterhalt für die Kinder. Er sagt er darf 1500 Euro verdienen und davon wird dann der Unterhalt abgezogen, aber er verdient doch sicherlich mehr als selbständiger, da er ja auch bei seiner Frau angestellt ist jetzt und sie die Eigentümerin der neuen Fa ist. Was bleibt für die Kinder. wird der Unterhalt anhand dem Einkommen von 1500 Euro berechnet?
Liee grüsse
k.k
28. April 2010
22.
Sehr geehrte Frau K.K.,
gerne versuche ich, Ihre Frage zu beantworten. Sie sprechen das immer wieder auftretende Phänomen an, wonach ein Insolvenzschuldner einen bestimmten Betrag “verdienen darf”.
In meinem Ausgangsartikel zu diesem Thema hatte ich ja bereits darauf aufmerksam gemacht, dass es eher um die Frage geht, ab welchem Betrag an den Treuhänder Zahlungen für die Gläubiger geleistet werden müssen.
Bei zwei minderjährigen Kindern ist erst bei einem Nettogehalt von mehr als 1.570,– € ein Teil pfändbar. Der so erhöhte Freibetrag dient tatsächlich dazu, die Unterhaltspflichten zu erfüllen. verdient Ihr geschiedener Mann tatsächlich nicht mehr als die 1.500 €, wird hieraus der Unterhalt ermittelt. nach der aktuell gültigen Düsseldorfer Tabelle pro Kind 426,– €. Allerdings darf der Vater von dem Einkommen 900,00 € behalten, müßte also nicht mehr als 600,– € bezahlen (1500 – 900 = 600).
Schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob er nicht tatsächlich mehr verdient, also einen Teil seines Einkommens “verschleiert”. Dann macht er sich nicht nur den Kindern gegenüber wegen einer eventuellen Unterhaltspflichtverletzung schuldig, sondern riskiert natürlich auch seine Restschuldbefreiung (Verschleierung von Einkommen).
Vielleicht sollten Sie die Fragen einmal mit einem Experten für Familienrecht besprechen.
Herzliche Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
30. April 2010
23.
Sehr geehrter Herr Coenen!!
Ich wollte mal wissen wie das ist.. mein partner und ich sind nicht verheiratet und er und ich haben beide privatinsolvenz .. ich bekomme 416 euro alg2 und er bekommt bald 1600 euro da er von der firma fest übernommen wird.. vorher leihfirma.. so jetzt wollte ich mal wissen wie das ist er verdient ja dann zuviel und mein alg2 würde ja dann wegfallen da er ja bei mir mit angerechnet wird. bei der insolvenz zählt er aber als alleine.. also bekäme ich kein geld mehr und wäre ja dann auch über die arge nicht mehr versichert.. und wieviel würden sie ihm dann pfänden und was ist dann mit mir.. zu 2 ist das dann ja zu wenig geld zum leben.. und wie ist es wenn wir verheiratet wären..danke im vorraus
tascha
10. Mai 2010
24.
Sehr geehrte TASCHA,
mit Ihrem Beitrag sprechen Sie ein Problem an, welches für die Betroffenen nicht wirklich zufrieden stellend beantwortet werden kann:
Sie berichten davon, dass Sie Arbeitslosengeld II erhalten. Aus diesem Betrag ist natürlich nichts pfändbar.
Ihr Partner hat eigenes Einkommen von 1.600 €. Wenn keine Unterhaltspflichten bestehen (Sie sind ohne Trauscheoin nicht unterhaltsberechtigt), sind aus diesem Betrag 443,40 € abzuführen. An seiner Unterhaltsverpflichtung ändert sich tatsächlich nur im falle der Hochzeit etwas.
Da ALG II nach dem Bedarf einer Lebensgemeinschaft ermittelt wird, wird auch das Einkommen des nicht unterhaltsverpflichteten Partners mit berücksichtigt. Im ergebnis werden Sie also auch bei ehelosem Zusammenleben künftig diese Leistung nicht mehr erhalten. Ihr Partner genießt aber gleichzeitig nicht den “Schutz der Pfändungstabelle”, da ohne Trauschein außer bei Geburt eines Kindes Ihnen gegenüber keine Unterhaltspflicht besteht.
Im Falle der Hochzeit können Sie sich aber zumindest über die Familienversicherung bei Ihrem Gatten krankenversichern.
So ist es leider…
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiter helfen.
Herzliche Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
12. Mai 2010
25.
Lieber Herr Coenen,
ich danke ihnen sehr für ihre Auskunft hat mir sehr weitergeholfen.. ich habe diese Seite durch Zufall gefunden und ich finde sowas toll.
Und finde es gut das sie sich die zeit nehmen und Menschen helfen mit ihren antworten.
Vielleicht komme ich mal auf sie zurück..
Vielen vielen Dank…..
tascha
12. Mai 2010
26.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich finde Ihre Beiträge sehr aufschluss- und hilfreich.
Nun hab ich selber auch Fragen an sie.
Mein Freund ist seit 3 jahren in der insolvenz, er war selbständig,er ist noch verheiratet, der Laden läuft auf seine Frau. nun überlegen wir uns, selbständig zu machen, auf meinen Namen. was muss ich beücksichtigen ?
könnte er seinen Meister machen trotz insolvenz?
Über eine antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Sonny
Sonny
20. Mai 2010
27.
Ich werd mich mal an dieser Stelle einmischen. Als Job Coach (in Insolvenz lebend) bekomme ich oft mit, dass einige TN aus dem ALG II Bereich die ich betreue, mir immer wieder “beteuern”…es lohnt sich ja nicht in einer Insolvenz zu arbeiten…da bleibt ja nichts mehr über…
Hier wiederspreche ich: es lohnt sich immer!!!
1. im Job bekommt man/frau Anerkennung…meistens
2. es wird in die Rentenkasse weiterhin eingezahlt…ebenso Arbeitslosengeld.
Und die meisten sind nicht so alt um sich auf`s Abstellgleis zu stellen.
Liebe und hoffnungsvolle Grüße
schickt Ragnhild…in diesem Forum schon bekannt
Ragnhild
20. Mai 2010
28.
Sehr geehrte Sonny,
Danke sage ich zunächst für Ihr Lob zu den Beiträgen. Immer dann, wenn ich sehe und lese, dass die Beschäftigung mit dem Thema Einkommen bei Ihnen und all den anderen ankommt, macht die Arbeit Spass. Wir vier Moderatoren des Blogs freuen und alle gleichermaßen über die zunehmende Resonanz unseres Angebots, in den Austausch zu gehen.
Nun zu Ihren Fragen, die ja zwei Bereiche betreffen:
1) Was muss ich beachten, wenn ich auf meinen Namen eine Frima gründe?
Die wichtigste Empfehlung geht natürlich dahin, dass Sie als Chefin über alle Vorgänge informiert werden müssen, denn Sie sind verantwortlich! In unsrerer beruflichen Praxis werden wir häufig mit Sachverhalten konfrontiert, bei denen auf den Namen der Frau/Lebensgefährtin oder ähnlichen ein Betrieb geführt wird, ohne dass die Inhaberin im Einzelnen weiß, was so alles passiert. Wenn dann “der große Knall” kommt, ist das Erstauen und die Wut natürlich groß.
Sie werden zur Rechenschaft gezogen, wenn gegenüber dem Finanzamt oder anderen Stellen die Pflichten nicht erfüllt werden.
Sie müssen dafür sorgen, dass für Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Sie haften Gläubigern gegenüber für nicht bezahlte Rechnungen …
Sicher könnte ich diese Liste endlos weiter führen. Ich denke aber, dass der wichtigste Schritt für Sie bereits getan ist: Den Mut zu haben, sich selbständig zu machen, verleiht Stärke und Kraft für all die Aufgaben.
Dazu gratuliere ich Ihnen beiden!
2) Kann mein Freund trotz Insolvenz den Meister machen?
Kurze Antwort: Na klar!!!
Ein Insolvenzverfahren entrechtet niemanden. Unabhängig davon, dass während des Verfahrens bestimmte”Obliegenheiten”, also Pflichten zu erfüllen sind, darf er sich natürlich weiter qualifizieren. Und immer wieder die gleiche Frage mit der gleichen Antwort:
Von dem Mehrverdienst oberhalb der Pfändungsfreigrenze wird immer nur ein Teil an den treuhänder abgeführt. Insofern, liebe Ranghild, stimme ich Ihnen mit Ihrem Beitrag ausdrücklich zu und bedanke mich an dieser Stelle für die klare Aussage.
So grüße ich alle, die sich an diesem Blog beteiligen und freue mich über weitere Fragen und Anregungen
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
21. Mai 2010
29.
[...] 1. “Muss ich bei einer Bewerbung gleich zu Beginn meine Insolvenz nennen? Sollte ich sie nennen, oder ist das sogar klug, weil authentisch, dass ich sehr offen damit umgehen?” 2. “Gehen nicht alle Arbeitgeber davon aus, dass Mitarbeiter, die insolvent sind, ihr Engagement sofort einstellen, wenn ihr Einkommen die Pfändungsfreigrenze übersteigt ?” Antwort unserer Juristen: “Das ist ein kaum auszurottender Irrglaube! Das Gegenteil ist der Fall! Wenn man mehr verdient, bleibt immer etwas zusätzlich beim insolventen …!” [...]
Mittwoch, 02.Juni | Versagen und Bewältigung / AUF>RICHTUNG E. V. - Initiative zur Insolvenzbewältigung
23. Mai 2010
30.
Lieber Kommentator,
Danke für diese klare und eindeutige Stellungnahme. Als einer der Juristen kann ich es nur noch einmal wiederholen:
Je mehr ich verdiene, um so mehr bleibt selbst im Insolvenzverfahren in meinem Säckel. Bin ich alleistehend, vebleiben von jeden Euro immerhin 30 Cent bei mir. Bei zwei Unterhaltsberechtigten kehrt sich das ganze um: Dann bleiben von jedem Euro oberhalb von 1.570,– € 60 Cent bei mir. So könnte ich die Beispiele fortsetzen.
All die Fragen nach dem Verdienst und dem Mehrverdienst haben schließlich noch einen weiteren Vorteil:
Wenn während der Wohlverhaltensperiode Zahlungen an den Treuhänder geleistet werden, sind bei Erteilung der restschuldbefreiung die Verfahrenskosten bereits bezahlt. Ich muss also nach Ablauf der 6 Jahre nicht noch Zahlungen auf die bis dahin gestundetetn Verfahrenskosten erbringen.. Und ein Aspekt sollte nicht unterschätzt werden:
Im Insolvenzverfahren bin ich verpflichtet, meine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Ich muss jede zumutbaren Arbeit annehmen oder mich um eine solche bemühen. Wenn ich zur Vermeidung von Zahlungen für die Gläubiger an der Gehaltsschraube nach unten drehe, könnte darin eine so genannte Obliegenheitsverletzung gesehen werden mit der fatalen Folge, dass die Restschuldbefreiung versagt werden kann. Dann wären alle Anstrengungen der Bewältigung des Scheiterns um sonst gewesen. Und was ist eigentlich so schlimm daran, dass meine Gläubiger zumindest einen Teil ihrer Forderungen erfüllt bekommen?.
Also noch mal: Je mehr ich verdiene um so mehr vebleibt für mich und meine Familie!
Es grüßt alle herzlich
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
26. Mai 2010
31.
guten tag ich habe eine frage und zwar habe ich mit meinen exmann 4 monate vor der scheidung einen kredit mit unterschrieben von 30000eu ,jetzt fordert er von mir die hälfte zurück mit gerichtsvollzieher und klage.mein anwalt hat mir nun die insolvens geraten da ich nur einen minijob seit sechs jahren nachgehe aus gesundheitlichen gründen viele ops usw.habe ein durschnittseinkommen von 280 eu. bin seit zwei jahren neu verheiretet und zahle für den jüngeren sohn 17 jahre leben alle zwei beim vater ,250eu wir haben uns beim gericht geneinigt.jetzt kommt er mit der nächsten klage.was darf ich behalten wie schaut das mit der lebensversicherung aus rückkaufswert über 1000eu besser stilllegen oder verkaufen .habe noch eine sterbeversicherung 12eu,und ein paar zahlungen von ungefähr 1000eu.mein mann hat ein auto das läuft auf seinen nahmen können die was machen,wieviel darf ich noch auf den konnto haben .vielen dank im voraus l.b.
elisabth burmester
27. Mai 2010
32.
Hallo Herr Coenen.
Ich habe ca.40000 Euro Schulden.Meine Insolvenz fängt gerade an zu laufen.Ich habe die nächsten Tage mein ersten Termin beim Treuhänder.Ich habe 2 Kinder im alter von 7 und 3 Jahre.Bin alleine ohne Mann.Ich arbeite habe 2 jobs.Bei den einen verdiene ich 800 Euro bei den anderen ca.175 Euro.Bekomme Unterhaltsvorschuss für den grossen 188 Euro und den kleinen 133 Euro.
Wie muss ich mir das vorstellen?Wird mir von den Geld was sowieso schon nie richtig reicht was abgezogen?
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüsse Fernandez
Isabel
30. Mai 2010
33.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich hätte auch eine Frage an Sie. Und zwar bin ich schwanger und mein Freund ist auch schon seit 3 Jahren in Privatinsolvenz, verheiratet sind wir jedoch nicht. Er verdient durch eine Leiharbeit ca. 1400 netto. Was darf er von dem Geld behalten? Ist er nur für das Kind Unterhaltsverpflichtet, oder für mich auch? Ich bin noch in Ausbildung, jedoch fängt bald mein Mutterschutz an, und danach gehe ich für 3 Jahre in Elternzeit, in dieser Zeit habe ich anspruch auf Hartz 4, wird mir das gestrichen, wenn mein Freund so viel verdient, oder wie ist das?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Katja
Katja
30. Mai 2010
34.
Sehr geehrte Frau Burmester,
ich danke für Ihren Beitrag vom 27. Mai, den ich gerne beantworte. Sie werfen ja mehrere Fragen auf, zu denen ich der Reihe nach Stellun genhmen möchte:
1) Rückforderung der Hälfte des Darlehens
Ihr Exmann kann Sie dann auf Rückzahlung in Anspruch nehmen, wenn er das Darlehen selber vollständig zurück gezahlt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, würden Sie ja Gefahr laufen, auch von der Bank noch in Anspruch genommen zu werden.
2) Einkommen und Unterhalt
Sie schreiben, dass Sie bei einem Einkommen von durchschnittlich 280 € noch Unterhalt für Ihren Sohn von 250 € zahlen. Natürlich weiß ich nicht, wie die Einigung bei Gericht ausgesehen hat. Bei so niedrigem eigenen Einkommen halte ich Sie nicht für zahlungspflichtig. Da müßte durch einen Familienrechtler mal über eine Abänderung der Unterhaltsverpflichtung nachgedacht werden.
3) Lebensversicherung/Sterbeversicherung
Im Falle einer Insolvenz kann die Lebensversicherung durch den Verwalter gekündigt werden. Wir schlagen in unserer beruflichen Praxis den Betroffenen vor, eine Zahlung an den Verwalter in Höhe des Rückkaufswertes zu leisten, damit dann die Versicherung frei gegeben werden kann und nicht aufgelöst wird. Denn eine Kündigung führt immer zu einem viel höheren Verlust. Der Rückkaufswert ist immer viel niedriger als die Zahlungen, die geflossen sind.
Die Sterbeversicherung kann nicht gekündigt werden.
4) Auto ihres jetzigen Ehemannes
Das Auto kann nicht verwertet werden, weil es nicht Ihnen gehört
5) Guthaben auf dem Konto
Wenn das Geld auf dem Konto durch Ihr Einkommen “erwirtschaftet” wurde, ist es unpfändbar, wenn Sie einen Kontenpfändungsschutzantrag stellen. Ab dem 01. Juli diesen Jahres können Sie bei hrer Bank übrigens ein so genanntes “P-Kono”, also ein Konto mit automatischem Pfändungsschutz einrichten.
So hoffe ich, dass die Antworten Ihnen weiter helfen.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
1. Juni 2010
35.
Sehr geehrte Isabel,
bei einem so niedrigen Einkommen werden Sie keiner Zahlungen an den Treuhänder leisten müssen. So wünsche ich Ihnen weiterhin die Kraft, mit dem wenigen Geld einigermaßen über die Runden zu kommen.
Herzliche Grüße
johann Coenen
Auf>Rictung e.V.
Johann Coenen
1. Juni 2010
36.
Sehr geehrte Katja,
auch Ihnen danken wir für Ihre Teilnahme an unserem Blog. An dieser Stelle möchte ich Ihnen zunächst als werdende Mutter viel Glück und Gesundheit für Sie und Ihr Kind wünschen.
Zu Ihren Fragen:
1)Unterhaltspldicht Ihres Partners
Er ist sowohl dem Kind wie auch Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wobei Ihre Unterhalzsansprüche zeitlich begrenzt sind auf drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Bei zwei Unterhaltsverpflichtungen liegt der unpfändbare Anteil des Einkommens bei 1.569,99 € netto. Also wird er keine Zahlungen mehr leisten müssen, sobald Ihr Kind geboren ist.
2) Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Hierzu kann ich nur allgemeine Antworten geben. Die Antwort hängt davon ab, ob Sie in einer Lebensgemeinschaft als so genannte Bedarfsgemeinschaft leben. Ist dies nicht der Fall, wird bei der Bedarfsermittlung nur der tatsächlich gezahlte Unterhalt berücksichtigt.
Ob bei einer bestehenden Lebensgemeinschaft der Bedarf der dann drei Personen bei dem Nettoeinkommen gedeckt ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre Wohnkoste (Miete…) sind. Zu einer konkreten Bedarfsermittlung schlage ich eine Kontaktaufnahme zur zuständigen Agentur für Arbeit vor. Diese kann ich hier nicht vornehmen.
Konnte ich Ihnen weiter helfen?
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
1. Juni 2010
37.
danke für die schnelle antwort das mit dem unterhalt verstehe ich auch nicht so,aber die haben ein fiktives einkommen ausgerechnet.und mich für arbeitsfähig eingestuft obwohl ich schwerbehinderung 50%habe und ich nur noch meinen minijob nachgehen kann.und beim arbeitsamt bis voriges jahr angemeldet wahr.keine zeitarbeit mehr nur noch leichte tätigkeit.mein jetziger mann verdient netto 1800 zum leben bleiben ca.250eu.jetzt soll ich privatinsolvens anmelden,wahr heut schon unterwegs zwegs guthabenkonto ,habe aber bei keiner bank eins bekommen.bin bei meinem chirokonto an der dispogrenze und werde mit meiner bank verhandeln.vieleicht nehmen die mir die lebensversicherung,und es kommt auf mein konnto,das ich bald wieder unten bin.auf jedenfall viel ärger und stress.muss ich auf jedenfall ein guthabenkonto bei einer anderen bank haben ,oder kann ich bei meiner jetztigen bank bleiben.muss ich warten mit dem guthabenkonto bis mir ein verwalter zugestellt wird.
elisabth burmester
1. Juni 2010
38.
hallo hier lissi noch mal meine mutter hat angst das sie zahlen muss wen ich privatinsolvens beantrage,weil meine mutter ein wenig geerbt hat stimmt das? lieb grüsse lissi
elisabth burmester
2. Juni 2010
39.
Liebe Frau Burmester,
da habe ich nun wirklich eine gute Nachricht für Sie und natürlich auch für Ihre Mutter:
Auch wenn es an jeder Baustelle zu lesen ist “Eltern haften für ihre Kinder”, so stimmt diese Aussage aber überhaupt nicht.
Ihre Mutter muss nur für die Schulden zahlen, für die sie sich selber verbürgt. Sie braucht sich also um Ihr Insolvenzverfahren keine Sorgen machen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
2. Juni 2010
40.
danke für die schnelle antwort ich habe noch eine frage wenn ich die lebensversicherung jetzt kündige und für meinen überzogenen dispo nehme dann hab ich doch auch schon meinen guten willen gezeigt,das ich von den schulden runter kommen möchte .wie ist das mit dem insolvenzberater der für mich zuständig ist?sagt er dann sie können ihr konnto glatt machen also können sie auch die hälfte schulden vom exmann übernehmen.oder soll ich gar nichts mehr machen .insolvenz und mein gehalt sofort weiterleiten zu meinem mann,bis ich im juli ein pfändungsschutzkonto habe.oder soll ich warten bis ich in zwei monaten einen verwalter habe der das alles bestimmt?vielen dank im vorraus l.b.
elisabth burmester
2. Juni 2010
41.
Vielen Dank Herr Coenen! Ja, Sie haben mir weitergeholfen.
Danke nochmal.
MFG Katja
Katja
2. Juni 2010
42.
Sehr eehrter Herr Coenen,
werden mir die Unterhaltsberechtigenten Kinder in der Pfändungstabelle auch angerechnet wenn meine Frau mehr als ich verdient? Wir leben alle zusammen.
Liebe Grüsse und Dank im Voraus
Marko
Marko
9. Juni 2010
43.
Guten Morgen Herr Coenen,
erstmal lieben Dank für die hilfreichen und besonders verständlich geschriebenen Hilfestellungen hier im Forum.
Sie erklären es so, dass auch wir ‘normal – Bürger’ es verstehen und nachvollziehen können.
Nun zu meiner Frage:
Mein Mann ist seit 10/08 in der Privatinsolvenz. Seit 04/10 in der Wohlverhaltensphase. Er ist ausser mir noch unseren beiden Töchtern unterhaltsverpflichtet. Bis jetzt hat er kein pändbares Einkommen, was aber mit Sicherheit, auf Grund der folgenden Lohnerhöhungen so sein wird.
Ich habe diesen Monat einen Job auf 400€ Basis angefangen.
Ich bin sehr verwirrt, denn überall steht etwas anderes: Man würde aus der Unterhaltspflicht herausfallen; es würde anteilig berechnet werden, etc. Es scheint keine klare Rechtssprechung deswegen zu geben. Selbst der Rechtspfleger mit dem ich vor einiger Zeit sprach meinte, das auch bei ihm im Gericht verschieden entschieden wird.
Seine Aussage: wenn ich nur 350€ verdienen würde, wäre es kein Problem, ich würde mit berechnet werden. Wenn ich 540€ verdienen würde, dann wäre der Fall auch klar, weil ich in jedem Falle herausfallen würde. Aber was ist den mit den 190€ dazwischen??
Kennen Sie da Urteile?? Ich bin so durcheinander.
Viele Grüße
M.K.
M.K.
11. Juni 2010
44.
p.s.: Entschuldigung, nun habe ich vergessen die Frage richtig zu stellen!!
Falle ich mit meinem 400€ Job aus der Unterhaltsberechnung meines Mannes raus und gibt es Urteile oder ‘§’ die etwas anderes sagen?
Viele Grüße
M.K.
M.K.
11. Juni 2010
45.
Ich kann Ihnen keine verlässlichen Urteile nennen. Die Insolvenzgerichte handhaben diese Fälle unterschiedlich. Mit 400,- fallen Sie jedenfalls nicht komplett raus. Ich als Verwalter würde beantragen, dass Sie nur noch zu 50% berücksichtigt werden.
Dr. Maus
Dr. Maus
16. Juni 2010
46.
Hallo Marko,
zur Frage vom 9.6. bezüglich der unterhaltsberechtigten Kinder: Eindeutige Antwort ist ja. Es kommt immer nur darauf an, was bei Ihnen geschieht. Wenn Sie Vater sind und Unterhalt leisten, dann wird dies berücksichtigt.
Übrigens: wenn Sie keinen Unterhalt zahlen – warum auch immer – werden die Kinder bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages nicht berücksichtigt.
Dr. Maus
Dr. Maus
16. Juni 2010
47.
Lieber Dr. Maus,
lieben Dank für die Antwort.
Ich habe mich am Montag nocheinmal mit dem Rechtspfleger und dem Verwaltung in Verbindung gesetzt. Laut Rechtspfleger würde er mich komplett herausfallen lassen, da er nach den Sozialhilferichtlinien geht. Der Verwalter prüft alle Unterlagen noch einmal, selbst meinen Vorschlag einen gewissen Betrag selber zu überweisen. Aber auch da schaut es so als, als würde ich ganz aus der Berechnung fallen. Der Verwalter sprach auch noch von evtl. nur zu 66%?? Wie funktioniert denn so etwas?
Sonnige Grüße
M.K.
M.K.
16. Juni 2010
48.
Lieber Herr Coenen!!
Ich wollte mal fragen wie das ist.. mein freund und ich haben privatinsolvenz.. wir wollen jetzt heiraten und wollten wissen wie das ist mit dem verdienst.. wird unser geld dann zusammen gerechnet oder bei jedem einzeln.. wieviel darf er verdienen ohne das was gepfändet wird und wieviel darf ich verdienen oder wird das in einen topf geschmissen,, und die gehälter zusammen gezählt wie verläuft sich das?? im voraus schon mal vielen lieben dank lg tascha
Tascha
17. Juni 2010
49.
Hallo Tascha,
viel glück in der ehe und die fähigkeit, jede menge toleranz zu entwickeln. nachmal: ehe und insolvenz überschneiden sich nicht. es bleibt alles beim alten. jeder bekommt aufgrund seiner abtretung das abgezogen was die pfändungstabellen vorschreiben.
und übrigens: jeder darf soviel verdienen wie er will.
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
18. Juni 2010
50.
Hallo >>m.k.
wie gesagt: das wird von gericht zu gericht unterschiedlich gehandelt. gegen eine entscheidung kann man sich beschweren. dann schaut sich der richter das an. bleibt er bei der meinung des rechtspflegers, kann man das landgericht entscheiden lassen. erkundigen sie sich aber vorher, ob in ähnlichen sachen schon entscheidungen vorliegen. dann können sie sich den aufwand ersparen
dr. maus
Dr. Maus
18. Juni 2010
51.
Lieber doktor maus
ich danke ihnen für die schnelle antwort.. ja umso mehr ich verdiene umso besser kann ich meine schulden bezahlen…
lg und ein schönes wochenende.. danke nochmal diese seite ist sehr zu empfehlen weiter so
Tascha
18. Juni 2010
52.
Hallo Tascha,
Das abbezahlen der schulden ist richtig erkannt. aber mehr noch: wenn masse gebildet werden kann, können auch die verfahrenskosten bezahlt werden. das kommt zunächst dem schuldner zugute, insbesondere wenn die verfahrenskosten gestundet sind.
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
18. Juni 2010
53.
Lieber Dr. Maus, lieber Herr Coenen!
Wenn der Insolvenzveralter sagt, er wäre nicht mein Anwalt, sondern der Anwalt der Gläubiger – kann ich zu meiner Unterstützung einen Anwalt hinzuziehen? Ich habe sogar noch eine eigene Rechtsschutzversicherung.
Viele Grüße
Angelika
Angelika
22. Juni 2010
54.
Hallo Angelika, wenn der iv sagt er wäre nicht ihr anwalt, ist das richtig. wenn er sagt, er wäre der anwalt der gläubiger, ist das nicht richtig. vielmehr ist der iv eine vom gericht eingesetzte unabhängige person, die in das system “insolvenz” ordnung bringen soll. natürlich im befriedigungsinteresse der betroffenen, das sind in erster linie die gäubiger. er ist aber nicht deren anwalt. manche noch etwas unerfahrene sachbearbeiter in den verwalterbüros sagen so. nehmen sie es nicht übel. damit schafft man etwas distanz zu unangenehmen schuldnern.
natürlich können sie einen anwalt beauftragen. den müssen sie aber auch bezahlen (können).
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
23. Juni 2010
55.
Hallo,
bin seid Dezember 2009 Inzolvent. Ich bin alleinerziehend Mama mit drei Kindern im Alter von 2,4 und 6 Jahren. Mein jüngster wird nun drei Jahre und ich möchte wieder arbeiten. Wie ich schon gelesen habe kann man trotz Inzolvenz seinen Meister machen. Bekomme ich auch trotz Inzolvenz einen MeisterBaFög?
MfG U.Bossert
U. Bossert
29. Juni 2010
56.
Hallo,
mein Mann muss aufgrund von Arbeitslosigkeit Inolvenz anmelden (wegen hoher Hypothekendarlehn. Ich habe aus einer alten Selbständigkeit bereits ein Insolvenzverfahren.
Mein Mann bekommt 1650,- Arbeitslosengeld und ich verdiene 400,–. Lt. Schuldnerberatung gelte ich als unterhaltspflichtig und meine 400,– werden nicht angerechnet.
Es könnte sein, dass ich in den nächsten Monaten mehr Stunden arbeiten kann. Ich würde dann ca. 660,– verdienen.
Wie sieht hier die Berechnung aus.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Grüße
coco
coco
30. Juni 2010
57.
Guten Tag, Frau Bossert,
weder Ihr Insolvenzverfahren noch Ihre 3 Kinder (herzlichen Glückwunsch übrigens) hindern Sie daran, Ihren Meister zu machen. Viel Erfolg! Wenn die sonstigen Förderungsvoraussetzungen gegeben sind, bekommen Sie auch BaföG. Und zwar voll ausgezahlt, weil Sie sicherlich mit 3 Kindern nicht in den Pfändungsbereich hineinkommen.
Aber dran denken: Treuhänder informieren.
Dr. Maus
Dr. Maus
1. Juli 2010
58.
Hallo Coco,
ich verstehe die frage nicht richtig: ” …gelte ich als unterhaltspflichtig..”
Also: die frage ist doch, ob ihr mann bei der berechnung des pfändungsfreien betrages unterhaltsverpflichtungen ihnen gegenüber berücksichtigen darf, weil sie selbst einkünfte ihv 400,- haben. ich meine ja, zu 1/2. wenn sie allerdings mehr verdienen, die grenze dürfte so bei 600,- liegen, fallen sie als unterhaltsberechtigte heraus. dann hat ihr mann höhere abzüge und sie verdienen mehr. unter dem strich bleibt dann das familieneinkommen fast gleich.
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
1. Juli 2010
59.
Guten Tag, Herr Dr. Maus,
danke für die schnelle Antwort, mit meinem Treuhänder habe ich schon gesprochen. Von seiner Seite gibt es da kein Problem.
Wenn ich mal noch eins hinzufügen dürfte. Ich habe ein wenig der Beiträge hier gelesen und bin erstaund das es so viele Menschen gibt die sich ihrer Insolvens oder ihrer Schulden so schämen. Liebe Leute, Kopf hoch und weiter Leben. Die Insolvenz ist nicht das schlimmste was einem im Leben passieren kann. Es ist eine Möglichkeit wieder besser leben zu können und sich wieder neu zu orientieren.
Jeder kann unverschuldet oder verschuldet in so eine Lage kommen, man sollte glücklich darüber sein das der Staat einem die Chance gibt Neu anzufangen gerade wenn die Gründe der Schulden einen nicht selber treffen.
Kopf hoch,
LG U.Bossert
U. Bossert
1. Juli 2010
60.
Hallo Frau Bossert,
Sie sind wirklich eine bemerkenswerte Frau. Mit Ihrer positiven Einstellung werden Sie es noch weit bringen! Vielen Dank für Ihre beiden “Mutmach-Beiträge”, der erste hier und der zweite bei “Scheitern,Scham und Aufrichtung”(Hier klicken!)
Liebe Grüße
Eberhard Bohrisch
Ps.:Ich vermute, dass Sie nicht in der Nähe von Bad Kreuznach leben. Sie wären sonnst eine Bereicherung unserer Gruppenabende!
Eberhard Bohrisch
1. Juli 2010
61.
Hallo Herr Bohrisch,
danke für die nette Nachricht. Ich hoffe das ich es schaffe, ich glaube an mich und werde nach vorne schauen. Auch bei mir gibt es Momente der Verzweiflung aber ich habe erkannt das wenn ich über das Problem offen rede und offen damit umgehe, es mehr Menschen gibt als man denkt die einem Hilfe anbietet oder einfach nur Verständnis haben. Manchmal tun sich Türen auf mit dennen man nicht gerechnet hätte. Meist löst sich das ein oder andere Problem dann von ganz alleine. Verstecken bringt ja nichts, ausser noch mehr Sorgen.
Ich muss dazu sagen, das ich viel Glück mit meinem neuen Partner hatte. Er unterstützt mich emotional und hat mir viel Antrieb gegeben. Ich kann nur jedem empfehlen, der niemanden hat, sich Hilfe zu holen wenn einem alles über den Kopf wächst. Hilfe in Form von Therapeuten oder Hilfegruppen. Mein Partner ist sehr ehrlich zu mir und sagt mir wenn ich Fehler mache und wie ich es vielleicht besser machen könnte. Er baut mich auf und schmiert mir keinen Honig um den Mund. Eine ehrliche aber liebevolle Person um sich zu haben ist schon Gold wert. Leider komme ich nicht aus ihrer Gegend, sonst würde ich gerne einmal so einen Gruppenabend besuchen. Sich mit Menschen zu unterhalten die ähnliches erlebt haben wäre schon interessant aber das Forum hier ist auch sehr gut!
MfG U.Bossert
U. Bossert
1. Juli 2010
62.
Hallo,
heute habe ich eine Frage zu meinem Hausverkauf.
Ich bin ja nun schon seid Dezember 2009 Insolvent. Mein Noch-Mann seid Mai 2010. Nun ist es soweit, das wir einen Käufer für das Haus gefunden haben.
Bei meinem Mann seiner Hälfte hat der Treuhänder die Hand drauf, bei mir nicht mehr. Mein Treuhänder hat das Dahrlehn und das Haus aus der Insolvenz entlassen. Er meinte das der Erlös durch den Hausverkauf an die Bank geht aber das 4% des Erlöses an meine anderen Gläubiger aufgeteilt wird. Allerdings müsste das mit der Bank verhandelt werden und meine Bank sei wohl nicht so kooperativ und bevor er sich da jetzt wegen diesen paar euro rumstreitet gibt er das Haus wieder frei. Somit kann ich wieder selbstständig über das Haus verfügen. Nun meine Frage:
Da das Haus ja noch der Bank gehört, muss ich dann überhaupt mit zum Notar um den Vertrag für den Verkauf zu unterschreiben? Oder kann ich mir den Gang ersparen? Ich stehe zusammen mit meinem Mann im Grundbuch aber gehören tut das Haus ja der Bank. Oder? Leider ist die Sache mit dem Haus ein großes Fragezeichen für mich, da ich nie viel damit zu tun hatte, ausser das ich die Kaufverträge mit unterschrieben habe. Alles was sonst so lief, hat immer mein Mann übernommen. Da ich aber nicht mehr einfach alles unterschreiben will, würde ich gerne wissen ob das auch ohne meine Unterschrift geht? Nicht das ich dann auf einmal drei Waschmaschinen gekauft habe ;o))!!!
Danke LG U.Bossert
U. Bossert
2. Juli 2010
63.
Hallo frau bossert,
ich kann ihnen diese frage nicht spreziell beantworten. das wäre rechtsberatung und damit nicht thema unseres blogs.
aber generell kann ich sagen: viele leute sagen “..das haus gehört der bank..”, wenn es wertausschöpfend belastet ist. das sagt der volksmund. eigentümer ist jedoch derjenige, der im grundbuch steht. ein eigentumswechsel geht nur, wenn der eigentümer beim notar unterschreibt oder nicht, wenn er nicht unterschreibt.
dr. maus
Dr. Maus
2. Juli 2010
64.
Hallo,
die Antort reicht mir völlig aus, danke dafür.
MfG U.Bossert
U. Bossert
3. Juli 2010
65.
hallo
darf ich nur einen Teil meines Schuldens für Privat Insolvenz beantragen?
danke
mit freundlichen Gruß
Nicky H.
7. Juli 2010
66.
Hallo Herr Nicky,
nein. entweder alle, oder keine: ein bisschen schwanger ist auch schwanger.
grüsse
dr. maus
Dr. Maus
7. Juli 2010
67.
hallo dr. maus,
vielen dank für Ihre Antwort.
frau nicky
Nicky H.
8. Juli 2010
68.
Hallo Herr Coenen ,
ich befinde mich in Insolvenz und verdiene inklusive
Nachtzulage 1290,00 Euro Netto im Monat . Meine Ehefrau
verdient durch Minijob weitere 400,00 Euro Netto .
Können Sie mir bitte mitteilen welchen Betrag mir der Insolvenzverwalter belassen muss.Ich lebe mit meiner Frau
in Gütertrennung und unsere Monatsmiete beträgt per Monat
500,00 Euro .
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Franz F.
Franz Färber
18. Juli 2010
69.
Hallo Herr Färber,
wir machen keine rechtsberatung. Das vorab. -wie immer -
die gütertrennung hat nichts damit zu tun, ob ihre frau als unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen ist. dieses thema hatten wir oben schon einmal.
wenn sie nachts arbeiten, sind gewisse beträge hieraus nicht pfändbar. sprechen sie ihren insolvenzverwalter darauf an.
herzliche grüsse
dr. maus
Dr. Maus
19. Juli 2010
70.
Ich und meine Frau sind in der Privatinsolvenz.Zurzeit bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Frau.
Was darf Sie verdienen um noch bei mir unterhaltspflichtig zu sein .Was ist der Verdienst um bei mir raus zufallen ??
Ich verdiene 1430€ netto.Und habe noch 2 Unterhaltspflichtige Kinder.
Helmut Siegfried
21. Juli 2010
71.
Guten tag Herr Johann Coenen,
ich bin 62 Jahre alt und habe im Augenblick ein Einkommen von ca. 100€ im Monat!Nach schwerer Krankheit habe ich den Anschluss an das tägliche Berufsleben nicht mehr richtig im Griff. Ich lebe bei meiner “Noch-Ehe-Frau” und falle wohl aus der Familienversicherung, da ich in der vorletzten Steuererklärung 374,00€ verdient(Gesamt Jahreseinkommen nach Abzug aller Vergünstigungen bei gemeinsamer Steuererklärung), habe. Da ich weder Ersparnisse noch sonstiges wie Rente zu erwarten habe, bin ich sozusagen schon fast auf der “Strasse”! Einen vollen Betrag wie ihn die Krankenkassen heutzutage fordern (pro Monat) kann ich nicht bezahlen! Ausserdem habe ich noch bei einer Bank ca. 5T € Schulden(ein altes Geschäftsdarlehen) das ich wohl nicht mehr zurück zahlen kann. Über 10T € habe ich jetzt zurück bezahlt – Meine Frau ist in fester Anstellung und verdient über 1.600,00-/ Kann ich eine persönliche Insolvenz beantragen, oder geht das gar nicht? Kann ich wenn ich getrennt lebe Harz IV bekommen und habe ich dann einen Anspruch auf Wohngeld – Beihilfe, falls ich ein Zimmer oder 1-Zi Whng.bekomme? Kann ich dann, wenn es mir möglich ist, etwas hinzu verdienen? Ich habe die persönliche Insolvenz immer vor mir hergeschoben, da meine Frau diese Tatsache nicht akzeptiert! Ist eine Scheidung erforderlich, oder ist eine Trennung (mit auch häuslicher) erforderlich?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichem Gruss
Klaus Bangert
Klaus Bangert
22. Juli 2010
72.
Hallo herr helmut siegfried,
wir hatten dieses thema schon einmal am 1.7. . schauen sie bitte dort nach. es gibt keine genauen grenzen, und diese grenzen sind von gericht zu gericht unterschiedlich. es ist letztlich eine entscheidung des zuständigen rechtspflegers.
viele grüsse
dr. maus
Dr. Maus
22. Juli 2010
73.
Hallo Herr Bangert,
es dauerte ein paar tage, sorry. eigentlich ist ihr fall vom handling her, einfach. (für sie näturlich schrecklich und in vielfacher weise verworren und kompliziert, sehe ich auch so). Also:
wenn sie sich trennen, ziehen sie aus. beantragen sie unterstützung! sie können im rahmen der vorschriften etwas hinzuverdienen.
ein insolvenzverfahren macht dann für sie sinn, wenn sie sich endgültig entschulden wollen. pfändbar wäre aber in diesen geringen verdienstbereichen nichts,
mit besonderem gruss für die lange wartezeit
dr. maus
Dr. Maus
28. Juli 2010
74.
Juhu & hallo,
ersteinmal lieben Dank für die Antwort auf meinen Beitrag vom 11.6.! Auch wenn ich mich erst sehr spät melde!
Ich wollte nur das Ergebniss mitteilen:
Ich falle nicht aus der Berechnung raus. Allerdings zahlen wir monatlich von uns aus 50€ direkt an den Verwalter – eine Art Vergleich also. Es soll ja auch in unserem Interesse sein jetzt schon die Verfahrenskosten zu tilgen, die ja mangels Masse dann am Ende auf meinen Mann zukommen.
Mit der Absprache haben wir es auf dem kürzesten Wege gemacht und sind damit auch recht zufrieden.
Sonnige Grüße & einen wunderschönen Start in die neue Woche!
M.K.
M.K.
8. August 2010
75.
Juhu, ich möchte dann auch einmal kurz meine Erfahrungen mit dem Thema Insolvenz niederschreiben..
Mein Mann hat einiges an Schulden, hat die Raten aber immer pünktlich bedient. Es waren Sachen aus seiner Jugend, ein paar Fehlern und finanzielle Unterstützung für meine kranke Mutter. Durch einen Notfall in meiner Schwangerschaft ist er für 14 Tage zuhause geblieben und sein damaliger Arbeitgeber hat ihm alle Vergünstigungen gestrichen die er seit Jahren erhalten hatte. Somit war auch mit der Tilgung nichts mehr. Den Entschluss eine Schuldnerberatung aufzusuchen hat er sich sehr einfach gemacht: Familie geht schließlich vor! Und man hat uns/ ihn toll beraten. Ich für mich habe nichts zu verbergen. Wir leben nicht in Saus und Braus – haben nie mit dem Geld um uns geworfen. Viele denen wir es erzählt haben (nein, wir hängen es nicht an die große Glocke, aber wenn wir uns darüber austauschen) waren erstmal geschockt: ihr??? Uns geht es viel besser als vorher. Ich muss nicht jeden Cent viermal umdrehen. Wir wurden von der Schuldnerberatung gefragt wie wir überhaupt mit dem Geld ausgekommen sind vor der Insolvenz. Wir wissen, dass es für uns jetzt nur noch gut 4 Jahre sind. Dann ist es vorbei und wir können Schuldenfrei in die Zukunft blicken!! Warum also, sollte man sich genau dafür schämen? Dafür sehe ich keinen Grund. Was bringt mir mein Stolz wenn ich zwar meine Schulden tilgen, aber nicht meine Familie ernähren kann??..
Ihnen von auf-richtung.de ein dickes Lob! Sie machen tolle arbeit, bauen die Menschen auf und geben ihnen Ratschläge! Weiter so.
Nochmals sonnige Grüße
M.K.
M.K.
8. August 2010
76.
Hallo Herr Dr.Maus,
danke für Ihre Zeilen. Zumindest sehe ich jetzt die Möglichkeiten die noch umsetzbar wären – besser! Allen in diesem Ratsucher-Forum wünsche ich viel Kraft und Zuversicht für Heute und die Zukunft!
Klaus Bangert
Klaus Bangert
8. August 2010
77.
Hallo und einen guten Tag.
Ich bin auch einmal wieder hier
Ja, nun beschäftigen mich wieder einmal die ein oder anderen Dinge bezugnehmend meiner Insolvenz.
Mittlerweile ist es bei mir so, ich bin endlich glücklich geschieden
unser Haus wurde versteigert , leider für weniger als ich erhofft hatte. Sprich… es bleiben noch Schulden übrig.
Ich möchte in kürze wieder heiraten, habe einen wundervollen Mann an meiner Seite der absolut hinter mir steht und mich sehr aufbaut.
Allerdings beunruhigt mich bei unserer bevorstehenden Ehe meine Insolvenz mehr denn je.
Wenn wir nun heiraten, tue ich dies natürlich nie wieder ohne einen Ehevertrag, bzw. ohne Gütertrennung. Aus diesen schwerwiegenden Fehlern habe ich genug gelernt.
1)
Wie verhält sich die ganze Angelegenheit bezugnehmend meiner Insolvenz, ob mit oder ohne Ehevertrag, ob mit oder ohne Gütertrennung, kann man meinen zukünftigen Ehemann in irgendeiner Weise zur Zahlung verpflichten..?
2)
Wie ist dann die Pfändungsgrenze bei mir, ich bin ja dann eigentlich nicht mehr alleinerziehend, oder bin ich das dann trotzdem noch, weil es ist ja nicht sein leibliches Kind…
3)
Und die andere Frage… Er möchte unbedingt, sobald wir verheiratet sind, mich in seinem Testament als Alleinerbe benennen. Was ist wenn Ihm wärend meiner Insolvenz wirklich etwas passiert..?
Könnte der Insolvenzverwalter dann das Haus veräussern..?
Das ist eine Frage die ich nie gehofft habe stellen zu müssen, und ich hoffe noch viel mehr das ich nie in diese Situation kommen werde, aber was wäre dann..?
Leider muss man sich auch mit solchen Fragen beschäftigen, wenn man eine neue Zukunft plant, denn das letzte was ich möchte ist das mein zukünftiger Mann da auch nur annähernd mit hineingezogen werden kann.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen wie immer sehr dankbar.
Viele Grüße A.L.
A.L.
9. August 2010
78.
Liebe Leser und Schreiber hier im blog,
herzlichen Dank für all Ihre lobenden Rückmeldungen und auch neuen Anfragen.
Unsere Anwälte sind diese Woche noch in den wohlverdienten Ferien und werden ab der nächsten Woche alle Fragen aus dem Bereich Insolvenzrecht wieder beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Bärbel Rapp
Bärbel Rapp
10. August 2010
79.
Liebe A.L.,
es ist schön, von Ihrem persönlichen Glück zu lesen.Wir freuen uns auch darüber, dass Sie uns und alle Interessierten an Ihrem Glück auf diesem Wege teilhaben lassen.
Ihr Beitrag zeugt gleichzeitig auch von Ängsten, die ich auf diesem Wege zwar nicht “zerschmettern” kann. Dennoch habe ich beruhigende Nachrichten für Sie:
1) Kann Ihr zukünftiger Ehemann zu Zahlungen verpflichtet werden?
Nein! Jeder Mensch haftet nur für die Schulden,die er selbst verursacht und fürdie er sich selber verpflichtet hat. Nur wenn Ihr “Zukünftiger” sich dem Gläubiger gegenüber selber verpflichtet, kann er von diesem auch in Anspruch genommen werden,beispielsweise einer Bank gegenüber. Das sollte er nun aber nicht tun.
Die Verinbarung einer Gütertrennung durch Ehevertrag ist hier nicht erforderlich. Er zahlt nur, wenn er es will.
2) Änderung der Pfändungsgrenze
Die Pfändungsfreigrenze ändert sich im Falle der Wiederverheiratung nur dann zu Ihren Gunsten, wenn Ihr Mann kein eigenes Einkommen hätte. Dann werden Sie neben Ihren Kindern auch dem Ehemann gegenüber unterhaltspflichtig. Ihre Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber bleibt bestehen.Damit ändert sich auch nichts an Ihrer Pfändungsfreigrenze.
3) Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode
Auch hier kann ich Sie beruhigen. Während dieser Phase müssen Sie eine Erbschaft dem Treuhänder melden. Wenn Sie dies nicht tun, gerät Ihre Restschuldbefreiung in Gefahr.
Der Treuhänder kann aber das Häuschen nicht verkaufen. Sie sind aber verpflichtet, die Hälfte des Wertes des gesamten Nachlasses an den Treuhänder auszuzahlen. Der Treuhänder wird aber nicht Eigentümer.
Nun hoffe ich natürlich, dass sich diese Frage garnicht erst stellt,um Ihr junges Glück nicht schon jetzt zu belasten. Sollte ihm dennoch etwas zustoßen in den verbleibenden zwei Jahren, so müßte dann überlegt werden, ob Sie dann nicht einfach die Erbschaft ausschlagen. Dazu aber erst dann mehr, wenn diese Katastrophe tatsächlich eintritt.
Bis dahin wünsche ich Ihnen die Kraft, Ihr Glück genießen zu können, denn Sorgen brauchen weder Sie noch Ihr “Zukünftiger” sich nicht zu machen.
Herzliche Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
11. August 2010
80.
[...] Wer kennt die Situation nicht? Erst wird mein Gehalt bei meinem Arbeitgeber gepfändet. Der zahlt den pfändbaren Anteil an den Gläubiger und den nicht der Pfändung unterliegenden Teil an mich (vergleiche zum Thema “Wieviel darf ich eigentlich verdienen”). [...]
Das neue P-Konto - Ein Muster ohne Wert? / AUF>RICHTUNG E. V. - Initiative zur Insolvenzbewältigung
25. August 2010
81.
hallo wollte mall fragen wen ich inzolwez gehe wivil dar ich ferdinen und habe 2kinder wo ich unterhalt zalen muss
wird der partner auch dan in inzolvenz gehen wen ich das machen mus wird von den partner das geld auch gezelt brauche dringen hilfe weis nicht mehr wo hin ich gehen mus bitte wer mir helfen kan hilft mir danke
Fitim
3. Oktober 2010
82.
Hallo, sehr geehrter “FITIM”,
besten dank für Ihre Teilnahme an unserem Blog. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen:
1) Bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern liegt Ihr unpfändbares Einkommen bei 1.569,99 €. Ab 1.570,00 € kann ein Teilbetrag gepfändet werden. Allerdings müssen Sie die Unterhaltszahlungen auch nachweisen können.
2) Der Partner haftet nur für eigene Schulden: Wenn er oder sie also eine Bürgschaft unterschrieben hat oder einen Kreditvertrag mit unterzeichnet hat.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. Oktober 2010
83.
Hallo FITIM,
Sie hatten am Sonntag mit einem unserer Kollegen telefoniert,dem Sie erzählten in welcher Region sie leben.
Ich habe Ihnen daher die Adresse einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Wohnregion herausgesucht.
Gefunden habe ich sie im “DAJEB Beratungsführer online”.
Wenn Sie wollen, können Sie selbst noch einmal dort nachschauen.Den Beratungsführer finden Sie im Internet:
http://www.dajeb.de/bfonline2.htm
Schuldnerberatungsstelle – Caritasverband
Sophienstr. 33
76133 Karlsruhe
0721/91243-0 (-2)
schuldnerberatung@caritas-karlsruhe.de
http://www.caritas-karlsruhe.de
Ich hoffe für Sie, dass Sie bald einen Weg für sich selbst finden werden.
Eberhard Bohrisch
Eberhard Bohrisch
4. Oktober 2010
84.
Hallo ich habe eine Frage.Meine Privatinsolvenz wurde im Juli eröffnet. Ich bekomme 1411,00 Euro netto .Meine Frau hat bis heute nicht gearbeitet da sie aus Russland mit Ihrem Sohn (16 Jahre),September 2009 zu mir gezogen ist.Sie hat die Sprachschule besuchen müssen und könnte ab Oktober 2010 eine befristete Arbeit (3Monate) bekommen.Brutto 1900,00 Euro.Wie wird das verrechnet, mit meiner Insolvenz.Vielen Dank im voraus.Michael
Michael
5. Oktober 2010
85.
Guten Tag Michael,
Ihre Frage könnte ich mit einem Wort beantworten:
Nein!
Gerne möchte ich aber einige Worte hinzufügen. So lange Ihre Frau nicht arbeitet, sind Sie ihr (und nicht dem Sohn) gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Bei Ihrem Nettoeinkommen ist dann ein Betrag von 27,05 € pfändbar. Wenn Ihre Frau dann eigenes Einkommen in der angegebenen Höhe hat, wird Sie nicht mehr als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt. Dann steigt der pfändbare Anteil bei Ihnen auf 297,40 € pro Monat. Sie sind verpflichtet, diese Änderung der Unterhaltspflichten dem treuhänder mitzuteilen (wichtig!!). Wenn Ihre frau nach Ende der Befristung nicht weiter beschäftigt wird, ändert sich die Situation wieder auf den jetzigen Stand. Auch dies sollten Sie dem Treuhänder natürlich wieder mitteilen, schon in eigenem interesse.
Aber Eines ist ganz klar: Das Einkommen Ihrer Frau hat mit Ihren Schulden nichts zu tun.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
7. Oktober 2010
86.
Sehr geehrter Herr Coenen,
seit nunmehr 3 1/2 Jahren befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Anfänglich habe ich ca. 250 EUR im Monat abführen müssen. Zwischenzeitlich habe ich zwischen 350 und 600 EUR bezahlen müssen. Seit ca. 6 Monaten arbeitet meine Frau wieder in Teilzeit und verdient ca. 850 EUR. Wie ich leider aus Ihren Antworten entnehmen kann hätte ich diesen Zuverdienst dem IV melden müssen. Aufgrund diverser Gründe, die den Rahmen hier sprengen würden, bin ich mit dem Treuhandbüro nicht unbedingt befreundet. Aufgrund eines Dienstwagens sollte mir z.B. 1000 EUR abgezogen werden. Daraufhin habe ich ziemlich verägert reagiert und dies auch mitgeteilt. Die Kanzlei hat sich das natürlich nicht gefallen lassen. Jetzt zu meiner Frage: Könnten Sie mir einen Tip geben wie ich aus dieser Misere rauskomme, eine Mitteilung dass ich es versäumt habe ist sicherlich nicht ausreichend. Oder zählt meine Frau neben unseren beiden Kindern doch als unterhaltspflichtig. Vielen Dank. Gruss Philip
Philip
12. Oktober 2010
87.
Hallo ich bin seit drei Jahren in der Privatinsolvenz , meine Frage ist nun wieviel von meinem Gehalt darf ich eigentlich behalten ?
Ich Verdiene Netto 1516,75 € davon wird mir momentan 47,05 € gepfändet . Von dem Rest bezahle ich noch Monatlich 245,00€ Unterhalt für meine Tochter . Steuerpflichtiges Brutto bei Lohnsteuerklasse 1 mit 0,5 Kindern auf der Lohnsteuerkarte ist 2023,07 . Was mich Interessiert ist , ob dieses alles so seine Richtigkeit hat . Die 47,05 € werden vom Arbeitgeber direkt abgeführt .
Im vorraus Besten Dank
F.S.
13. Oktober 2010
88.
Sehr geehrter Philip,
es ist tatsächlich so, dass Änderungen bei der Zahl der Unterhaltspflichten dem Treuhänder mitgeteilt werden müssen. Bei unserer praktischen Tätigkeit handhaben wir das so, dass bei “verspäteter Meldung” einer solchen Änderung ermittelt wird, wie bei Nichtberücksichtigung Ihrer Frau der pfändbare Anteil berechnet werden muss. Ergibt sich dann eine Nachzahlung, treffen wir eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem “Schuldner”.
Bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung muss der gesamte Rückstand nachgezahlt sein, weil ansonsten das Gericht die Restschuldbefreiung nicht erteilt.
Fazit: Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Treuhänder und legen die letzte Gehaltsbescheinigung für Ihre Frau bei. Es wird sicher eine Lösung geben.
Herzliche Grüße
johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. Oktober 2010
89.
Hallo, einen schönen guten Tag “F.S.”
Besten Dank für Ihren Beitrag in unserem Blog. Bei dem von Ihnen angegebenen Nettogehalt ergibt sich bei der Unterhaltspflicht für eien Person ein pfänbarer Betrag, der bei diesem Netto nach der Pfändungstabelle allerdings bei 77,05 € liegt.
Ich habe über meinen Gehaltsrechner Ihr Bruttoeinkommen berechnet, welches dann ber “nur” 1.350 € Netto ausmachen würde. Möglicherweise sind Schichtzulagen oder Überstunden mit eingerechnet, die nur eingeschränkt oder garnicht pfändbar sind. Die abgezogenen 47,05 € würden ein zu berücksichigendes Einkommen von 1.450,– bis 1.459,99 € zu Grunde legen.
Insgesamt ist aber die Vorgehensweise richtig: Der unpfändbare Anteil erhöht sich bei Unterhaltsverpflichtungen ja gerade deshalb, damit die Unterhaltszahlungen auch erbract werden können.
So wünsche ich Ihnen mit herzlichem Gruß alles Gute.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. Oktober 2010
90.
Seehr gerehrte Herr Coenen
Wie in Ihrem Beitrag zu lesen ist würde einer der in eine Insolvenz ist bei einem Nettoverdienst von 1500 Euro minus des Freibetrages von 990 Euro.
Den Restbetrag von 510 Euro, 30 Prozent an den Insolvenzverwalter abtreten müssen.
Das hieße 153 Euro für den Insolvenzverwalter.
Der Rest von 357 Euro würde dann auf die 990 Euro als Netto Grundverdienst dazukommen.
Das würde heissen das ein Insolvenznehmer ein Grundverdienst
von 1347 Euro zur verfügung hätte.
Ist die Rechnung so richtig?
Mit freundlichen Grüßen:
M.Göhnert
Göhnert
18. Oktober 2010
91.
Einen schönen guten Tag, Herr/Frau Göhnert,
zunächst ist es richtig, dass einem “Insolvenzschuldner” nicht alles über dem Grundbetrag von 990,–€ weg genommen wird. Allerdings ist Ihre Rechnung genau falsch herum angewendet.
Bei Personen ohne Unterhaltsverpflichtung (nur hier gilt der Grundbetrag von 990,00 €) wird der Mehrverdienst über diesem Betrag zu (etwa) 70 Prozent genommen. Bei 1.500,00 € Nettoverdienst liegt der pfändbare Betrag bei 360,40 €. Es bleiben dann also lediglich 1.139,60 € bei Ihnen. Über die Dauer der so genannten Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren kommen auf diesem Wege also 25.948,80 € zusammen. davon werden die Verfahrenskosten bezahlt (hier etwa 5.000,– €). Der rest wird an die Gläubiger ausgezahlt.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. Oktober 2010
92.
Einen schönen guten Morgen,
ich hätte mal eine Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen.
Meine Frau und Ich sind aufgrund einer Hausfinanzierung seit 3 Jahren Privatinsolvent.
Jeder hat also seinen eigenen Träuhander.
Meine Frau macht Schule (ABI nachholen/kein Einkommen) und ich Arbeite, zusätzlich haben wir noch 2 Kinder (10/12 beide auf meiner Steuerkarte).
Da ich sogesehen alleinverdiener bin möchte ich gerne wissen wieviel Unterhaltspflichtige Personen zählen dann zu mir.
Der Grund ist das ich mit der Pfändungstabelle nicht so richtig klar komme.
zb. Netto 1928€ gepfändet wurden 45,29€
Ist der Betrag richtig oder hat mein Arbeitgeber eine falsche Tabelle, bei 4 Personen wenn ich meine Frau mitzähle, dürfte da ja noch nichts gepfändet werden.
Bei 3 Personen müßte es mit der Tabelle hinkommen (ohne meine Frau).
Also zählt meine Frau mit zur Unterhaltspflichtigen Person oder nicht, da wir ja Verheiratet sind und sie kein Einkommen hat.
Gruß Dirk
Dirk
22. Oktober 2010
93.
Hallo,
mein Mann und ich sind beide in Insolvenz, ich habe einen 400€ Job, mein Mann hat eine Vollzeitstelle.
Bei mir ist es so, das mir mein Arbeitgeber keine Garantie geben kann das ich jeden Monat den vollen Lohn erhalte.
Orginaltext:
“Wir können Ihnen nicht garantieren, dass Sie ihre jeweilige Kapazität in jedem Monat ausschöpfen können.
Im Klartext heißt das: Auch wenn Sie bis 400€ verdienen dürfen, kann das Arbeitsvolumen deutlich darunter bleiben.”
“Im Stücklohn sind enthalten: Urlaubslohn und Urlaubsentgeld, Weihnachtssonderzahlung, Feiertagsgeld, Krankengeld, Heimarbeits- sowie Transportkostenzuschlag.”
Im Klartext, ich bekomme wenn ich Urlaub habe oder krank bin keinen Lohn für die Zeit, das wurde ja praktisch vorher schon bezahlt, bis dato kein Problem.
Es würde ja jetzt einen großen Unterschied machen ob ich Unterhaltsberechtigt bin oder nicht.
Nehmen wir mal als Beispiel mein Mann verdient 2100€ netto,
wenn ich ganz zähle werden ihm 372,05€ abgezogen, wenn ich nicht zähle 780,04€, das ist ein Unterschied von 408,35€ die er zahlen müsste.
Und da habe ich jetzt das Problem, wenn alles gut läuft und ich 400€ verdiene kein Problem, dann sind wir auf dem gleichen Stand wie jetzt. Wenn aber die o.g. Fälle eintreten sieht die Welt schon sehr mies aus.
Gesetzt den Fall ich bin 3 Wochen am Stück krank (was nicht unwahrscheinlich ist, da ich gesundheitlich angeschlagen bin, ich hatte vor 2 Jahren einen schweren Herzinfarkt) geschweige ich möchte mal Urlaub haben, wie soll das gehen?
Wie werde ich jetzt vom Treuhänder Unterhaltsberechtigt eingestuft? Gibt es dafür eine Regelung?
Vielen Dank im voraus.
LG
Susi
Susi
25. Oktober 2010
94.
Sehr geehrter Dirk,
besten Dank für Ihre Beteiligung an dem Blog mit Ihrer sehr interessanten Frage. Für einen Nichtjuristen ist die Pfändungstabelle so manches Mal ein “Buch mit sieben Siegeln”. Deshalb danke ich dafür, an dieser Stelle einige Worte dazu schreiben zu können:
Die Pfändungstabelle berücksichtigt Unterhaltsverpflichtungen Dritten gegenüber.
In Ihrem Beispiel ist es so, dass Ihre Frau und Ihre beiden minderjährigen Kinder als Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind. Sie sind als drei Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Der von Ihrem Arbeitgeber ermittelte Betrag von 45,29 € ist der richtige Wert aus der Tabelle. Sie selbst, lieber Dirk, werden also bei Anwendung dieser Tabelle nicht mit gezählt.
So hoffe ich, Ihnen geholfen zu haben.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf-Richtung e.V.
Johann Coenen
25. Oktober 2010
95.
Sehr geehrte Susi,
wir haben lange überlegt, wie wir auf Ihre freundliche Anfrage reagieren können. Da Sie eine Vielzahl von Fragen auch aus dem Bereich des Arbeitsrechts ansprechen, möchte ich Ihnen empfehlen, sich wegen dieser Fragen mit einem Arbeitsrechtler in Verbindung zu setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Plattform keine Rechtsberatung betreiben dürfen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
10. November 2010
96.
Hallo Herr Coenen,
vielen Dank für ihre Antwort, mir ging es eigentlich nicht um die Fragen im Arbeitsrecht, ich hatte es nur erwähnt um die Sachlage besser zu erklären.
)
Eigentlich hätte es mich nur interessiert wie der Insolvenzverwalter mich einstufen wird.
Mittlerweile habe ich meinen IV kontaktiert und ihm die Lage erklärt, ich soll jetzt 3 Monate meine Abrechnung schicken und dann wird entschieden wie man weiter verfahren wird. Den Äußerungen nach zu urteilen gehe ich im Moment nicht davon aus ein Antrag bei Gericht gestellt wird, da ich eigentlich zuwenig verdiene. Die Sache bleibt also spannend
LG
Susi
Susi
10. November 2010
97.
Sehr geehrter Herr Coenen
Ich bin seit 2009 in Privatinsolvenz habe dieses Jahr im September geheiratet. Mein Ehemann hat ein Einkommen von 1300,00€ Ich habe ein JobAngebot würde ca.1100,00€ verdienen
was müssen wir davon abgeben,bzw. ich.
L.G. Helga
Helga
11. November 2010
98.
Hallo und guten Tag, Helga!
Zunächst wünschen wir Ihnen natürlich, dass Sie den Job auch tatsächlich bekommen.
Ihr Mann braucht natürlich nicht Ihre Schulden zu bezahlen. Bei seinem Einkommen wird er aber nicht als unterhaltsberechtigtt berücksichtigt.
Ich unterstelle, dass bei Ihnen keine weiteren Unterhaltspflichten (Kinder) vorhanden sind. Bei dem Einkommen von Netto 1.100,– € ist nach der aktuellen Pfändungstabelle ein Betrag von 80,40 € pro Monat abzuführen. Der Vorteil für Sie: Bei Erteilung der Restschuldbefreiung sind dann auch bereits die zur Zeit noch gestundeten Verfahrenskosten bezahlt.
Viel Erfolg bei Ihrer neuen Arbeit und herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
16. November 2010
99.
Hallo und Guten Tag, verehrte Susi,
Danke für ihre Nachricht. Zur Zeit sind dann wohl die Fragen beantwortet. Wir freuen uns aber darüber, wenn Sie uns wegen der weiteren Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Bis dahin einen schönen Tag
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
16. November 2010
100.
hallo ich habe da mal eine frage mein mann und ich sind seid märz2010in der privat insolvens mein mann ist vollzeit beschäftigt ich bin seid einem jahr arbeits suchend bekomme aber kein geld vom staat
jetzt ist es so das mein mann immer ende dezember eine provision bekommt also kein weihnachtsgeld sondern provision von 1000euro zusätzlich zum lohn wieviel dürfen wir davon behalten
jenny pelzer
18. November 2010
101.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich habe derzeit fast 10.000 Euro Schulden, für die leider auch ein Titel vorliegen. Ich verdiene 1478 Euro netto und habe zwei Kindern. Meine Frau arbeitet derzeit nicht.
Nun überlege ich den Schritt in die Insolvenz zu wagen, allerdings bin ich nicht sicher, wie ich mit der Pfändungstabelle umgehen muss. Ist es richtig, dass ich selbst unter Berücksichtigung des Kindergeldes, nichts abgezogen bekomme? Und wie gehe ich dann mit den Verfahrenskosten um?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Dennis
Dennis
19. November 2010
102.
Sehr veehrter Dennis,
Danke für Ihre Beteiligung an unserem Blog. Um die Schulden los zu werden, bietet Ihnen das Insolvenzverfahren natürlich eine Möglichkeit. Bei Ihrem Einkommen und den beiden Kindern werden Sie über die 6 Jahre hinweg nichts an Ihren Treuhänder bezahlen müssen, weil die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten ist.
Das Insolvenzverfahren kann dennoch eröffnet werden, wenn Sie den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung wird dann die Staatskasse den Betrag in Höhe dieser Kosten von Ihnen zurück verlangen (rund 2.000,– €). Sofern dann die Voraussetzungen vorliegen, werden Sie diesen Betrag in Raten zahlen müssen. Wenn sich bis dahin an Ihrem Einkommen und an der Zahl der Unterhaltspflichten nichts geändert hat(wird abgefragt), werden Sie auch diesen Betrag nicht zahlen müssen.
Wenn während der Laufzeit geringe Beträge an den Verwalter gezahlt werden, so werden davon zunächst eben diese Verfahrenskosten gedeckt. Also: Mut zum Mehrverdienst!!
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
22. November 2010
103.
Hallo Jenny Pelzer!
Ihre Frage kann ich leider nicht beantworten, weil es immer auf das gesamte Nettoeinkommen pro Monat ankommt. Mit Ihren Angaben kann das nicht errechnet werden, weil bereits nicht klar ist, wie viel Ihr Mann ohne die Provision verdient.
Wenn keine Kinder da sind, ist konkret pfändungsfrei immer ein Betrag unterhalb von 1.370,00 € netto. Der Mehrverdienst wird zur Hälfte abgezogen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
22. November 2010
104.
Hallo Herr Coenen,
ich hätte eine Frage zu meiner Insolvenz, ich befinde mich seit dem 17.07.2007 in der Wohlverhaltensfase, habe 2 Kinder (3Jahre und 11 Monate alt) und bin verheiratet.
Bisher habe ich nur auf 400 € Basis gearbeitet. Nun hätte ich aber die Chance wieder Vollzeit zu arbeiten und würde etwa 1500 -1700 € im Monat verdienen.
Wir bräuchten dann aber eine Tagesmutter.
Nun meine Frage, wieviel würde mir dann von meinem Gehlat abgezogen werden und werden die Kosten für die Tagesmutter auf die Pfändbare Grenze angerechnet oder nicht.
Vielen lieben Dank für Iher Antwort.
Steffi
Steffi
29. November 2010
105.
Nachtrag!
Der Verdienst von 1500-1700 € ist Netto und mein Mann ist auch Vollverdiener, ich bin aber alleine in der Insolvenz
MFG
Steffi
29. November 2010
106.
Hallo Steffi,
das hört sich bei Ihnen ja richtig gut an. Herzlichen Glückwunsch zunächst einmal für Ihre Chance, wieder richtig Geld verdinen zu können. Eine solche Stelle zu finden, ist ja schon ein großes Glück.
In Ihrer Situation wird Ihnen, wie immer wieder dargestellt, natürlich nicht alles über der “magischen Grenze” von 990,00 € abgenommen. In Ihrem Fall sind Ihre beiden Kinder als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen. Die Pfändugsgrenze beginnt dann bei 1.570,00 €. Darunter wird Ihnen nichts abgenommen. Bei 1.700,– € wären es monatlich 55,01 €. Mit diesem Betrag werden dann aber auch gleich die Verfahrenskosten gedeckt: Ein weiterer Vorteil.
Nun denn: Guten Mut zum Mehrverdienst.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
29. November 2010
107.
Hallo Herr Coenen,
die Verfahrenskosten sind schon zu 90 % Bezahlt, hatte letztes Jahr von meiner Oma Bargeld geerbt und auch gemeldet, damit sind nun schon 1300€ Verfahrenskosten gedeckt worden.
Wie wird das was einbehalten wird dann weiter verrechnet oder auf was wird das angerechnet??
Mfg
Steffi
Steffi
29. November 2010
108.
Hallo Steffi, einen schönen guten Tag!
Wenn die Verfahrenskosten für die Dauer der 6 Jahre gezahlt sind, werden die weiteren Beträge aus Ihrem pfänbaren Einkommen entsprechend der jeweiligen Quote an die Gläubiger verteilt. So wird ein Teil Ihrer Schulden dann zurück gezahlt.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
7. Dezember 2010
109.
hallo,ich hätte da noch eine dringende frage,und zwar gehe ich in die insolven weil mich mein exmann nicht in ruhe lässt.habe keine andere wahl weil er von mir das geld verlangt wo ich ein halbes jahr vor der trennung einen kredit mit unterschrieben habe.bin seit 08 geschieden.er muss noch zwei jahre den kredit abbezahlen.meine frage meine eltern sind krebskrank, wenn sie die sechs jahre nicht schaffen erbe ich die hälfte vom haus.kann mein ex das geld verlangen oder hat er eine frist die er gerichtlich geldent machen muss.zum beispiel bis 3jahre nach der scheidung also bis ende 2011.vie
elisabeth burmester
19. Dezember 2010
110.
Guten Tag Frau Burmester,
da habe ich wohl keine gute Nachricht für Sie:
Wenn Sie sich für den Kredit mit verbürgt haben, Ihr Exmann dann aber Ihre Schulden mit bezahlt, so kann er von Ihnen die Hälfte dessen zurück verlangen.
Mit dem angesprochenen Zugewinnausgleich (3 Jahre nach der Scheidung) hat das nichts zu tun.
Wenn Sie in das Insolvenzverfahren gehen, werden Sie natürlich auch die Schulden gegenüber Ihrem Mann los. Ob Sie im Rahmen eines Zugewinnausgleiches Gegenansprüche haben, kann ich nicht beurteilen. Diese Frage sollten Sie mit Ihrem Scheidungsanwalt besprechen.
So wünsche ich Ihnen- und natürlich allen unseren Leserinnen und Lesern- ein rund um gutes Weihnachtsfest.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
21. Dezember 2010
111.
guten morgen herr coenen
danke für die schnelle antwort,ich habe noch eine frage wenn meine beiden eltern die 6 jahre nicht überleben das ja eh schon schlimm genug ist,und ich erbe, muss ich dann das geld meinen ex zahlen?oder ist das bei der insolvens anderst. vielen dank im vorraus
ein schönes gesundes weihnachtsfest wünsche ich ihnen
elisabeth burmester
22. Dezember 2010
112.
Hallo Frau Burmester,
nun hoffe ich natürlich, dass Ihre Eltern diese 6 Jahre überleben werden. Sollte aber während des Insolvenzverfahrens ein Erbfall eintreten, so fließt dieses Erbe komplett in die Masse.
Da ein Insolvenzverfahren schneller abgeschlossen wird, als nach diesen 6 Jahren, gilt für die so genannte Wohlverhaltensperiode etwas anderes: Dann fließt “nur die Hälfte” in die Kasse des Treuhänders; die zweite Hälfte dürfen Sie behalten.
Allerdings sollten Sie sich dann, wenn es tatsächlich soweit ist, guten anwaltlichen Rat suchen. An Ihren Exmann dürfen Sie im Insolvenzfall auf keinen Fall Zahlungen leisten.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
22. Dezember 2010
113.
Hallo Herr Coenen,
erst mal vielen Dank für die Seite hier und die damit verbundene Mühe!
Ich steige teilweise auch nicht ganz durch.
Ich bin in auch in der Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase).
Mein Ex-Mann zahlt 450 € Unterhalt für unsere gemeinsamen 2 Kinder. Nun habe ich mit meinem neuen Ehemann noch ein Kind.
Mein (Jetzt)Mann verdient 1200 € Netto und ich demnächst 1000 € Netto. (Kindergeld wird ja nicht angerechnet?!)
Wie lese ich dann die Tabelle? Wieviel “muss” ich abgeben? Da mein Ex-Mann ja Unterhalt zahlt und auch Insolvent ist. Ihm bleibt der Selbstbehalt.
Das Einkommen meines Mannes wird mitgerechnet?
Frage 2: Ich bekomme jedes Jahr eine Rechnung vom InsoVerwalter von 120 €, weil er einen Bericht ans Gericht schickt. Ich weiß von anderen, die das nicht zahlen müssen…
Ich freue mich sehr über eine Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Amanda
Amanda
7. Februar 2011
114.
Guten Tag, Amanda!
Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens wird immer nur das eigene Einkommen berücksichtigt. Das Einkommen des Ehepartners spielt nur bei der Frage eine Rolle, ob er unterhaltsberechtigt ist. Bei Ihrem Mann ist dies zweifelsfrei nicht der Fall.
Der Unterhalt, den der Vater für die Kinder zahlt, wird als Einkommen der Kinder berücksichtigt. Bei so geringen Beträgen wirkt sich dies aber nicht auf die Berechtigung zum Unterhalt aus:
Also sind Sie den beiden Kindern aus erster Ehe und natürlich Ihrem gemeinsamen Kind zum Unterhalt verpflichtet. In einem solchen Fall ist erst ab einem Betrag von mehr als 1.769,– € etwas abzuführen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
9. Februar 2011
115.
guten morgen herr ceonen,ich habe noch eine frage und zwar hat mein exmann mir im oktober gesagt er lässt das mit der klage ,also das geld zurückverlangen wo ich mit unterschrieben habe .ich habe bis jetzt noch nichts schritliches von der gegenseite bekommen,ich gehe jetzt in die insolvens unterlagen bis 15 03.im amtsgericht.nun meine frage wird mein ex ein schreiben bekommen wo er sich dann entscheiden muss ob er nun klagt oder nicht.ich habe gehört es gibt eine frist drei jahr nach der scheidung wo er klagen kann.danach nicht mehr.er zahlt ja die raten noch zwei jahre ab ,würde mich über einen bescheid freuen mfg
b.l
elisabeth burmester
9. Februar 2011
116.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich bin nun im dritten Jahr meiner Privatinsolvenz, aktuell in der Wohlverhaltensphase.
Von meinem Gehalt bleibt uns 1.750 Euro/mtl. Netto und meine Ehefrau verdient mtl. 350 Euro auf Minijob-Basis hinzu. Wir haben eine unterhaltspflichtige Tochter. Von meinem Verdienst werden aktuell 75,01 Euro/mtl. an den IV abgeführt. Nun bietet sich evtl. die Möglichkeit, über ein Kleingewerbe, im Nebenerwerb ca. 500 Euro/mtl. an Rechnungen zu schreiben. Die Arbeitsleistung im Gewerbe könnte von meiner Frau, aber auch von mir erbracht werden. Sollte nun meine Frau das Gewerbe anmelden und diese Nebentätigkeit ausführen, oder ich? Was wäre für uns günstiger, bzw. bei welcher Variante bleit für uns etwas mehr übrig?
Vorab verbindlichen Dank für Ihre Mühe.
F.G. Manfred
Manfred
18. Februar 2011
117.
guten morgen.ich hätte noch eine frage und zwar gehe ich jetzt in die insolvens da mein ex die schulden geltend gemacht hat,wie sieht das mit der arbeit aus.habe seit 7jahren einen minijob auf 400 eur.kann der verwalter verlangen das ich mehr arbeite,bin vorbelastet 50%schwerbehinderung 10 ops,usw.vielen dank l.b.
elisabeth burmester
22. Februar 2011
118.
Hallo Frau Burmester,
Ihre Anfrage vom 09. Februar ist im Netz offenbar noch nict beantwortet. Das möchte ich nun nachholen ebenso wie auf Ihren Beitrag vom 22.02:
Im Insolvenzfall müssen alle Gläubiger, also auch Ihr Exmann, die Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Für eine Klage ist dann kein Raum mehr. Die von Ihnen angesprochene Drei-Jahresfrist hat mit den Ansprüchen aus dieser Haftung für gemeinsame Schulden nichts zu tun.
Wenn Sie sich im Insolvenzverfahren befinden, müssen Sie verschiedene “Obliegenheiten” erfüllen. So müssen Sie zur bestmöglichen Befriedigung Ihrer Gläubiger eine zumutbare Stelle annehmen und sich auch um eine solche bemühen. Liegen die Einkünfte selbst bei einer Vollzeistelle unterhalb der Pfändungsgrenezen, werden keine Zahlungen für die Gläubiger verbleiben. Dann kann Ihnen aber daraus auch “kein Strick gedreht werden”. Die Einzelheiten sollten Sie jedoch mit dem Insolvenzverwalter besprechen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
23. Februar 2011
119.
Einen guten Tag, sehr geehrter Manfred!
Bei Nettoeinkommen in der angegebenen Höhe haben Sie offenbar eine Vollzeitstelle. Mehr Arbeit kann von Ihnen nicht abverlangt werden.
Wenn Sie nun noch eine weitere selbständige Tätigkeit aufnehmen, werden die verschiedenen Einkommen zusammen gerechnet. Nach Abzug der Steuern für diese weiteren Gelder ergibt sich dann ein höheres Nettoeinkommen, so dass auch der Betrag für die Gläubiger ansteigt.
Wenn Ihre Frau dieses Einkommen hat, fällt sie eventuell als Unterhaltsberechtigte weg, so dass auch dann der Betrag -allerdings deutlich höher- ansteigt.
Von Ihrem Mehrverdienst wird Ihnen immer nur ein Anteil von 40 Prozent weg genommen.
Eine exakte Berechnung läßt sich in diesem Blog nicht vornehmen. Dafür brauchen Sie sicherlich anwaltlichen Rat, den wir hier nicht geben können und dürfen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
23. Februar 2011
120.
Ich bin in Privatinsolvenz und habe 2 Einnahmequellen:
a.) Gelegentlich Zeitarbeit für 2-3 Monate, Einkommen über Pfändungsfreigrenze.
b.) Selbständige Arbeit mit schwankenen Einnahmen (mal Plus, mal Minus)
Für b. mache ich eine Einnahmenüberschussrechnung, d.h. ich ermittle jährlich, was ich verdient habe.
Wie verhält es sich mit a.)? Muss ich in den Monaten, in denen ich mit meinem Einkommen aus Zeitarbeit den Betrag über 985.- abführen oder ergibt sich der abzuführende Betrag aus einer jährlichen/halbjährlichen/vierteljährlichen Mittelung? Wenn ich monatlich abführen müsste, würde ich jährlich gesehen wieder unter die 985.- EURO-Grenze der Pfändungstabelle fallen.
Weiter interessant wäre die Frage, ob ich meinen MONATLICHEN Gewinn bzw. Verlust der Selbständigkeit stets anrechnen muss bzw. darf. Würde ja dem jährlichen Betriebsergebnis wiedersprechen. Wenn ich einen Gewinn angerechnet bekomme, müsste ich auch einen Verlust angerechnet bekommen, d.h. mein Einkommen ergäbe sich aus beiden Einkommensarten, oder kann das Probleme geben?
Michael
Michael Landman
24. Februar 2011
121.
Sehr geehrter Herr Coenen.
Ich bin in der Privatinsolvenz. Seit 4,5 jahren schon. Bin verheiratet und habe eine tochter im alter von 3 monaten. Ich verdiene im monat jetzt knapp 1790 euro brutto. Wieviel darf ich behalten und was wird gepfändet?
Meine Frau hat keinen verdienst da sie nicht arbeiten gehen kann. Wir bekommen 300 euro eltern geld plus 184 euro kindergeld.
Ich habe gehört wenn die miete hoch ist, das man etwas mehr vom gehalt behalten darf, stimmt das.
Vielen dank im vorraus und herzliche grüsse
N.Aygen
N.Aygen
26. Februar 2011
122.
Also ich habe da auch ein Problem und ich kann nicht mehr schlafen weil mich das Ganze so aufregt dass ich so viele Schulden habe.
Meine Schulden belaufen sich auch 61.000 €
Ich bin berufstätig, arbeite im öfftl.Dienst und verdiene netto 1061,56 € Hinzu kommt noch meine Wiwenrente von 653,67€
so wie die dazu gehörige Zusatzrente von 234,17 € macht zusammen 1.949,40 €.
Nun meine Frage was kommt da auf mich zu? Ist es besser ich gehe in die Privatinsolvenz, oder verhandel ich mit den Gläubigern ?
Was würde mir übrig bleiben bei einer P-Insolvenz? Könnte ich einen Minijob machen wie hoch würde dieser angerechnet ?
Sie würde mir sehr weiter helfen, vielleicht dass ich einfach nur besser schlafen kann und nicht mein ganzer Urlaub für durchweinte Nächte drauf geht.
Ich komme mir ohnehin vor wie ein Schwerverbrecher, Schulden gemacht und nicht zahlen können, das belastet mich ungemein.
Auch möchte ich fragen was Sie für diese Beratung bekommen, sollte es zu teuer sein, dann lassen Sie es bitte mit der Antwort.
Vielen Dank.
Hochachtungsvoll
Eine Frau die sich sehr schämt
Karin
28. Februar 2011
123.
Hallo Herr Michael Landmann,
bei wechselnden Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit läßt sich Ihre Frage natürlich nicht eindeutig beantworten:
In einem solchen Fall ist es sinnvoll, sich mit dem Treuhänder darüber zu verständigen, wie das durchschnittliche Einkommen ermittelt wird, beispielweise durch regelmäßige Vorlage der Buchhaltungsunterlagen(BWA). Daraus wird sich über einen überschaubaren Zeitraum der Durchschnitt ermitteln lassen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
1. März 2011
124.
Sehr geehrter Herr Aygen,
in Ihrer Situation sind Sie Ihrer Tochter und Ihrer Frau gegenüber unterhaltspflichtig. Die Pfändungstabelle läßt Ihnen dann einen Betrag von unter 1.570,00 € netto pfändungsfrei. Wie viel von Ihrem Bruttogehalt bleibt, weiß ich so natürlich nicht.
Elterngeld und Kindergeld sind nicht pfändbar.
Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
1. März 2011
125.
Sehr veehrte Karin,
wir danken Ihnen, dass Sie so offen über Ihr Schamgefühl wegen Ihrer Schulden sprechen. Wie Sie den vielen voran gegangenen Beiträgen entnehmen möchten, gibt es viele Menschen in sicher vergleichbaren Situationen. Um so mehr ehrt es Sie, wenn Ihnen die Schulden unangenehm sind, offenbar so sehr, dass Sie schlecht schlafen.
Aber unser Gesetzgeber hat mit der Insolvenzordnung eine Möglichkleit geschaffen, wieder “auf die Füße zu kommen”.
Dann ist auch die Zeit wieder da, wo Sie zur Ruhe und hoffentlich zu erholsamem Schlaf kommen können.
In der Sache können wir von hier aus natürlich keine Einzelberatung vornehmen, so dass Ihnen durch Ihre Teilnahme am Blog auch keine Kosten entstehen.
Der gesamte Austausch über die Frage, wie viel jeder Einzelne verdienen darf, beschäftigt sich mit der Pfändungstabelle. Bei einem Einkommen in der angegebenen Höhe würde ohne Unterhaltspflichten ein Betrag von 668,00 € pfändbar sein. Über die Laufzeit eines Insolvenzverfahrens (6 Jahre) kämen dann rund 48.000,– € zusammen, die dann an Ihre Gläubiger verteilt würden.
Die Einzelheiten sollten Sie mit einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe besprechen. Caritas-Verband und Diakonisches Werk haben solche Stellen eingerichtet.
Ein Hinzuverdienst ist natürlich möglich. Bei 400,– € monatlich erhöht sich dann aber der pfändbare Betrag um 280,00 €, so dass dann über die gesamte Laufzeit Ihre Schulden bezahlt wären.
Es grüßt Sie herzlich
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
1. März 2011
126.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Coenen,
ich sehe das hier als nicht selbstverständlich an wenn Sie ratlosen Menschen auf dieser Seite kostenlos eine Hilfestellung geben.
Und auch nicht zu vergessen dass es von Ihrer Freizeit abgeht wenn Sie allen so ausführlich helfen.
Ich war bei einem Anwalt, wollte da mich beraten lassen, aber er drückte mir erst ein Bündel Papiere in die Hand, sagte mir die soll ich ausfüllen und das nächste Mal mit bringen, und nicht zu vergessen die Anzahlung von 600 € der ersten Rate, denn insgesamt bekäme er 1.600 €
Ich überlegte es mir noch mal, nahm aber den Auftrag zurück weil ich dieses Geld nicht hatte.
Dann bekam ich die Rechnung von 249,?? €, ich war erstaunt, denn eine Beratung wie man Sie hier schon so gut bekommt, die habe ich dort nicht bekommen.
Aber der Rechtsanwalt konnte das verlangen, es ist voll legitim was er gemacht hat.
Deshalb noch mal meinen Herzlichsten Dank an Sie, ich wünsche Ihnen viele zahlundskräftige Klienten.
Freundliche Grüße
Karin
Karin
1. März 2011
127.
Hallo Herr RA Coenen,
Ich habe seit 15.2.11 eine PI eröffnet nun kann ich aber von meiner Zeitarbeit in eine neue gutbezahlte Stelle wechseln.Das Problem ist wenn ich meinen neuen AG sage das ich PI bin das er mich gar nicht erst einstellt.
Nun habe ich meinen Treuhänder geschrieben das ich doch darum bitte den Pfändbaren betrag selbst auf das Anderkonto zu überweisen damit mein neuer Arbeitgeber nicht damit belastet wird,denn nach meiner Rechnung kann ich die Schulden in 4 Jahren komplett abgezahlt haben.
Nun zu meinen Fragen:Was ist wenn er nicht zustimmt und ich damit die Chance verliere alles voher zu begleichen da mein Arbeitgeber mich nicht einstellt ?
Kann ich vieleicht noch aus der PI austreten da ich ja vorher nicht wuste das ich mal in die Gelegenheit komme alles selbst zurückzuzahlen ?
Kann ich dem Gericht schreiben das ich das Geld selbst einzahle da ich sonst meinen Arbeitsplatz verliere und niemanden damit geholfen ist?
Was kann ich tun?
Vielen Dank im vorraus
Mit freundlichen Güßen
MR
7. März 2011
128.
sehr geehrter Herr rechtsanwalt coenen,
mein mann und ich haben privatinsolvenz, die verfahren wurden vor der hochzeit eröffnet.. also vor der heirat würde die privatinsolvenz eröffnet.. so er verdient zwischen 1100 und 1258.50 euro im monat.. jetzt wollte ich mal fragen wie das ist wenn ich mich selbstständig mache,_??? wieviel darf ich verdienen und wieviel mein ehemann und wieviel muss ich abtragen N DEN INSOLVENZVERWALTER??und darf ich mich überhaupt selbstständig machen?? muss ich da bilanzen vorlegen vom verdienst beim verwalter und wie oft.. danke im voraus die letzte antwort von ihnen hat mir sehr geholfen ich wäre froh ich hätte bei der scheidungen einen solchen guten rechtsanwalt ghabt.. naja!! danke
Tascha
7. März 2011
129.
Hallo und einen guten Tag, MR
Nun ist es wirklich an der Zeit, Ihnen auf Ihre Frage vom 07. März zu antworten. Leider sind wir nicht immer so kurzfristig in der Lage, dies zu tun, sorry.
Der Treuhänder ist von Gesetzeswegen zunächst verpflichtet, den Arbeitgeber über ein Insolvenverfahren zu informieren. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen sehen die Kollegen von einer solchen Information ab, gelegentlich auch mit guten Gründen:
Allerdings nur dann, wenn der von einen Insolvenzverfahren Betroffener seine Zusagen nicht einhält, den jeweils pfändbaren Betrag an den Treuhänder abzuführen. Nachiner Sicht kommt es also entscheidend auf die Frage an, ob Sie Ihren Treuhänder von Ihrer Zuverlässigkeit überzeuigen können, am besten natürlich durch ein persönliches Gespräch.
Wenn dann regelmäßig und pünktlich die jeweiligen Zahlungen eingehen, ohne dass der Treuhänder “nachhaken” muss, wird das auf Dauer wohl funktionieren. Das Problem steckt im Detail: Informiert der Treuhänder nicht, und zahlt der Arbeitnehmer nicht von sich aus, so haftet der Treuhänder gegenüber den Gläubigern, falls das Geld nicht eingeht.
Für den insolventen Arbeitnehmer besteht andererseits die Gefahr, bei Nichtzahlung die Restschuldbefreiung versagt zu bekommen, auch keine schöne Aussicht.
Also Sie sehen: Ein schwieriges Problem.
Aber vielleicht können Sie gerade bei einem größeren Betrieb versuchen heraus zu bekommen, ob ein Insolvenzverfahren für den Arbeitgeber überhaupt ein Problem darstellt. Denn in solchen Fällen muss die Lohnbuchhaltung nur den Treuhäner berücksichtigen. Pfändungen erfolgen ja dann gerade nicht mehr.
So wünsche ich Ihnen viel Erfolg und grüße ganz herzlich aus Bad Kreuznach.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
14. März 2011
130.
Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Tascha!
Vielen Dank zuächst einmal für Ihr Lob. Wir bemühen uns, die an uns heran getragenen Fragen möglichst zeitnah zu beantworten, was allerdings nicht immer innerhalb weniger Tage gelingt. Auch dürfen wir (und können es auch nicht) auf diesem Wege konkrete Rechtsberatung betreiben.
Zu Ihrer Frage nach dem Verdienst:
Wie Sie dem gesamten Verlauf der Beiträge entnehmen möchten, sind dem Verdienst nach oben keine Grenzen gesetzt. Jden Euro, den Sie verdienen, dient Ihrem Einkommen ebenso wie Ihren Gläubigern. Wenn Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern bestehen, verändert sich der Betrag, der an den Treuhänder abzuführen ist. Bei dem Einkommen Ihres Mannes zählt dieser nicht zu den Unterhaltsberechtigten.
Für Sie gilt:
Natürlich dürfen Sie sich selbständig machen.
Die gesetzlichen Regelungen besagen hierzu, dass ein selbständiger Schuldner die Gläubiger so stellen muss, wie diese im Falle eines Beschäftigungsverhältnis stehen würden: Was also würden Sie verdienen, wenn Sie im Angestelltenverhältnis arbeiten würden. Im Falle der Selbständigkeit müssen Sie ja für Ihre soziale Absicherung (Krankenversicherung und Altersvorsorge) selber sorgen. So wird also eine Vergleichsberechnung vorgenommen. Wenn im Falle der Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ein Betrag von beispielsweise 100 € pfänbar wäre, müssen Sie diesen Betrag auch als Selbständige bezahlen und zwar unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich verdienen. Ist Ihr Einkommen deutlich höher, brauchen Sie aber auch nicht mehr an den Treuhänder abzuführen.
Ich hffe, Ihne hiermit helfen zu können. Geplant ist übrigens, in den nächsten 2 Wochen einen weiteren Artikel zu den Pflichten eines Insolvenzschuldners in das Netz einzustellen. Bleiben Sie uns also treu…!
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
14. März 2011
131.
Sehr geehrter MR,
Ihre Anfrage hat mich sehr beschäftigt und berührt. Das Thema “wie offen kann ich mit meiner Insolvenz auf dem Arbeitsmarkt umgehen” ist eher häufig als selten! Auch Teilnehmer unserer Gesprächsgruppe und dem blog haben da sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Manchmal war die “Angst davor”, die “Scham davor” so groß, dass allein schon die damit beteiligten und mitgenommenen Gefühle in die Bewerbungsgespräche regelrecht blockierend wirkten. Andere berichten, wie überrascht sie waren, dass es Arbeitgeber gibt, die trotzdem sehr positiv reagiert haben. Unter der Kategorie “Hilfen bei Insolvenz” finden Sie in dem Artikel “Insolvenz|Scheitern|Fall und Aufrichtung” hierzu wertvolle Kommentare.
Wir regen auch gerne dazu an, bevorstehende Bewerbungsgespräche zu üben. Am besten mit jemandem der Sie gut kennt, zu dem Sie Vertrauen haben. Hier kann es hilfreiche Rückmeldungen über Auftreten, Körperhaltung, Tonlage geben. Das konkrete Üben von (vermeintlich)schwierigen Aussagen, Antworten auf ganz unterschiedliche Art und Weise – wie auf einer Bühne in diversen Rollen – wir nennen das Probehandeln, erleichtert den Auftritt auf der “echten Bühne” dann sehr.
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn auch Sie uns eine Rückmeldung darüber geben, welche Erfahrungen Sie in Ihrer oben geschilderten Situation momentan machen.
Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall sehr gutes Gelingen in Ihren Gesprächen und den Mut, authentisch zu bleiben. Denn daraus entsteht nach meiner Erfahrung die größtmögliche Kraft für gutes Gelingen.
Herzliche Grüße,
Bärbel Rapp
Bärbel Rapp
15. März 2011
132.
Hallo
Auch ich hätte da mal eine frage, und zwar:
Ich bin Singel und bei mir läuft auch eine
Privatinsolvenz, naja und jetzt habe ich mich
auch wo beworben wo ich in etwa 1500 Euro verdienen
würde, wie sieht das denn bei mir aus? Wieviel würde
mir denn abgezogen?
Ich zerbreche mir schon seit Tagen den Kopf darüber ob
es sich denn Lohnen würde diese Arbeit zu machen, ich meine ok ich würde sie sehr gerne machen, weil sie mir einfach spaß macht. Ich würde mich sehr über antwort freuen!
Liebe Grüße Angelika
Angelika
22. März 2011
133.
Liebe Angelika,
was vermuten Sie, wenn wir eine Umfrage unter den Lesern hier machen würden, wieviel Prozent würden für “nimm die Stelle” und wieviel für “geh bloß nicht arbeiten – lohnt sich nicht” stimmen?
Und die Menschen aus Ihrem Bekannten- und Familienkreis von denen Sie gut gekannt werden? Was würden wohl diese vermuten, wie Sie sich entscheiden werden, was zu Ihnen mehr passt?
Mit guten Wünschen für Ihre Entscheidung und herzlichen Grüßen,
Bärbel Rapp
Bärbel Rapp
25. März 2011
134.
Hallo Angelika,
ich habe Deine Frage hier gelesen und möchte einen kleinen Kommentar dazu abgeben.
Ich habe auch Schulden,in die ich rein geschlittert bin, ist nun mal so passiert. Aber so ganz schuldlos bin ich doch nicht an dieser Misere, hätte ich vielleicht mal früher meinen Mund aufgemacht. Habe mich aber geschämt vor meinen Kindern,das war ein Fehler, jetzt wo ich mich ihnen anvertraut habe merke ich was ich für tolle KInder habe. Und ich bin froh dass sie besser mit Geld umgehen können wie ich.
Was ich aber damit sagen will, ich hab nun mal Schulden, dass ich jetzt meine Arbeit aufgeben würde damit Vater Staat mich da raus holt ist nicht solidarisch. Ich versuche sogar noch einen Nebenjob zu bekommen damit ich meine Schulden komplett zurück bezahle.
Wenn ich “Du” wäre, dann würde ich die Stelle annehmen, denn ein wenig stolz sollte man doch haben und das seinige dazu bei tun, denn es ist die Allgemeinheit die sonst dafür aufkommen muss.
Liebe Grüße
Karin
P.S Bitte nicht böse sein dass ich meinen Senf dazu gab.
)
Karin
25. März 2011
135.
Sehr geehrter Herr Coenen,
vorab möchte ich Ihnen sagen, dass ich mich sehr über Ihr Engagement freue. Leider stieß ich auf meiner bisherigen Suche nach Informationen auf weniger hilfsbereite Menschen. Nun hoffe ich, dass Sie auch mir weiterhelfen können.
Ich bin 21 Jahre alt, und werde im Mai mein Studium in Bayern beginnen. Meine Eltern sind seit meiner Geburt getrennt, weshalb ich bei meiner Mutter aufgewachsen bin. Zu meinem Vater besteht kaum Kontakt, auch hat er es bisher erfolgreich vermeiden können, jeglichen Unterhaltszahlungen für mich nachzukommen. Dies gilt im Übrigen auch für meine beiden Halbgeschwister.
Meine Mutter hat für mich bis zum 6. Lebensjahr UV erhalten. Da sie ansonsten allein für unseren Lebensunterhalt aufkommen musste, war sie gezwungen in die Privatinsolvenz zu gehen. Wir beide haben hart gearbeitet, doch es ließ sich leider nicht vermeiden. Ich denke auch, dass es irgendwann eine Zumutung für eine alleinerziehende Frau ist 2 oder 3 Jobs zu haben. Da ich schon während meiner Schulzeit auf 400 Euro Basis gejobbt habe, um meine Mutter zu entlasten, möchte ich dies auch wieder während des Studiums tun. Ich hatte vorgehabt damit meine eigene Miete, die 400 Euro beträgt selbst zu zahlen und den Rest mit Bafög und Kindergeld zu bestreiten, sodass meine Mutter endlich nach 21 Jahren von mir finanziell entlastet ist.
Nun ist meine Mutter der Ansicht, dass ich nicht arbeiten gehen sollte, da ihr zu viel vom Gehalt durch die Insolvenzkasse abgezogen werden würde, wenn ich über einen bestimmten Betrag im Monat käme. Sie rechnet für mich mit dem Bafög-Höchstsatz, knapp 600 € + 400€ Aushilfstätigkeit + 186€ Kindergeld.
Ich bezweifle, dass ich den Höchstsatz bekommen werde, dennoch möchte ich möglichst viel für meinen Master und die späteren Rückzahlungen davon sparen. Auch fallen halbjährlich Studiengebühren von 600 € an.
Meine Frage ist nun, ob meiner Mutter wirklich von ihren 1300€ Lohn etwas abgezogen wird, wenn ich Bafög bekomme und auch noch eine Aushilfstätigkeit annehme? Sie sagte, dass ich 800€ im Monat zur Verfügung haben dürfe, ab dann wird abgezogen.
Herzlichst
S.
S.K.
29. März 2011
136.
Hallo hätte da mal eine frage verdiene knapp 1700 euro und bin seid einem jahr jetzt in der privatinsolvenz , habe eine tochter die aber bei ihrer mutter lebt und ich untehaltverplichtet bin meine frage wieso hat man mir bis jetzt noch nichts gepfändet ? Und ich zahle monatlich 50 euro an den treuhändler. Müsste man da normal nichts pfänden ? mfg
m hauke
29. März 2011
137.
Guten Tag Herr Johann Coenen
Ich habe da mal eine frage an Sie,ich bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz.Bin neu Verheiratet,und muß für meine 3 Kinder Unterhalt bezahlen,habe ein Netto von 1911,59 €.Bezahle jeden Monat 851,30 € ans Jugendamt,und 42,29€ an die Treuhänderin,was jeden Monat direkt von meinem Lohn abgezogen wird.Jetzt habe ich einen Brief vom Jugendamt bekommen,das ich 937€ bezahlen soll,und meinen Rückstand der wärend meiner Insolvenz angefallen ist.Nur was soll ich jetzt machen??? Weiß ja auch nicht wieviel sie von meinem Verdienst noch Pfänden können.
MfG O.Behrens
O.Behrens
31. März 2011
138.
Hallo,
ich habe die Eidesstaatliche Versicherung abgelegt, ich verdiene 1750,- Euro bin verheiratet und habe einen Sohn…
Meine Frage: Wieviel wird mir gepfändet??
Danke im voraus!!
Mike
Mike berger
31. März 2011
139.
Hallo und einen guten Tag, S.K.,
Ihre Frage orientiert sich an der Frage der Unterhaltsverpflichtung. Während des Studiums, für welches ich Ihnen viel Erfolg wünsche, sind Ihre Eltern grundsätzlich zum Unterhalt verfplichtet. Wenn Sie allerdings eigenes Einkommen (und BaFöG zählt dazu) haben, fällt diese Verpflichtung weg mit der Folge, dass dann Sie nicht mehr als Berechtigte zu berücksichtigen sind.
Allerdings gilt auch hier wieder: Je mehr jemand verdient, umso mehr bleibt in der eigenen Tasche…
Sofern Sie in der Lage sind, von Ihren “inkünften” die Familie mit zu unterstützen, ist der Mehrabzug bei Ihrer Mutter nicht so schmerzhaft, weil immer nur ein Teil des Verdinetes als pfändbar gilt.
Leider habe ich keinebesseren Nachrichten für Sie, grüße Sie dennoch ganz herzlich.
johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
1. April 2011
140.
Sehr geehrter Herr Hauke,
Ihre Frage bestätigt erneut meine Ansicht, dass es sich immer lohnt, mehr zu verdienen:
Bei Ihrem Einkommen in der angegebenen Höhe ist nach der Pfändungstabelle grundsätzlich mehr pfändbar als die von Ihnen gezahlten 50 Euro. Allerdings lässt sich dies ohne konkrete Prüfung nicht abschließend beurteilen. Wenn in dem Gehalt nämlich Überstunden, Nachtschichtzuschläge oder Feiertagsarbeit mit vergütet wird, ändert sich die Berechnungsgrundlage bereits wieder.
Am einfachsten setzen Sie sich mit Ihrem Treuhänder in Verbindung und erläutern diese Frage kurz mit ihm. Im Zweifel wird der Betrag, den Sie zahlen, richtig berechnet sein.
Besten Dank für Ihre Teilnahme an unserem Blog.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. April 2011
141.
Sehr geehrter Herr Behrens,
mit Ihrer Frage sprechen Sie einen sensiblen Punkt der Pfändbarkeit an:
Für “normale Gläubiger” ist die Pfändungstabelle anzuwenden. Dies führt zunächst dazu, dass Sie an den Treuhänder einen verhältnismäßig geringen Betrag von Ihrem Einkommen zahlen. Dies dient eben gerade dazu, dass Sie Ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können.
Inwieweit das Jugendamt tatsächlich einen höheren Betrag von Ihnen verlangen kann, kann ich von hieraus nicht beurteilen. Wenn in der Vergangenheit Unterhaltsrückstände entstanden sind, kann es durchaus sein, dass dieser Rückstand als Forderung wegen Unterhaltspflichtverletzung von Ihnen gefordert werden kann. Dann wird Ihr Einkommen für Unterhaltsforderungen weniger geschützt, als den anderen Gläubigern gegenüber.
Ob es sich dabei um eine solche “bevorrechtigte” Forderung handelt, können Sie bei Ihrem Treuhänder erfahren.
Frohe Grüße aus Bad Kreuznach.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. April 2011
142.
Einen schönen guten Tag, Mike Berger!
Konkret kann ich Ihre Frage nur beantworten, wenn ich weiß, ob Ihre Frau und/oder Ihr Sohn jeweils eigenes Einkommen hat.
Wenn keiner von beiden etwas verdient, liegt die Pfändungsfreigrenze bei Ihnen bei 1.750,00 €. Dann würde also nichts gepfändet werden.
Gerne höre ich nochmals von Ihnen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
4. April 2011
143.
Hallo,
ich hätte da auch ein paar Fragen!!
Mein Mann und ich sind vor ca. 15 Jahren an einer Selbständigkeit gescheitert!! Leider hat damals mein Schwiegervater mit dem Elternhaus gebürgt und wir sind seitdem dabei so ungefähr 200.000 € schulden an die Bank abzustottern!! Dadurch sind wir durch die hohen Bankzinsen nur noch tiefer in die Schuldenfalle getappt!! Jetzt ca. 250.000€!! Nun bleibt uns nichts anderes mehr übrig als Insolvenz anzumelden!! Wir sind natürlich sehr angespannt, weil dies auch das Ende des Familienfrieden mit meinen Schwiegereltern bedeutet, da das Haus dann ja verkauft werden müsste!! Gibt es in der Insolvenz ( oder vorab durch eine Abtretung!!)irgendwie die möglichkeit einen Gläubiger vorne an zu stellen?
Und was bleibt uns noch übrig wenn mein Mann ca. 2500€ netto und ich ca. 760€ verdienen? Wir haben noch einen 12 jährigen Sohn!!
Muß ich denn eigentlich auch Insolvenz anmelden? Hab ja auch für den Bankkredit u.a. unterschrieben?
Ganz viele Fragen , ich weiß, wäre für eine schnelle Antwort wirklich dankbar!!!
Mit freundlichen Grüßen
eine verzweifelte Frau
Mein Mann verdient ca.
verzweifelte Frau
10. April 2011
144.
Hallo Frau ????
zu Ihren Anfragen einige Bemerkungen:
“mein mann und ich sind gescheitert” – wer denn nun? da gab es eine selbständigkeit, auf wessen name? – mann oder frau? wahrscheinlich der ehemann, und dann könnte es sein, dass er ausser den bakschulden noch weitere verbindlichkeiten aus dieser zeit hat. möglichkeit zur entschuldigung bietet ein regelinsolvenzverfahren. was dann vom nettoeinkommen übrigbleibt ergibt sich aus der pfändungstabelle.
“der schwiegervater hat mit dem haus gebürgt”- heißt: er hat eine bürgschaft unterschrieben oder auf dem haús eine grundschuld eintragen lassen? wem gehört das haus, was ist es wert? würde oder wird die bank das haus verwerten? was bringt eine zwangsversteigerung? das wäre doch dann der betrag den es aufzulösen gelte.
“ich habe ja auch für den bankkredit u.a. unterschrieben” heißt was? sie haben eigene schulden begründet und können sie nicht zurückzahlen. dann bliebe die entschuldungsmöglichkeit über ein verbraucherinsolvenzverfahren.
alles in allem: nicht unkompliziert.ich empfehle eine persönliche beratung bei einem fachanwalt vor ort.
herzliche grüsse
dr. maus
Dr. Maus
12. April 2011
145.
Hallo erst mal,
habe eine sehr dringende Frage, mein Mann ist in Insolvenz ich habe zwei Kinder (eins ist von ihm) er darf 1559 euro verdienen ohne das ihm was abgezogen wird.
Mein ex-Mann ist auch in Insolvenz er behauptet nun er dürfe 1600 euro im monat verdienen.
Er ist allein wohnt bei seinen eltern(wenn er nicht auf montage ist )und zahlt für seinen sohn (meiner) 150 euro unterhalt, er hat noch eine tochter (mit einer anderen) und zahlt dort ebenfalls nur 150 euro an unterhalt.
meine frage ist wieso darf mein ex mehr verdienen obwohl wir hier zu viert leben und er alleine ist?
ich finde das eine schweinerei wenn das stimmen sollte wir müssen auch von was leben und die rechnungen bezahlt ja sonst auch keiner für uns.
er hat ständig neue sachen und kommt bei mir an ich solle unserem sohn mal neue schuhe kaufen wenn das geld bei mir so locker sitzen würde wie bei ihm wäre das kein problem.
ich danke schon mal im vorraus.
D.A.
13. April 2011
146.
Hallo erstmal
Ich habe auch eine Frage bezüglich Hochzeit ujnd Insolvenz.
Mein Freund bekommt netto etwa 1500 Euro,ist in der Privatinsolvenz und hat somit ca 1100 Euro zur Verfügung nach all den Abzügen. Wenn wir jetzt heiraten,steigt er in die Lohnsteuerklasse 3,ich arbeite dann nur noch auf 400 Euro.
Was wird ihm abgezogen? Darf er wenn er in einer besseren Lonsteuerklasse ist (derzeit Lskl 1) sein mehr verdientes Geld behalten oder kommt er ungefähr auch mit 1100 Euro ach Hause?
Danke im Vorraus Tina
Tina
19. April 2011
147.
Ich bin seit 2008 in der Privatinsolvenz und verdiene zur Zeit 1500,00 Euro netto. Meine Frau hat einen Halbtagsjob für 700,00 Euro und meine Tochter eine Lehre für 400,00 Euro.
Meine Frage:
Zählen meine Frau und meine Tochter noch als unterhaltsberechtigt, muss ich den Verdienst von beiden angeben oder wie wird das gehandhabt?
Bin mir nicht sicher da mein Insolvenzverwalter immer nur von mir und meiner Person Auskunft haben will.
Wäre nett von Ihnen, wenn Sie mir schreiben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Großmann
Klaus Großmann
26. April 2011
148.
Einen schönen guten Tag, Frau D.A.,
leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre Frage vom 13. April zu beantworten.
Der jeweils pfändbare Betrag ergibt sich aus der Pfändungstabelle der Zivilprozessordnung. Diese ist so aufgebaut, dass die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt wird. Je mehr Kinder vorhanden sind, um so höher steigt der unpfändbare Anteil des Einkommens. Da Ihr Sohn aus erster Ehe Unterhalt vom Kindesvater erhält, ensteht natürlich für Ihren jetzigen Mann ihm gegenüber keine Unterhaltsverpflichtung. Bei zwei Unterhaltsverpflichtungen beginnt die Pfändung ab einem Einkommen von 1.570,00 €. Alles darunter ist unpfändbar. Der übersteigende Betrag wird immer nur zu einem kleineren Teil (40 %) abgezogen.
Die Aussage Ihres Ex-Mannes, er dürfe 1.600,– € verdienen, ist also nicht exakt richtig.
Sorry für die späte Antwort.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
28. April 2011
149.
Guten Tag, Tina!
Zunächst möchten wir Ihnen für die bevorstehende Hochzeit alles Gute wünschen und Ihnen beiden das Glück erhoffen, welches Sie sich selber wünschen.
Die Hochzeit begründet grundsätzlich Ihnen gegenüber eine Unterhaltsverpflichtung. Da Sie selber ein insgesamt recht geringes Einkommen haben werden, sollte Ihr Mann nach der Hochzeit mit seinem Treuhänder sprechen um die Frage zu klären, ob Sie als Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind. Die Insolvenzgerichte handhaben diese Frage bei niedrigen Einkommen des Ehepartners unterschiedlich. Bei 400 € kommte eine teilweise Berücksichtigung in Betracht. Dies wird dann bei Ihrem “Zukünftigen” dazu führen, dass er mit mehr als den 1.100,00 € nach Hause kommt. Die Einzelheiten sollten Sie aber mit seinem Treuhänder klären.
Viel Glück und alles Gute!
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
28. April 2011
150.
Sehr geehter Herr Großmann,
wie Sie meinem Beitrag für “Tina” entnehmen möchten, werden die Einzelheiten der Berücksichtigung unterschiedlich gehandhabt. Ein Einkommen von 400 € für Ihre Tochter kann bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht durchaus dazu führen, dass ihre Tochter zumindest teilweise als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt wird. Dies sollten auch Sie mit Ihrem Treuhänder klären.
Ihre Frau wird bei diesem Einkommen von 700 € eher nicht mehr zu berücksichtigen sein.
Herzliche Grüße aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
28. April 2011
151.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich habe vor ca. 1 Jahr die Privatinsolvenz angemeldet.
Ich bin z.Z. auf geringfügiger Basis angestellt und baue mir nebenbei eine Selbständige Tätigkeit auf um bald davon leben zu können. Mein Insolvenzverwalter verlangt monatlich 100 Euro für die Verfahrenskosten. Obwohl diese mir gestundet wurden. Er hat mich quasi “überredet” ein Dokument zu unterzeichen in welchem steht dass ich diese 100 Euro monatl. bezahlen muss. Da sonst die Restschuldbefreiuung nicht bewilligt wird, und ich meine Insolvenz “knicken” könne.
Nun sind bei meinem derzeitigen Verdienst 100 Euro sehr viel Geld. Ich möchte ja gerne etwas bezahlen, ganz klar. Aber das schaffe ich einfach nicht. Meine Frage an Sie, Herr Coenen – ist das so richtig? Muss ich diesen Betrag tatsächlich zahlen?
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.
Herzliche Grüße
Carolin Meyer
Carolin Meyer
28. April 2011
152.
Sehr geehrter Herr Coenen,
Mit grossem Interesse lese ich ihren Blog. Bis jetzt habe ich auf fast jede Frage die ich hatte hier schon eine Antwort gefunden. Und das alles leicht verständlich und ohne fachchinesisch. Also erst einmal an dieser Stelle ein ganz grosses Lob und ein dickes Dankeschön! Es ist nicht selbstverständlich, so gut beraten zu werden.
Und nun zu meiner Frage:
Mein Mann ist seit 5 Jahren in der Regelinsolvenz (weil seine Schulden teils privat und teils aus einer gescheiterten Selbständigkeit sind). Er bezahlt jährlich an seinen Insolvenzverwalter eine Gebühr von 100 € plus MwSt.
Wir sind seit 5 Jahren verheiratet und haben gemeinsam einen dreijährigen Sohn. Wir arbeiten beide im Moment noch in Teilzeit. Ich verdiene monatlich 800 € netto, genaugenommen wird mir dieser Betrag ausgezahlt. Er beinhaltet 98,80 € Fahrtkostenzuschuss sowie eine AG Direktversicherung mit 50 € und 40 € VWL-Sparbetrag. (Tatsächliches netto wären also, so glaube ich, ca. 890 €, Steuerklasse 5) Ich gehe also davon aus, dass ich aus der Unterhaltspflicht meines Mannes herausgerechnet werde und er damit einen Freibetrag von 1370 € hat, da er unterhaltspflichtig unserem Sohn gegenüber ist. Oder ist der Freibetrag niedriger, weil ich ja unserem Kind gegenüber genauso unterhaltspflichtig bin?
Mein Mann verdient brutto bei Steuerklasse 3 1.164 €. Dies setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Bruttogehalt von 792 €, einem Fahrtkostenzuschuss von 108 € und Zuschlägen (für Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit) in Höhe von 264 €. Nach allen Abzügen bleiben 1.001,47 € netto. Bisher hat er ausser den erwähnten 119 € pro Jahr also nichts an den Insovenzverwalter. Jetzt kann er seine Teilzeitstelle auf eine Vollbeschäftigung ausweiten, was er selbstverständlich auch tun wird. Wenn wir jetzt mal ein Nettogehalt von 1600 € bei ihm annehmen und den Freibetrag für ein Kind von 1370 € abziehen, blieben 230 € übrig, von denen er 60%, sprich 138 € im Monat an den Insolververwalter zahnen müsste. Er hätte dann noch 1462 €.
Ist das alles wirklich so einfach und auch richtig? Oder wird das Einkommen aus Fahrtkostenzuschuss und Zuschlägen wieder anders gewertet und ihm bleibt tatsächlich etwas mehr?
Ich danke ihnen schon im Vorraus, dass Sie sich mit diesen Dingen beschäftigen. Und eins möchte ich noch loswerden:
Als mein Mann (wir waren damals noch nicht verheiratet)in die Insolvenz ging, dachten wir “6 Jahre, was für eine lange Zeit!” Jetzt ist es nur noch eins! Und wenn in dieser Zeit sogar noch etwas Masse entsteht, dann kommen am Ende vielleicht nicht einmal mehr die Verfahrenskosten auf ihn zu. Eine wunderschöne Aussicht. Ich freue mich darauf und bin sehr stolz auf meinen Mann. Und das kann jeder sein, der ein Insolvenzverfahren durchlaufen und erfolgreich beendet hat!
Michaela
29. April 2011
153.
Sehr geehrte Frau Carolin Meyer,
mit Ihrem Beitrag sprechen Sie eine interessante und wichtige Frage an, nämlich die der selbständigen Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren.
Das Gestz gibt auf diese Fragestellung eine eindeutige Antwort: Ja, es geht. Ist- so das Gesetz- ein Schuldner selbständig tätig, so hat er die Gläubiger so zu stellen, als sei er abhängig beschäftigt (§ 295 II InsO).
Also ist die Frage zu prüfen, wie viel Sie denn in einem Angestelltenverhältnis verdienen könnten. Dann ist zu prüfen, wie viel dann pfändbar wäre. Also alles im Konjunktiv, sprich, eine fiktive Berechnung.
So ist wohl auch Ihr Treuhänder vorgegangen. Ob die 100,– € realistisch sind, kann ich von hier aus natürlich nicht prüfen.
Zur Stundung der Kosten: Damit ist zunächst nur gemeint, dass diese nicht am Anfang des Verfahrens komplett bezahlt werden müssen. Kann während des Verfahrens die so genannte Masse durch pfändbares Einkommen gebildet werden, so wird davon zunächst einmal das Verfahren bezahlt. Nach den 6 Jahren sind Sie dann also auch die Verfahrenskoste los.
Die 100,– € müssen von Ihnen natürlich auch aufgebracht werden können. Sollte dies absolut nicht möglich sein, so sollten Sie dringend mit dem Treuhänder neu darüber verhandeln. Wenn es gut läuft, brauchen Sie aber auch nicht mehr bezahlen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Mai 2011
154.
Hallo und guten Tag, Michaela,
zunächst danke ich im Namen des gesamten Teams für Ihr dickes Lob. Der Austausch mit Menschen, die ihre Situation betrachten und sich dazu auch stellen, macht uns viel Freude. Also auch ein danke Schön an Sie, dass Sie hier einfach über sich und Ihre Sorgen schreiben!
Ihre Frage ist natürlich aus der Ferne nur “in etwa” zu beantworten:
Bei einem Nettoeikommen von 1.600,00 € ist bei einem Kind ein Betrag von 122,05 € pfändbar, wenn dieses Einkommen voll zu berücksichtigen ist: Überstundenvegütungen sind nur zur Hälfte pfändbar, Fahrtkostenerstattungen überhaupt nicht. In einem gut funktionierenden Lohnbüro wird der jeweilige Sachbearbeiter das ausrechnen können. Ist der Arbeitgeber ein Kleinbetrieb, wird es hierbei eventuell Schwierigkeiten geben. Dann wird also zu prüfen sein, ob der pfändbare Anteil des Einkommens richtig berechnet worden ist. Diese Arbeit können und dürfen wir hier nicht leisten, weil das dann Rechtsberatung wäre.
Der Treuhänder Ihres Mannes kann ihm dabei aber behilflich sein.
Die 119,– €, die Ihr Mann jährlich zahlt, stellen die Mindestvergütung für den Treuhänder dar. Dieser Betrag muss in jedem Fall gezahlt werden, weil sonst die Restschuldbefreiung in Gefahr ist (§298 InsO). Etwas anderes gilt, wenn die Verfahrenskosten für die Wohlverhaltensperiode gestundet sind. Dann bräuchte zwar keine Zahlung an den Treuhänder erfolgen. Aber nach der Retschuldbefreiung an die Staatskasse. Also macht es Sinn, diese Beträge jetzt schon zu zahlen.
Einen noch sonnigen Tag!
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
5. Mai 2011
155.
Sehr geehrter Herr Coenen,
mich beschäftigt eine sehr dringende Frage:
Mein Mann befindet sich seit 2008 in einer Privatinsolvenz, wir sind beide berufstätig und haben einen 17 Jährigen Sohn.
Da mein Einkommen 600,-€ netto beträgt, wird bei der Pfändung nur unser Sohn als unterhaltsberechtigte Person anerkannt.
Nun beginnt unser Sohn bald eine Ausbildung.
Er wird im 1. Lehrjahr 670,-€ brutto verdienen.
Gilt er dann noch als unterhaltsberechtigte Person ?
Und wird das Kindergeld auch mit angerechnet ?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Einen schönen Tag wünscht Ihnen
M. Ernst
Martina Ernst
6. Mai 2011
156.
Hallo, einen schönen guten Tag, Frau Ernst!
Für die Berücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person gibt es nach der Rechtsprechung keine feste Einkommensgrenze. Bei den Gerichten hat sich jedoch herauskristallisiert, dass bei Einkommen von bis zu 400,– € netto eine zuminsdest teilweise Berücksichtigung zu erfolgen hat. Bei mehr als 800,– € kommt eine Berücksichtigung durchweg nicht mehr in Betracht. Bei Ihrem Sohn wird es also mit dem Treuhänder Ihres Mannes ein Gespräch geben müssen, ob der Filius noch berücksichtigt werden kann.
Das Kindergeld ist nicht pfändbar, auch wenn es Ihrem Mann ausgezahlt werden sollte. Aber es steht dem Sohn zur Verfügung und wird wohl mit zu berücksichtigen sein im Rahmen einer Gesamtabwägung.
Dem Familienverbund steht dann aber selbst bei völliger Nichtberücksichtung insgesamt mehr zur Verfügung als der dann eventuell höhere an den Treuhänder abzuführende Betrag.
Einen sonnigen Tag vielleicht mit ein wenig Regen wünscht Ihnen
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
11. Mai 2011
157.
Hallo liebes Team,
hab mich jetzt mal durch den Blog gearbeitet und schon einiges Erfahren, aber dennoch eine Frage, mein Lebensgefährte ist seit 2007 in der Privatinso, es klappt auch alles wunderbar, nun habe ich gelesen, das ein Teil von dem gepfändeten Geld für die Gerichtskosten hergenommen wird, hm….warum hat ihm das niemand gesagt? Wir sind immer davon ausgegangen, das der gepfändete Teil an die Gläubiger verteilt wird……versteh das gerade nicht wirklich.
So nun meine nächste Frage, wir haben vor zu heiraten, er fängt jetzt wieder an zu arbeiten, hat dann ca. 1500 € brutto, wenn wir nun heiraten, ich bin seit kurzem selbständig und noch im Aufbau, habe also noch keinen Verdienst, was würde ihm gepfändet?
Zähle ich dann noch als unterhaltsberechtige Person oder nicht? Bis mein Geschäft wirklich Gewinn abwerfen wird, wird noch einige Zeit vergehen und dann würde mein Verdienst angerechnet werden oder?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.
Liebe Grüße
A.R.
A.R.
26. Mai 2011
158.
Aktuelle Meldungen
Eine wichtige Mitteilung an alle Interessierten zu der Frage des Verdienstes:
Die Pfändungsfreigrenzenverordnung vom 09.05.2011 ist am 17.05.2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 825) veröffentlicht worden. Damit steigt der Pfändungsfreibetrag von aktuell 985,15 € zum 01.07.2011 auf 1028,89 € an. Damit erhöhen sich auch die im Falle eines Pfändungsschutzkontos zu bescheinigenden Beträge.
All diejenigen Leserinnen und Leser, die ein Pfändngsschutzkonto eingerichtet haben, sollten sich daher Anfang Juli diesen Jahres bei der Bank melden und einen geänderten Antrag stellen.
Johann Coenen
3. Juni 2011
159.
Hallo, mein Partner ist seit September 2010 in der Insolvenz.September 2011 beginnt die Wohlverhaltensperiode.
Wird ihm in der Wohlverhaltensperiode auch Geld weggenommen und kann er eine Lohnerhöhung annehmen ohne das ihm was abgezogen wird und was passiert mit Urlaubs und Weihnachtsgeld?
Vielen Dank.
Tina
Wolff
8. Juni 2011
160.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich hoffe Sie können mir bei einigen wichtigen Fragen weiterhelfen.
Also meine Frau und ich sind seit etwa einem viertel Jahr in Privatinsolvenz.
Wir haben ein fast 3 Jahre altes Kind.
Bislang sind auf mich 2 Unterhaltspflichtige eingetragen.
Mein Nettoeinkommen beträgt zwischen 1500-1700 Euro.Also es wird nicht besonders viel von meinem Lohn gepfändet.
Meine Frau übt z.Zt.eine geringfügige Beschäftigung aus und verdient keine 100 Euro im Monat.
Im August endet die Elternzeit für meine Frau und sie wird wieder bei ihrem alten AG arbeiten gehen.
Vorausgesetzt sie würde 1000-1100 Euro Netto verdienen-wieviel bleibt ihr davon?
Bekomme ich sie als Unterhaltspflichtige Person abgezogen und liege somit weit über der Pfändungsfreigrenze?
Wer entscheidet darüber wer unseren Sohn als Unterhaltspflichtige Person eingetragen bekommt.Oder wird er auf meine Frau und mich eingetragen?
Vielen Dank im Voraus
Matthias
Matthias Steinkemper
4. Juli 2011
161.
Hallo Herr Steinkemper,
jede person wird in der insolvenz gesondert berechnet.unterhaltsberechtigte kinder werden nicht – wie im steuerrecht – “eingetragen”, sondern (voll) berücksichtigt. also: ergebnis ergibts sich aus der NEUEN (ab 1.7.11) pfändungstabelle. bei ihnen ist es ebenso: eine unterhaltsberechtigte person, die ehefrau hat eigenes einkommen und zählt nicht mehr mit.
herzliche grüsse aus bad kreuznach
dr. maus
Dr. Maus
5. Juli 2011
162.
Guten Tag an alle Helfer bzw. guten Geister dieses Forums,
Danke im Voraus;
beim Durchlesen ihrer Beiträge habe ich Hoffnung geschöpft und erlaube mir nun meinen Fall zu schildern.
Es handelt sich um meinen Lebensgefährten. Er hat noch keine EV abgegeben bzw. befindet sich noch nicht in Privatinsolvenz, denke aber die Gläubiger bzw. Lohnpfändungen stehen in Kürze an.
Durch sein Verschulden sprich nicht reagieren gibt es 2 Vollstreckungstitel aus dem Jahre 2005. Die Inkasso-Dienste bombadieren in nun permanent. Die Schreiben fingen an, als er zu mir zog und seinen Wohnsitz meldete. 2009 bis Februar 2011 bezog er Hartz VI. Seit April arbeitet er (noch in der Probezeit). Ich habe Angst, dass Lohnpfändungen anstehen könnten und er dadurch seine Arbeit verliert. Ich habe ihn nun schon 3 Jahre unterstützt von den Forderungen wußte ich bis vor Kurzem leider nichts. Die Forderungen belaufen sich auf knapp 4.000 Euro. Was können Sie mir raten? Ich würde den Inkasso-Diensten gerne Ratenzahlung anbieten? Leider kann man die Forderungen nicht mehr richtig nachvollziehen und die Gebühren sind enorm hoch. Ich habe Angst, dass die Gebühren immer mehr werden. Denke mein Freund ist komplett überfordert mit dieser Situation. Ich nehme das jetzt in die Hand.
Vielen Dank und liebe Grüße
Ira
I. Stärk
9. Juli 2011
163.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich hoffe sie können mir helfen.
Und zwar ich bin mit meiner freundin vor 2 monaten zusammen gezogen und ich habe die einstattliche versicherung unterschrieben.
Jetzt am 1.8.2011 fange ich eine neu Arbeitsstelle an und bekomme zwischen 1400-1600 € Netto Meine Freundin hat 2 Kinder also heißt das ja das wir in ein Eheliches Verhältnis sind .Meine Freundin geht nebenbei auch arbeiten und verdient 200 euro netto dann noch das kindergeld.Die kinder sind 5 und 8 Jahre.
So jezt möchte ich mal fragen was oder wieviel ich abgezogen bekomme die an denn gläubiger gehen??
Vielen dank im voraus!
Michael
Frenken Michael
9. Juli 2011
164.
Hallo Frau Stärk, das ist schon etwas (sehr) ärgerlich. kann ich gut nachempfinden. was raten wir? ihr freund sollte mal eine ehrliche bestandsaufnahme machen. was steht ausser diesen beiden vollstreckungstiteln noch offen? wenn das geklärt ist, können sie ihm einen bestimmten – und von ihm rückzahlbaren betrag – leihen. damit kann er die gläübiger ablösen, was häufig gelingt. aber … hüten sie sich davor, die sache selbst in die hand zu nehmen. das ist das problem ihres freundes!!
herzliche grüsse
dr. maus
dr. wolfgang maus
10. Juli 2011
165.
Hallo Herr Frenken,
das sieht für ihre “familie” nicht gut aus. sie haben von gesetzeswegen keine unterhaltsverpflichtungen, weder für ihre freundin, noch für deren kinder. also normale abzüge! alles was über 1.030,- netto liegt bleibt in höhe von 1/3 bei ihnen. der rest geht weg.
herzliche grüsse
dr. maus
Dr. Maus
10. Juli 2011
166.
Hallo Ihr Helfer,
ich finde Ihren Blog toll. Meine Frau und ich haben auf Grund einer Selbstständigkeit beide einen EV abgegeben. Ich bin nun auf der Suche nach einer helfenden Hand und zwar: Das Geld ist knapp und wir möchten Wohngeld beantragen; Wird dieses dem Einkommen zugerechnet oder ist dieses Pfändungsfrei? Wie verhält sich die Situation mit den unterhaltspflichtigen Kindern (3)? Erhält diesen Freibtrag jeder Ehegatte oder wird dieser aufgeteilt/gesplittet?
Für eine Nachricht wäre ich dankbar.
Gruß Martin
Martin
15. Juli 2011
167.
Ich bin in gut 2 Jahren soweit, dass ich in die Wohlverhaltensphase eintrete. Die Einschnitte, die im im Zuge der Insovenz hatte waren zwar da aber doch nicht ganz so drastisch, denn mein Arbeitgeber zahlte ja auch Zuwendungen, die den nichtpfändbaren Bereich betreffen. Nun habe ich im vergangenen Jahr erneut geheiratet. Meine jetzige Ehefrau hatte auch Verbindlichkeiten, die sie und ihr verstorbener Ehemann nicht begleichen konnten.Nun hat sie im vorigen Jahr ebenfalls Insolvenz angemeldet und nun steht der Besuch des neuen Insolvenzverwalters an.
Sie arbeitet fleißig bei einigermaßen Gehalt. Was ich fragen möchte, kann ich als neuer Ehemann im Rahmen des Insolvenzverfahrens meiner jetzigen Ehefrau ebenfalls belangt werden?
Gruß Uwe
Uwe
20. Juli 2011
168.
Hallo, noch mal Ich, Eigentlich habe ich hier im Blogg schon die Antwort gefunden A.L. (August 2010)
Aber ich frage mich, da ja nun mal bereits 4 Jahre der PI ins Land gegangen sind, was passiert mit den höherwertigen Gegenständen, die im Anschluss meiner PI angeschafft werden. So wie ich den Gesetzen und deren Kommentaren entnehme, kann der IV meiner jetzigen Ehefrau ergo 4 Jahre lang noch davon ausgehen, dass er diese neuwertigen Gegenstände als auch Eigentum meiner Gattin pfänden darf???
Und,eine etwas brennendere Frage, da ich aufgrung meiner Gehaltszuwendungen des Arbeitgebers wie Schichtzulage etc.die nicht der Pfändung unterliegen, auch so Gegenstände durch sogenanntes “Zusammenkratzen” erwerben konnte, unterliegen diese der Pfändbarkeit ???
vielen Dank im Voraus
Ich möchte noch kurz bemerken, für diejenigen die jetzt sauer mit mir sind, dass ich etwas mehr wie die die übliche Summe in der Geldbörse behalten kann sei gesagt, dass ich darüber sauer bin, wie man in diese Situation geraten kann: Mein geliebter Schwiegersohn mit seinem “Paten” die haben mich und meine damalige Ehefrau mittels Finanzberatung dorthin getrieben. Und es kümmert keinen Rechtsprecher, dass man diese Ganoven zur Verantwortung zieht. Und der Banker, durch den dann alles platzte, hat sich wie die o.g. eine goldenen Nase verdient. Mal ganz ehrlich, heute etwas schlauer, würden die von mir ne blaue Nase bekommen. Gut, es gibt schwarze Schafe, aber ich traue keinem Finanzberater mehr, mir genügt in Zukunft, die letzten 13 Arbeitsjahre, die ich habe die Beratung meiner Sparkasse.
Uwe
20. Juli 2011
169.
Hallo,
hatte vor einiger Zeit schon einmal mein Problem geschildert!! Sind jetzt auch bei der AWO der Beratung!!
Wir stehen kurz vor der Privatinsolvenz, heute gehen die Schreiben raus!!
Meine Frage können Gläubiger jetzt noch eine Gehaltspfändung oder Kontopfändung durchführen? Uns wurde diese in 4 Wochen angekündigt!!
Wie können wir entsprechend reagieren um dies zu vermeiden. Der Arbeitgeber meines Mannes soll wenn es geht nichts davon mitbekommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!!
MFG
die verzweifelte Frau
verzweifelte Frau
21. Juli 2011
170.
Ich bin ganz zufällig auf Ihre Seite gestoßen, und war mehr als erstaunt.
Ich dachte vielleicht können Sie auch mir weiterhelfen.
Unser Problem wäre: Mein Partner und ich haben vor im Oktober zu heiraten, wir haben beide Privat Insolvenz beantragt, weil wir beide Schulden haben, und nicht mehr weiter gewußt haben. Wir haben aber beide eigene Schulden, also keine gemeinsamen Schulden.Ich habe insgesamt vier Kinder, eines davon ist unser gemeinsames Kind, die anderen drei aus einer früheren Beziehung. Mein Partner arbeitet, ich bin Hausfrau. Wir hatten eine Kontopfändung, und da ist bei meinem Partner über 600 Euro gepfändet worden. Wir hatten ein gemeinsames Konto, unser Bankberater hat aber jetzt für jeden ein P- Konto eröffnet. Er übernimmt alle Kosten, ich bekomme nur Kindergeld und UVG. Warum werden die Kinder nicht alle mit angerechnet, er sorgt für uns, er sieht sie wie seine eigenen Kinder. Gibt es vielleicht eine Hilfe für uns ??
Ich bedanke mich schon mal für Ihre Hilfe.
Esmeralda30780
Esmeralda30780
7. August 2011
171.
Hallo an “Auf-Richtung”
Ich bin wegen der PrivatInso bei einer Schuldnerberatung gewesen. Habe eine gute Beratung bekommen, auch eigene Mitarbeit bei der Gläubiger- und Schuldenaufstellung geleistet. Eine Vertretungsvollmacht unterschrieben und bis jetzt sind keine weiteren Mahnungen o.ä. bei mir angekommen. Bis zur Eröffnung des Verfahrens kann es noch ein paar Monate dauern.
Habe aber eine Frage vorab:
Da ich aus früheren Blogbeiträgen weiß, daß sich Zusatzarbeit lohnt (für alle Beteiligten), habe ich mich um einen 400,- € Job bemüht – die Zusage steht – . Bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern blieben mir ca 60% des Hinzuverdienstes oberhalb der Grenze von ca. 1.570,- €. Da bin ich auch voll einverstanden mit.
Nun meine Frage: dürfte ich auch generell ein Gewerbe (bis 17.500,- p.a. umsatzsteuerfrei) (wieder-)beantragen, mit dem ich zum normalen Arbeitsverhältnis (ca. 1.600,-€ netto)zusätzlich anstatt des 400,-€-Jobs einen Hinzuverdienst erwirtschaften kann. Ich weiß, es gibt hierzu positive Gerichtsentscheide (im Hinblick auf die Tilgung der Verfahrens- und TH-Kosten und auch zur schuldenfreien “Wiedereingliederung” in die Konsumwelt).
Würde mich über eine Antwort wirklich freuen.
Gruß jps
jps
8. August 2011
172.
Hier die aktuellen Pfändungsgrenzen:
Ohne Unterhaltspflichten 1.029.99 €
eine Person 1.419,99 €
zwei Personen 1.639,99 €
drei Personen 1.849,99 €
vier Personen 2.069,99 €
fünf oder mehr 2.269,99 €
Der Betrag oberhalb von 3.154,15 € ist voll pfändbar.
Bedenken Sie: Bei Überschreiten der jeweiligen Grenze verbleibt immer ein Teil bei Ihnen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
10. August 2011
173.
hallo und guten tag .
meine frage
wie sieht es mit steuerbefreiten zuschlägen , wie nachtzuschläge , aus können oder besser werde diese voll gepfändet bzw muß ich diese beim insolvenzverwalter abgeben ?
danke im voraus
mfg
ingo h.
ingo
11. August 2011
174.
Guten Tag Herr Coenen,
meine Situaton ist folgende:
ich verdiene 1.490,00 Netto und habe drei Kinder für die ich von meinem geschiedenen Mann keinen Unterhalte bekomme.
Sohn 1 ist 1985 geboren, studiert außerhalb, ist am Wochenende und in den Semesterferien zu Hause.Er bekommt ein mtl. Studienedarlehn in Höhe von 300,00 EURO und verdient monatlich ca. 490,00 EURO hinzu.
Sohn 2 ist 1987 geboren, studiert außerhalb,ist am Wochenende und in den Semesterferien zu Hause. Er bekommt ein montaliches Bafög in Höhe von 590,00 EURO.
Sohn 3 ist 1992 geboren. Macht 2012 Abitur. Wohnt zu Hause und verdient monatlich 400,00 EURO.
Heute morgen habe ich erfahren, dass ich die Insolvenz anmelden muss. Ich bin noch völlig verwirrt und hilflos und weiß nicht mehr ein noch aus. Wird mir bei meiner finanziellen Situation noch etwas von meinem Gehalt gepfändet? Danke für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Petra
Petra
18. August 2011
175.
Guten Tag, sehr geehrte Petra!
Ihre Frage läßt sich nur beantworten, wenn Klarheit über die Frage existiert, ob Ihre Söhne als unterhaltsberechtigt anzusehen sind. Bei dem Jüngsten ist dies zweifelsohne der Fall. Ein Schüler braucht nicht zu arbeiten, so dass sein Einkommen nicht berücksichtigt werden kann. Ich finde es übrigens klasse, wenn ein Abiturient noch so viel nebenbei arbeitet, dass er sein Taschengeld um 400 € aufbessert.
Sohn 1 ist wegen seines Lebensalters wohl nicht mehr zu berücksichtigen (Altersgrenze 25 Jahre).
Sohn 2 hat kein Einkommen. Da BaFöG zurück gezahlt werden muss, macht er letztlich jetzt Schulden auf die Zukunft. Diese Zahlungen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Also sind Sie den beiden (Sohn 2 und 3) zum Unterhalt verpflichtet. Damit liegt Ihre Pfändunsgrenze bei 1.639,99 €. Ihr Einkommen ist dammit nicht pfändbar.
So hoffe ich, zumindest einen kleinen Teil Ihrer Sorgen nehmen zu können.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. August 2011
176.
Hallo Ingo,
ich sehe: Eine Antwort bin ich noch schuldig: Die Nachtzuschläge sind anders als Überstundenvergütungen, leider voll pfändbar. Bedenken Sie: Ein Teil bleibt immer bei Ihnen.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. August 2011
177.
Guten Tag, Esmeralda,
die Antwort auf Ihre Frage geben Sie bereits selbst: Sie schildern, dass Sie neben dem Kindergeld noch “UVG” erhalten. Dabei unterstelle ich, dass die Väter der Kinder keinen Unterhalt zahlen. Sonst würde kein Unterhaltsvorschuss bewilligt werden. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass Ihr zukünftiger Ehemann nicht zum Unterhalt heran gezogen werden kann. Dann aber kann sich dies auch nicht auf das pfänbare Einkommen auswirken.
Aber: Er ist als Vater des gemeinsamen Kindes und nach der Hochzeit auch Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Pfändungsfreigrenze: 1.639,99 €.
Hilft Ihnen das weiter?
Danke für Ihre Teilnahme
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. August 2011
178.
Guten Tag sehr geehrter Herr Coenen,
vorab tausend Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Frage. Mir sind vor Glück auf Ihre Antwort soviel Steine vom Herzen geplumpst – Sie müssen es gehört haben. Danke,Danke für Ihre Hilfe auch im Namen meiner Söhne, die jetzt wieder eine einigermaßen ruhige Mutter haben. Mein Exmann hat nie Unterhalt für die Kinder gezahlt. Ehemals Angestellter in Führungsposition, dann Harz IV Empfänger, vertritt bis heute die Meinung, dass ihn alle Menschen betrogen haben. Zehn Jahre habe ich “Altlasten” abgetragen und dachte, nun seis geschaft. Da kommt der Brief von der Bank ins Haus mit der massiven Rückzahlungsforderung eines Darlehns – bestehende Schulden meines Exmannes vor unserrer Ehe, die nach der Eheschließung umgeschuldet wurden – von dem mein geschiedener Mann selbst bei der Rosenkriegscheidung gesagt hat, er sei erledigt. Nun muss ich also auch noch nach Jahren des Verzichts, auf so mancherlei Annehmlichkeiten, den Weg der Insolvenz gehen. Trotz allem seh ich es insoweit positiv, als dass ich dann endlich, hoffentlich Ruhe finde. Nochmals herzlichen Dank und auch einen Gruß und und Dank für das Lob vom “Filmvorführer” Abitrienten.
Ihre Petra
PS: mein Dank ist ein bisschen lang geworden – sorry.
Petra
20. August 2011
179.
Sehr geehrter Herr Counen
Ihre Beiträge befolge ich seit einiger Zeit .Sehr informativ alles .Meine Frage auch an ihnen ? Muss leider auch in die Privatinsolvenz . Bin verheiratet und habe 2 Kinder bin in der Medizintechnik Branche tätig (Aussendienst) mein Nettoverdienst beträgt 2300 netto . Wieviel wird mir gepfändet? Danke im Vorraus.
mit freundlichen Grüssen
amin
21. August 2011
180.
Sehr geehrter Herr Counen
im Jahre 2006 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, ich habe es also schon bald geschafft. Nun habe ich eine Frage zum Beantragen von Meister-BAFÖG. In den Richtlinien und AGB´s der KFW-Bank ist vermerkt, dass Personen die sich in einem Insolvenzverfahren befinden kein Meister-BAFÖG beantragen dürfen. Nun habe ich mehrfadh gelesen, dass dies in einer bestimmten Phase des Verfahrens doch möglich ist? Generell darf ich ja keine neuen Schulden machen. Vielleicht können Sie mir hier konkret weiterhelfen?
Vielen dank im Voraus und beste Grüße
Sabine
Sabine
22. August 2011
181.
Hallo Herr Coenen!Vorab möchte ich ein großes Lob an Ihrer Hilfsbereitschaft aussprechen.Ich verfolge die Beiträge sehr interressiert.Gerne würde ich Ihnen folgene Frage stellen:Ich bin seit ca.3.5 Jahren in der Privatinsolvenz.(Selbstständigkeit ging daneben).In meinem Haushalt leben 2 Kinder im Alter von 13u.-15 Jahren aus meiner ersten Beziehung.Waren nicht verheiratet.Unterhalt oder UVG bekomme ich nicht.Meine damalige Partnerin ist nicht arbeitsfähig.Mein Nettoverdienst monatl.1249.-Euro.Meine jetztige Ehefrau hat mit der Insolvenz nichts zu tun.Beidehaben wir Steuerklasse 4.Mein Insolvenzberater sagte mir das ich max.1379.-Euro verdienen darf aber Ihrer Tabelle nach aber 1639,99 Euro.Hat der Insolvenzberater sich an 1 Kind orientiert?Übrigens meine Frau verdient ca1250Euro falls maßgeblich.Ich würde mich um Antwort sehr freuen.Vielen dank!
Michael
26. August 2011
182.
Guten Tag sehr geehrter Herr Coenen,
ich frage nicht, wieviel ich verdienen darf. Ich frage andersherum: was bleibt mir übrig, wenn ich in eine Privatinsolvenz gehe. Folgende Ausgangssituation:
Bin Witwer, z.Zt. noch Steuerklase 3, ab nächstem Jahr Steuerklasse 1 oder 2 da Alleinerziehend. Verdiene selbst jetzt €2600,- netto. Daneben ein 400-€-Job, den ich aber im Insolvenzfall aufgeben werde. Zwei Kinder, die bei mir wohnen, die eine Tochter ist 14 (Gymnasium) die andere 18 und beginnt im September eine Ausbildung. Ausbildungsvergütung im esten Lehrjahr ca. € 680,- brutto. Kindergeld für (noch) zwei Kindern € 368,-. Kinder bekommen noch Halbweisenrente, je € 128,-/Monat. Was wird bei mir gepfändet? was bleibt mir erhalten? Ein besonderer Umstand ist, dass ich einen Arbeitsweg von 90 km einfach habe, d.h. jeden Tag 180 km mit dem Auto zurück lege. Nur Spritkosten hierfür ca. €350,-/Monat. Erhöhter Verschleiß, Reifen zus. Inspektionen noch nicht gerechnet. Es gibt keine direkte Verbindung mit ÖPNV. Wird in diesem Fall ein Erhöhungsbetrag zugebilligt? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich jetzt vor einer Entscheidung stehe: Privatinsolvenz oder weitere Verhandlungen mit Gläubigern denen ich schon €410,-/Monat angeboten habe und das als nicht ausreichend abgelehnt wird.
ricko
30. August 2011
183.
Hallo Herr Coenen,
ich bin seit ca. 3 Jahren in der Privatinsolvenz.
Momentan bin ich noch selbstständig.
Werde aber voraussichtlich in näherer Zukunfut wieder in ein Angestellten Verhältnis wechseln.
Zu erwartenes Einkommen liegt bei ca € 2000,00 netto.
Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit meiner Partnerin zusammen.
Da ich einige Kommentare auf dieser Seite gelesen habe, keine der beschrieben Situationen auf mich passt, nun meine 2 Fragen :
1. Wieviel ist bei diesem Gehalt pfändbar
2. Sollte ich heiraten, bleibt mir dann ein größeres nicht pfändbarer Betrag und ist meine ( zukünftige Frau ) nicht in meiner Insolvenz haftbar zu machen ?
Über eine Information würde ich mich freuen
Bis dahin und vielen Dank im voraus
Volker
30. August 2011
184.
Hallo,
mein Mann ist in der insolvenz. wir haben geheiratet, da war er schon insolvent. Ich habe mit seinen schulden nichts zutun. jetzt meine Frage. mein Mann geht normal arbeiten und verdient um die 1.600,00 Eur Netto. Ich gehe auch arbeiten und verdiene 1.900,00 EUr Netto. Wir haben im Mai 2011 ein Kind bekommen. Meinem Mann wird ja einiges von den 1600,00 Eur gepfändet. Meine Frage ist, gilt unser Sohn, für mein MANN als unterhaltspflichtige Person, obwohl ich soviel verdiene? Denn eigentlich interessiert niemanden mein Gehalt, denn ich habe ja mit der Insolvenz nichts zutun. Das ich als nicht unterhaltspflichtige Person bei meinem mann angerechnet werde, weiß ich, da ich ja selber genug verdiene. Danke für Ihre Hilfe im Voruas
Anna
31. August 2011
185.
Hallo, ich bin zufällig auf Ihre Seite gestoßen und sehr froh das Sie hier so fleißig diese unmengen von Fragen so freundlich beantworten.
Ich bin bei einer Schuldenberatung und so wie es aussieht werde ich wohl eine Privatinsolvenz machen müssen. Ich habe zwei Kinder 7 und 2 Jahre alt und habe seit dem 01. September eine 400 Euro Stelle angenommen. Meine Frage: Muss mein Arbeitgeber über die PI informiert werden? Ich habe wirklich angst das mich der Betrieb dann nicht mehr will. Und bekommt der Vermieter was von der PI mit? Ich besitze auch noch ein Auto das noch finanziert wird, Restschuld 18.000 Euro, Wert des Autos habe ich heute schätzen lassen liegt bei 14.500 Euro. Wird mir das Auto weggenommenn und geht die Finanzierung dann auch automatisch in die PI mit rein?
Ich würd mich wirklich freuen wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten.
Vielen Dank dafür.
Karo
31. August 2011
186.
Hallo Herr Coenen,
ich bin seit ca. 3 Jahren in der Privatinsolvenz.
Habe am freitag ein fest arbeitstelle und ich verdienen brutto in monat 989 euro ,bin allein erziehende Mutter und bekommen noch sozial geld,und kindergeld,mein frage:ist mein Gehalt pfändbar?
Über eine antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Patrizia
Patrizia Jusufi
4. September 2011
187.
Guten Morgen Herr Coenen,
ich hoffe sie können mir weiter helfen.
Ic bin alleinerziehende Mutter von 4 Kindern, geschieden,und wieder glücklich in einer beziehung.
Ich bin momentan noch Hartz4 Empfängerin. Möchte dies so schnell wie möglich ändern und mir Arbeit suchen. Mein Freund hat einen gut bezahlten job und wir möchten bald zusammenziehen.
Ich bin in der Privatinsolvens und meine frage wäre, wenn wir zusammenziehen würden würde man auch an das geld von meinem freund dran gehen oder hat er nichts damit zu tun.
Es wäre schön wenn mir einer dies beantworten könnte
Liebe grüße
s.S
s.S
7. September 2011
188.
Hallo!
Ich bin froh, diese Plattform gefunden zu haben. Scheinbar bekommt man hier Antworten, die einem auch weiterhelfen!
Kurz verfasst:
Habe nun die hoffentlich 11 letzten Monate meiner Privatinso vor mir. In den vergangenen Jahren habe ich so wenig verdient, das ich nichts “beisteuern” konnte. Nun habe ich seit April einen Job im Ausland bei dem ich gut/landestypisch verdiene.
Ich bin immer meinen Pflichten gegenueber dem Treuhaender nachgekommen und habe alles oder auch mehr gesendet, was er immer angefordert hat. Natuerlich sendete ich ihm auch meine Lohnbescheinigungen monatlich seit April. Auch eine Aufstellung der Ein- und Ausgaben, wie es mir das Gericht geraten hat. Nun rechnet allerdings der Treuhaender mit Zahlen, die mir nicht bekannt sind (Forderung von 4300€ fuer 5 Arbeitsmonate). Telefonisch bekomme ich niemanden an den Hoerer, schrieftlich scheint man aneinander vorbei zu “schreiben oder lesen”.
Ich muss sagen, dass ich nicht das Beste Verhaeltnis zum Treuhaender habe. Kann nicht genau sagen, warum! Vielleicht, weil ich ihn selbst noch nie persoenlich gesehen, gescheige gesprochen habe. Immer habe ich es mit einer Assistentin zu tun, die auch keine persoenlichen Termine mit mir haben moechte und die nie telefonisch zu erreichen ist. Ich fuehle mich vollkommen schikaniert, ratlos.
Das Gericht riet mir nun erst einmal einen Antrag auf Erhoehung des pfaendungsfreien Einkommens zu senden mit Begruendung (775€ Miete bei 42qm- Normalpreis und noch guenstig fuer ortsuebliche Preise, Lebensmittelkosten ect).
Ich habe nun wirklich Angst, das mir der Treuhaender, denn ich noch nie zu Gesicht bekommen habe, einen Strick daraus dreht, dass ich die geforderte Zahlung nicht leisten kann. Natuerlich bin ich bereit- endlich- auch monatliche Zahlungen zu leisten. Dafuer bin ich ins Ausland, um endlich eine Vollzeitstelle zu bekommen. Natuerlich will ich auch, das auch die Glaeubiger mit den Zahlungen einverstanden sind…..aber natuerlich ist auch, das ich vom Rest hier ueberleben kann. Wuerde das Einkommen nicht ausreichen und ich hier nach der deutschen Pfaendungsfreigrenze leben muessen, muesste ich zurueck nach Deutschland und waere eben wieder arbeitslos. Und das kann doch auch nicht im Interesse des Treudhaenders sein!!!
Man hat so viele Pflichten als Schuldner, denen ich auch alle die letzten 5 Jahre nachgekommen bin. Habe ich nicht auch Rechte??? Z.B auf einen Treuhaender, der die persoenliche/berufliche Lage beruecksichtigt???
Vielen Dank fuer Tips, Anregungen ect
Bettina
Bettina
7. September 2011
189.
Einen schönen guten Tag, sehr geehrter Armin,
in Ihrer Situation sind nur die Kinder zu berücksichtigen, wenn Ihre Frau eigenes Einkommen hat. Verdient sie nicht, so ist auch sie zu berücksichtigen:
Bei zwei Personen sind Pfändbar 267,26 €
Bei drei Personen sind pfändbar 135,73 €.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
190.
Sehr geehrte Sabine,
Nach so langer Zeit sind Sie sicher schon in der so genannten Wohlverhaltensperiode. Dann wird es mit dem Meister-BaFöG keine Probleme geben. Sollte Ihnen dieses allein mit dem Verfahrensstadium verwehrt werden, brauchen Sie anwaltliche Hilfe.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
191.
Sehr geehrter Michael,
in Ihrer Situation sind die beiden Kinder zu berücksichtigen. Dann ist ein Einkommen bis 1.639,99 € unpfändbar.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
192.
Guten Tag, Ricko!
Ihre 18-jährige Tochter wird bei dieser Ausbildungsvergütung nicht zu berücksichtigen sein, weil auch die Halbwaisenrente als Einkommen gilt. Dann ist bei einem Einkommen von 2.600,00 € ein Betrag von 1.099,78 € pfändbar. Da sich aber Ihre Steuerklasse ändert, wird auch das Einkommen sinken.
Wegen der hohen Fahrtkosten sollten Sie die Anhebung des Pfändungsfreibetrages beantragen (bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht).
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
193.
Hallo Volker,
Ihre zukünftige Frau ist unterhaltsberechtigt, wenn sie kein eigenes Einkommen hat. Bei eigenem Einkommen wird sie nicht zu berücksichtigen sein. Dann ist bei 2.000,00 € ein Betrag 679,78 € pfändbar.
Für Ihre Schulden haftet Ihre Frau nicht.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
194.
Hallo Anna,
bei dieser Situation ist von dem Einkommen Ihres Mannes ein Betrag von 399,78 € pfändbar. Ihr gemeinsames Kind erhält ja kein Geld von Ihnen. Bei minderjährigen Kindern spricht man von Realunterhalt, den sowohl Sie wie auch der Vater (hiffentlich zu gleichen Teilen) leisten.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
195.
Guten Tag, Karo!
Bei zwei Kindern bleibt ein Einkommen bis 1.639,99 € pfändungsfrei.
Bei der geschilderten Situation werden Sie möglicherweise Ihr Auto nicht halten können. Die Restschuld wird als Forderung im Insolvenzverfahren “abgearbeitet”, so dass Sie dafür dann nicht mehr bezahlen müssen.
Wollen Sie Ihr Auto halten, müssen Sie mit der Bank eine Regelung treffen, dass die Finanzierungsraten weiter bezahlt werden. Ansonsten “ist es pfutsch”.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
196.
Guten tag Patrzia Jusufi!
Klare Frage, klare Antwort. Beidiesem Einkommen ist nichts pfändbar.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtumng e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
197.
Guten Tag, “s.S.”.
Schön zunächst, dass Sie wieder glücklöich sind. Meine Antwort auf Ihre Frage wird daran auch nichts ändern: Ntürlich haftet Ihr Freund nicht für die Schulden, die er nicht gemacht hat.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
8. September 2011
198.
Guten Morgen,
Ich lese schon seit längerem Ihre Emails. Nun habe ich auch eine Frage:
Ich habe vor 1 Jahr eine Privatinsolvenz beantragt und auch
durchbekommen. Ich arbeite 16 Stunden die Woche und bekomme netto ca. 650,- ausgezahlt (Steuerklasse 5).
Mein Mann ist durch die Insolvenz seines Arbeitgebers seit einem Jahr arbeitslos bzw. seit 9 Monaten krankgeschrieben (62 Jahre alt). Er hatte die Steuerklasse 3. Krankengeldhöhe ca. 1.730,–. Mein Mann steht vor
der Privatinsolvenz, da er durch die Arbeitslosigkeit seine Immobiliendarlehn nicht bedienen kann.
Frage: Wird mein Gehalt mit angerechnet? Gelte ich als
unterhaltspflichtige Person und wenn nein ab wann würde ich als unterhaltspflichtige Person gelten. Wieviel wird gepfändet.
Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel
Bärbel Breuer
8. September 2011
199.
Guten Tag!!!
Ich freue mich das ich diesen Beitrag gefunden habe, denn ich selbst habe auch ein Problem. Ich überlege ob ich in die PI gehen soll,. Ich bin alleinerziehend (meine Tochter ist 3) gehe 35 Stunden die Woche arbeiten und verdiene knapp 900 Euro im Monat, dazu noch 141 Unterhalt und 184 Kindergeld. Macht zusammen 1225 Euro. Wieviel würde mir bleiben wenn ich in die PI gehe? Könnten die mich zwingen 40 Stunden die Woche arbeiten zu gehen obwohl meine Tochter noch so klein ist und eh schon 8 Stunden in den Kindergarten geht?
Danke für ihre Antwort.
Sabrina
8. September 2011
200.
Hallo, ich bin Harz IV Empfängerin seit ca. 2,5 Jahren, wegen Krankheit war ich in dieser Zeit nicht imstande arbeiten zu gehen, jedoch fällt mir die Decke langsam auf den Kopf und ich möchte wieder arbeiten, bin auch schon dabei mich zu bewerben.
Nun habe ich private Insolvenz beantragt da ich ca. 11000 Euro schulden habe, zuvor hatte ich es mit meinem Harz IV Geld versucht zu bezahlen aber es wurde immer schlimmer und ich konnte mir am Ende sogar kein Essen mehr kaufen, nachdem ich bei der Schuldenberatung war änderte sich dies und auf Anraten meiner Beraterin habe ich die private Insolvenz beantragt.
Mein Bankkonto wurde nun gesperrt und ich habe keinen Zugriff mehr auf mein Geld, was mich ziemlich in Panik versetzt hat das ich ja auch Miete, Strom etc. bezahlen muss. Ich habe nun auch einen gelben Brief erhalten und ich werde mich mit dem Herren Treuhänder in Verbindung setzen müssen nächste Woche, da ich Angst habe das mir nun alles von meinem Harz IV Geld einbehalten wird.
Können Sie mir sagen wie es weitergehen wird? Ich kann mich kaum beruhigen weil ich so eine große Angst habe das ich nun überhaupt kein Geld mehr haben werde und meine Wohnung verlieren könnte.
Vielen Dank im voraus
A. Malvezzi
A. Malvezzi
9. September 2011
201.
Guten Tag!!
Hier nochmals Sabrina. Ich hätte nochmal eins, zwei Fragen. Meine Tochter hat seit sie auf der Welt ist, ein Sparbuch, das auch auf ihren Namen läuft. Dort werden monatlich 25 Euro von mir und 50 Euro von der Oma einbezahlt. Könnte im fall einer PI das Sparbuch auch angefasst werden? Ist ja ihres und nicht meins.
In meinem Fall geht es ja nicht um mehrere Gläubiger sondern nur um einen Privatgläubiger. Wenn ich in die PI gehe, muss ich doch dem Gläubiger aussergerichtlich einen Betrag vorschlagen den ich abstottern könnt. Ich könnte 20 Euro zahlen. Wenn er das annimmt, müsste ich 75 Jahre zahlen. Kann sowas sein?
Dankeschön für die Antwort
Sabrina
9. September 2011
202.
hallo,
soweit ich gelesen habe, gibt es eine pfändungstabelle(welche ausrechnet,wieviel ich netto haben darf,bevor pfändungen stattfinden) UND eine tabelle,die den sogenannten pfändungsfreibetrag bei unterhalt dargibt.das wäre dann der “selbstbehalt” von 990,00€/monat. gerade dieser selbstbehalt ist ja für unterhaltsberechnungen sehr relevant. wie sieht das denn nun aus,wenn ich in insolvenz gehen würde und einem kind gegenüber unterhaltsverpflichtet bin (obwohl der vater schon UVG bekommt)? was zählt denn dann? die 990,-€ oder die mittlerweile ja 1639,-€??? bei zwei kindern (eins lebt beim vater,eins bei mir)
kueken77
13. September 2011
203.
Hallo,
mein Mann und ich sind seit 2 Jahren in der Insolvenz. Mein Mann verdient zwischen 1.250 und 1.400 Euro. Ich habe bis jetzt keine Arbeit gefunden. Jetzt bekomme ich einen Minijob für 160 Euro. Muß ich alles abführen und was ist wenn sich der Minijob auf 400 erhöht?
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Martina
Martina Dech-Puhl
18. September 2011
204.
Sehr geehrte Frau Dech-Puhl,
so lange Sie so gering verdienen, gelten Sie gegenüber Ihrem Mann als unterhaltsberechtigt. Dies fürht dazu, dass seine Pfändungsgrenze bei 1.419,99 € liegt. Er braucht also nichts an den Treuhäner abzuführen. Sie haben eigenen Pfändungsschutz bis zu einem Einkommen von 1.029,99 €, brauchen also ebenfalls nichts abzuführen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
21. September 2011
205.
Sehr geehrter Herr Coenen,
mein Insolvenzverfahren ist jetzt seit einem Jahr abgeschlossen . Nun befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase , nun möchte ich meinen Arbeitgeber wechseln . Ich weiß daß ich nicht verpflichtet bin gegenüber meinem neuen Arbeitgeben meine Insolvenz anzugeben .Da ich aber ein Einkommen habe das über der Pfändungsgrenze liegt muß ich den Pfändbaren teil selbst abführen .Meine Frage ist dahingehend wenn ich die Pfändungstabelle in der auch die Pfändungsfreigrenzen aufgeführt sind benutze vom 01.07.2005 mache ich dann was falsch ? Oder kann ich mich daran halten , mir ist bewust das die Pfändbare Summe vom Monatlichen netto Einkommen errechnet wird .
Im vorraus besten Dank
Gruß Falk
Schlotthauer
21. September 2011
206.
Guten Tag Herr Schlotthauer,
wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, wenden Sie bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens die Tabelle von 2005 an. Die aktuelle Tabelle ist die vom 01.07.2011. Bei der Änderung im Sommer diesen Jahres haben sich die unpfändbaren Anteile des Einkommens erhöht, so dass Ihnen letztlich mehr verbliebe als bei der Tabelle von 2005. Sie zahlen also mehr als Sie müßten.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
23. September 2011
207.
Hallo Herr Coenen,
ich freue mich wirklich sehr diese Seite gefunden zu haben, denn scheinbar ist niemand in der Lage mir einige Dinge zu erklären…
Zu mir: Ich bin jetzt im vierten Jahr in der Privatinsolvenz. Habe Anfang diesen Monats eine Ausbildung angefangen. Ich erhalte 600 Euro Netto Azubivergütung, 63 Euro BAB und 377 Euro Mietkostenzuschuß des Jobcenters. Das macht genau 1040 Euro monatlich.
Bei der Bank führe ich ein P-Konto, weil sich bereits vor Insolvenzeröffunung eine Pfändung auf meinem Konto befand. Da ich also Ende des Monats mit knapp 11 Euro über dem Freibetrag liege, habe ich bei der Bank vorgesprochen und mich erkundigt. Der Bankangestellte sagte, dass automatisch diese 11 Euro an meinen Treuhänder gezahlt würden… Also rief ich bei meinem Treuhänder an, seine Sachbearbeiterin sagte mir, dass das gar nicht möglich sei, da für mich noch kein Konto bestünde, wohin die Bank abführen könnte! (Was für ein Konto meinte die Sachbearbeiterin??)
Ich solle ihr nochmals alle Bescheide schicken, über welches Geld ich ab jetzt monatlich verfüge und sie würde dann berechnen. Das ist jetzt 2 Wochen her, seither habe ich nichts mehr von meinem Treuhänder gehört und kann auch telefonisch nichts erreichen.
Jetzt ist meine Frage: Die Bank wird mir am Ende des Monats also 11 Euro einbehalten, da der Freibetrag für das P-konto bei 1029 liegt. Dem Treuhänder müsste ich rein theoretisch aber nur 7,78 Euro monatlich abführen.. wie funktioniert das jetzt? Was soll ich tun?
Weder Sachbearbeiterin des Treuhänders, noch Bank konnte mir meine Frage beantworten!!
Ich hab natürlich Angst dass das Geld was die Bank einbehält “irgendwo rumschwirrt” oder gar an den Gläubiger auszahlt, von dem die Pfändung auf meinem Konto ist!
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!!
Herzliche Grüße, Sarah
Sarah
23. September 2011
208.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich bin zwar noch nicht in die Insolvenz, aber ich überlege derzeit ob ich es doch nicht in Anspruch nehme, in die Insolvenz zu gehen.
Meine Selbständigkeit musste ich wegen Burn-Out aufgeben, beziehe im Moment von der Krankenversicherung mein Einkommen in höhe von 2.200,00€ und meine Frau hat einen 400,00€ Job, wir beide haben 2Kinder 7Jahre und 8Jahre alt.
Meine Schulden belaufen sich im Moment auf 30.000,00€ die Bank, 13.000,00€ das Auto, zwei Kreditkarten a 3500,00€ und offene Rechnungen aus meiner Selbständigkeit in Höhe von 2200,00€.
Empfehlen Sie mir hierbei schon eine Insolvenz und wenn Ja, wieviel Geld würde mir im Monat übrig bleiben.
Vielen Dank im Vorraus und schöne Grüße
Gregor!!
Gregor
24. September 2011
209.
Sehr geehrter Herr Coenen,
mein Freund ist seit Apri 2006 insolvent(Geschäftsinsolvenz). Wir haben einen gemeinsamen Sohn(geboren August 2008), leben zusammen und sind nicht verheiratet.
Seit Juni 2011 hat er neue Arbeit wo er zwischen 1200€-1700€ netto verdient, abhängig von den Schichtzuschlägen. Außerdem pendelt er täglich an fünf Tagen die Woche zu seiner Arbeitsstätte(Hin-u.Rückfahrt ca.240km)Wird dieses auch berücksichtigt bei der Pfändung?
Wie hoch ist sein Freibetrag jetzt?
Mein Lohn würde ja nur berücksichtigt werden, wenn wir verheiratet wären?
Jeanette
Jeanette
26. September 2011
210.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich habe eine Frage zu dem Insolvenzverfahren.
Ich veriene netto 900,- Euro im Monat, also von dem Betrag kann nichts gepfändet werden…aber wie ist es wenn ich dazu einen Mini- Job machen würde und 400,-Euro dazu verdienen würde.
Wird der geringfügige Job dazu gerechnet und was bleibt mir dann davon übrig?
Ich hoffe, daß sie mir meine Frage beantworteten können.
Gruß
Derya Canteki
27. September 2011
211.
Guten Tag, sehr verehrte Sarah!
Mit Ihrer Frage sprechen Sie dankenswerterweise ein Thema an, welches in der Tat nicht ganz verständlich ist:
Von dem Einkommen ist nur der Betrag pfändbar, der sich aus der Pfändungstabelle ergibt. Diese war in den Artikeln ja schon häufig Gegenstand der Diskussion.
In dem Augenblick, wo das Gehalt auf Ihr Konto eingezahlt wird, wandelt sich der Gehaltsanspruch gegen den Arbeitgeber in einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank um. Aus Verdienst wird also Vermögen.
Nachdem in der Vergangenheit die Gläubiger immer wieder auch in die Konten gepfändet haben, hat dies zu einer Flut von Pfändungsschutzanträgen geführt. Als der Gesetzgeber das gesehen hat, hat er im Sommer letzten Jahres da so genannte P-Konto eingerichtet. Dort wiederum sind die Freibeträge tatsächlich andere als nach der Pfändungstabelle.
Aber nun zu Ihren konkreten Problemen:
Der Wohngeldzuschuss ist kein Einkommen, unterliegt also bereits nicht der Pfändung. Was Sie mit BAB meinen, weiß ich nicht. Diese Abkürzung ist mir nicht geläufig.
Fazit: Die monatliche Zahlung von Wohngeld ist als Sozialleistung innerhalb von 2 Wochen nicht auf dem Konto pfändbar, sollte also innerhalb dieser Frist “verwendet werden”. Zum Beispiel durch Zahlung der Miete( oder einfach abgehoben werden). Dann dürfte am Ende alles bei Ihnen verbleiben.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
27. September 2011
212.
Guten Tag Gregor!
Bei Ihrem Einkommen (Krankengeld?) ist bei zwei Kindern ein Betrag von 235,26 € pfändbar.
Das Einkommen Ihrer Frau liegt an der Grenze, an der sich die Frage der Berücksichtigung stellt. Einige Gerichte sehen diesen Betrag als “ausreichend” an, um sie nicht als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen. Andere Gerichte setzen die Grenze höher an. Wenn auch Ihre Frau als berechtigt berücksichtigt wird, ist der pfändbare Betrag bei 111,73 € monatlich. Im konkreten Fall lässt sich das nur mit Ihrem (späteren) Treuhänder klären, der die Praxis des Gerichtes kennt.
Die Frage der Insolvenz ja oder nein können Sie besser für sich beantworten: Können Sie die 30T€ zurück bezahlen? Wenn nein, werden Sie diese nur durch ein Insolvenzverfahren loswerden können.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
27. September 2011
213.
Hallo Jeanette,
Ihr Partner ist dem gemeinsamen Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie eigenes Einkommen haben.
Sie schildern ,dass er seit April 2006 im Insolvenzverfahren ist; dann allerdings ist ja bald die so genannte Wohlvethaltensperiode abgelaufen (April 2012).
Die hohen Fahrtkosten können einerseits durch Erhöhung des Pfändungsfreibetrages kompensiert werden (dafür muss er einen Antrag bei Gericht stellen) oder durch Eintragung eines Steuerfreibetrages. Letzteres halte ich für sinnvoller, weil der monatliche Betrag zwar zu einem höheren pfändbaren Einkommen führt. Aber (zum wiederholten Male): Je mehr Sie verdienen, desto mehr verbleibt auch bei Ihnen.
Ihr eigenes Einkommen wird jetzt ebenso wenig angerechnet wie nach der Hochzeit.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
27. September 2011
214.
hallo herr coenen,
ich habe am 13.9.2011 einen beitrag verfasst bzw eine frage.es ist beitrag nummer 202.
warum bekomme ich keine antwort auf meine frage,während alle anderen ihre antwort schon haben??das verstehe ich nicht.
MfG
kueken
kueken77
28. September 2011
215.
hallo Herr Coenen,
ich habe seit mai diesen jahres die privatinsolvenz laufen.
mein treuhänder sagte mir,das ich gegenüber meiner freundin 6 wochen vor und 8 wochen näch der geburt unterhaötspflichtig bin.
geburtstermin war eigentlich mitte dezember,aber ausgesundheitlichen gründen,musste das kind am 23.9.2011 bereits entbunden werden.
wie verhält sich das nun mit dem unterhalt gegenüber meiner freundin in den 6 wochen vor geburt?? bekomme ich gezahlten summen dann zurückerstattet? ich habe ja monatlich immer den pfändbaren teil überwiesen von knapp 250 euro monatlich.es war nicht vorauszusehn,das die entbindung bereits 3 monate früher stattfinden muss.
und wie verhält sich das ganze weiter? meine freundin bezog alg 1 vorher und bekommt ja nun weiterhin einen geringen teil von krankenkasse bezahlt,wenn ich recht informiert bin. muss ich ihr den gegenüber nicht solange unterpflichtig sein,bis sie wieder arbeiten geht? also mehr als 2 monate?
wie gesagt,es ist meine lebensgefährtin,noch nicht ehefrau.daher bin ich sehr verwirrt und mein treuhänder beantwortet mir dir frage nicht.
Und eine frage habe ich nun noch bezüglich steuerrückerstattung,ich habe in verschieden foren gelesen,das ich diese nicht mit in insolvenz fließen lassen muss,stimmt das? ich habe täglich knapp 120km an pendelfahrten und dann kommt im jahr einiges zusammen,so das ich davon ausgehe,ne höhere summe vom finazamt zurückzuerhalten.
mit freundlichen grüßen
carsten
Carsten Weisenstein
28. September 2011
216.
hallo Herr Coenen,
Wir haben Privat Inzolvenzverfahren April 2006 eröffnet .
Zwischen zeit wir haben Restschuldbefreiungen bekommen ich und meine Frau , wir wollen wissen wann ist die ende zeit für unsere Privatinzolvenz ab wann wir schuldenfrei und ab wann wir ohne Treuhändler weiter leben können
Mit freundliche Grüßen
dennys
Dennys Robert
29. September 2011
217.
Hallo,
wieviel darf meine Frau dazu verdienen,um noch als unterhaltspflichtig zu gelten. Ich habe die Steuerklasse 3.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Herbert
herbert
30. September 2011
218.
Sehr geehrter Hr conen
mit großem Interesse habe ich ihren Beitrag gelesen nun habe ich selber ein großes Problem ich bin seit 5.08.2011 in Insolvenz mein Konto war gesperrt nun ist es wieder offen aller Dings bekomme ich noch Gehalt von meinem Arbeitgeber kann es sein das der Insovensverwalter mein Gehalt hat?? denn es ist laut Chef am 28.09 Überwießen worden aber nie auf mein Konto drauf gekommen obwohl Kontonummer und Bankleitzahl stimmen also wo ist mein Gehalt geblieben???? ich kann keine Miete bezahlen noch mir mit meiner Tochter etwas zu Essen kaufen
um eine Antwort bin ich ihnen sehr Dankbar
Mit freundlichen Grüßen Manuela .Neu
Manuela Neumann
5. Oktober 2011
219.
Hallo.
Ich komme mit all dem was der Insolvenzverwalter macht, nicht klar.Nicht das Sie mich falsch verstehen, der Mann macht alles richtig, aber für mich und meine Frau ist das alles sehr undurchsichtig.
Meine Frau verdient ca. 1500 Euro netto, ich so ungefähr 1300 Euro netto. Wir befinden uns in der Wohlverhaltensperiode und würden gerne wissen, was wir wirklich von unseren Gehältern behalten können. Ich muss noch Unterhalt für mein Kind aus einer früheren Beziehung zahlen. Wird meiner jetzigen Frau auch was mit angerechnet? Schließlich ist mein Kind ja auch bei ihr auf der Steuerkarte eingetragen(0,5 Stkl.4).
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten
thorsten
6. Oktober 2011
220.
Lieber Thorsten,
diese oder ähnliche fragen haben wir schon oft beantwortet.trotzdem verstehe ich, dass jeder einzelne in seinem konkreten fall klarheit haben möchte.
also:es zählt nur ihr einkommen. weil ihre frau genugt verdient, wird sie nach der pfändungstabelle zu ihren gunsten nicht berücksichtigt. aber das kind – sofern sie unterhalt zahlen.
und jetzt: blick in die tabelle-:)–bis 1420,- pfändungsfrei.
dr. maus
Dr. Maus
7. Oktober 2011
221.
hallo ,
Wir haben Privat Inzolvenzverfahren April 2006 eröffnet .
Zwischen zeit wir haben Restschuldbefreiungen bekommen ich und meine Frau , wir wollen wissen wann ist die ende zeit für unsere Privatinzolvenz ab wann wir schuldenfrei und ab wann wir ohne Treuhändler weiter leben können
Mit freundliche Grüßen
dennys
dennys
7. Oktober 2011
222.
Hallo Dr. Maus,
habe eine ähnliche Frage wie in Bericht 219 von Thorsten.
Wie sieht es denn aus, wenn beide Parteien in der Insolvenz sind? Sprich, Ehemann mit Kind aus einer anderen Beziehung, und Ehefrau ohne Kind? wir sind beide in der wvp.
ra
7. Oktober 2011
223.
zu nr. 221
hallo dennys,
klare antwort: sie haben noch keine restschuldbefreiung bekommen. diese wurde erst angekündigt. ohne treuhänder und damit ohne schulden können sie wieder leben exakt 6 jahre seit dem zeitpunkt der verfahrenseröffnung, wenn in einem gerichtlichen beschluss die restschuld befreit wird.
dr. maus
Dr. Maus
8. Oktober 2011
224.
zu nr 222
es wird immer ganz exakt getrennt: ehemann mit kind – s.o.
ehefrau ohne kind – siehe tabelle
hat ehefrau – ohne kind – und ohne einkommen ein verfahren, wird sie beim ehemann als unterhaltsberechtigte mit berücksichtigt.
dr. maus
Dr. Maus
8. Oktober 2011
225.
hallo dr. maus,
ich weis nicht ob herr coenen vll zur zeit im urlaub ist oder momentan nur verhindert,aber könnten sie mir evtl auf meine fragen in nr 215 weiterhelfen,weil dies ein aktuelles und aktutes thema für mich ist und meine treuhänder seit wochen nix von sich hören lässt,bzw mir noch nicht mal sagte,was ich nun zahlen muss usw. ich habe mit diesem vereinbart,das ich jeden monat meine verdienstbescheinigung abgebe und er mir sagt was ich zu tun habe und was ich bezahlen muss.leider hat er mir immernoch keine auskunft gegeben bezüglich meiner letzten abrechnung und die nächste kommt bereits nächste woche. bekomme ich probleme,wenn er mir nicht sagt was ich zu tun und zu zahlen habe? habe jede e mail an ihn auf dem pc noch und habe ihn bereits zweimal angerufen,wo er am tele war,aber nie meine frage beantwortet,habe ich die möglichkeit mich zu beschweren und wo,den ich habe keine lust drauf,das mein insolvenzverfahren durch so etwas gefährdet wird.
wäre ihnen sehr dankbar über eine antwort bezüglich meine frage in 215 und dieser hier.
danke ihnen im voraus
mit freundlichen grüßen
carsten weisenstein
Carsten Weisenstein
8. Oktober 2011
226.
zu 215 und 225
hallo carsten,
ziemlich verwirrt das ganze. zunächst einmal gibt es keinen stress wenn der treuhänder nicht funktioniert. belege und mails sammeln, ist o.k.
aber/ und: seit das kind auf der welt ist, wird ein unterhaltsberechtigter berücksichtigt. was die mutter angeht und wenn tatsächlich an diese unterhalt gezahlt wir: antrag zum insolvenzgericht stellen wonach diese aus …welchen gründen?? .. künftig bei der berechnung des pfändbaren betrages zu berücksichtigen ist.
zuletzt: beschweren können sie sich über den treuhänder immer, u.z. beim zuständigen rechtspfleger des insolvenzgerichts.
dr. maus
Dr. Maus
8. Oktober 2011
227.
Hallo,
ich befinde mich derzeit im Insolvenzeröffnungsverfahren, nachdem ich als Einzelunternehmer nicht mehr zahlungsfähig bin.(Regelinsolvenzverfahren, mit Antrag auf Restschuldbefreiung)
Meine Ehefrau verdient ca 2000,00 € netto, und bekommt 184,00 € Kindergeld für unser gemeinsames Kind (8Jahre)
Ich verdiene im Moment wieder als Arbeiter ca 1080,00 € netto bei 120 Stunden/Monat
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat angekündigt, ich müsse auf jedenfall eine Vollzeitstelle antreten, auch wenn ich die jetzige Stelle dabei kündigen müßte.
Kann er das ???
Was verbleibt mir als nicht pfändbarer Betrag ???
Bin ich meiner Frau und Kind unterhaltsverpflichtet, und erhöht sich dadurch der pfändfreie Betrag ???
Zum Jahresende werden wir einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, (getrennt), und ich rechne mit einer Steuererstattung durch Werbungskosten, Km-Geld.
Wird diese auch an den Insoverwalter abgeführt, oder ist das Geld für mich ???
2. Frage
wir bestitzen ein gemeinsames EFH als DHH.
Finanzierung auf beide Ehepartner, Grundbuch beide eingetragen, jedoch an erster Stelle Sparkasse als finanzierende Bank.
Finanzierung 160.000 € Sparkassenkredit, und 65.000,00 € KFW Wohnraumkredit.
Die Sparkasse hat jetzt alle Kredite gekündigt, und zwar uns beiden, mit der Begründung das ein anstehendes Insolvenzverfahren bevorsteht. Gleichzeitig auch das KFW-Darlehen.
Konnte die Sparkasse die Kredite kündigen, obwohl meine Ehefrau mit der Insolvenz nicht betroffen ist, und durfte Sie auch den KFW-Kredit kündigen ??
Der Insoverwalter würde einer Eigentumsübertragung meines Anteils an meine Ehefrau zustimmen, da das Haus noch zu 100% belastet ist, und die Sparkasse eh das Pfandrecht hat ??
Danke im vorraus,
Andreas
Andreas
15. Oktober 2011
228.
Einen schönen guten Tag, sehr geehrter Andreas!
Vielen Dank zunächst für Ihre Beteiligung an unserem Blog.
Sie sprechen dankenswerter Weise Fragen an, die in jedem Insolvenzverfahren für Unsicherheit sorgen können, aber nicht müssen:
1) Es ist richtig, wenn Ihr (vorläufiger) Insolvenzverwalter Sie auf Ihre “Arbeitspflicht” hinweist. Jeder Betroffene, der Restschuldbefreiung erlangen möchte, muss bestimmte “Obliegenheiten” erfüllen. Dazu zählt auch die Bemühung, nach Möglichkeit eine zumutbare Tätigkeit auszuüben, also Vollzeit zu arbeiten.
Allerdings ist die Aussage Ihres Verwalters, eventuell auch Ihre jetzige Stelle zu kündigen, sollten Sie auf keinen Fall so umsetzen, denn
a) Bei einer Eigenkündigung werden Sie vom Arbeitsamt gesperrt und
b) eine Vollzeitstelle ist beispielsweise dann nicht zumutbar, wenn diese nur befristet angeboten wird.
Ferner wird zu prüfen sein, ob bei einer Vollzeitstelle denn pfändbares Einkommen für die Gläubiger verbleibt.
Da Sie Ihrem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, liegt das unpfändbare Einkommen bei 1.419,99 €. Erst ein Betrag darüber würde zur Hälfte der Pfändung unterliegen.
In jedem Fall bietet sich aber an, dem Verwalter Ihr Bemühen um eine Vollzeitstelle zu dokumentieren.
2) Ihre Doppelhaushälfte
Der Verwalter wird bei Eröffnung des Verfahrens Ihren Miteigentumsanteil aus der Insolvenzmasse freigeben. Eine Übertragung an Ihre Frau ist daher nicht erforderlich.
Wegen der Kündigung der Kredite durch die Bank sollten Sie dringend Kontakt dorthin aufnehmen. Bei Ihrer Einkommenssituation lässt sich die Rate sicherlich erbringen. Eventuell wird eine Umschuldung bei einer anderen Bank in Betracht kommen. Ihre Bank hat aber sicher kein Interesse daran, das Haus versteigern zu lassen. Deshalb (so unsere Erfahrung) wird die Bank an einer gemeinsamen Lösung mitwirken.
Etwas Anderes könnte allerdings dann gelten, wenn Sie aus Ihrer Selbständigkeit weitere Verbindlichkeiten bei dieser Bank haben.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
17. Oktober 2011
229.
Hallo Herr Coenen und Dr Maus,
Wie werden steuerfreie Schichtzuschläge eigentlich in der Privat Inso angerechenet also was bleibt mir davon???
Danke im Vorraus
Susi
17. Oktober 2011
230.
zu 227 / 228
Hallo Herr Coenen,
Ihre Antwort hat mir schon mal weitergeholfen.
Ich werde also die 3/4 Stelle vorerst nicht aufgeben, jedoch bemüht sein eine Vollzeitstelle in unbefristeter Weise zu bekommen.
Zur Nachfrage :
Am Jahresende werden wir steuerlich getrennt einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen, wobei ich dann mit einer Erstattung aus Werbungskosten und KM-Pauschale rechne.
Geht diese Erstattung zur Gläubigerbefriedigung, bzw Rückstände beim Finanzamt in Verwendung, oder ist das Geld als nicht pfändbarer Betrag zu meiner Verfügung ???
2.
Zum Haus :
wenn keine Eigentumsübertragung von meinem Anteil auf meine Ehefrau stattfindet, haben Gläubiger eine Chance sich ins Grundbuch eintragen (vor Eröffnung) zu lassen ???
Ein erstes Bankgespräch hat bereits stattgefunden, und es wurde meiner Frau signalisiert eine Kapitaldienstbarkeit zu prüfen.
Dadurch daß aber bei der Bank weitere betriebliche Kredite bestanden, lag natürlich auch die Befürchtung nah, daß die Bank diese Kredite wieder in die Hausfinanzierung mit unterbringt (höherer Zinssatz, Bearbeitungskosten o.ä.)
sodaß wir bemüht sind eine andere Bank zu finden.
Vielen Dank für Ihren Rat,
Andreas
Andreas
17. Oktober 2011
231.
Hallo Herr Coenen,
Ich bin seit 2008 in Insolvenz(Firma,war selbstständig).
Zahle monatlich zwischen 250 und 290 Euro an IV,
wieviel darf meine Frau dazu verdienen,um noch als unterhaltspflichtig zu gelten.Sie hätte die Möglichkeit einen 400 Euro-Job zu bekommen.Ich habe die Steuerklasse 3.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß Freddy
Freddy
17. Oktober 2011
232.
Hallo,
ich wollte auch noch bezug auf das Thema Frau/freundin und Unterhalt nehmen. Ich hatte ja vor tagen die frage gestellt,wie es ist mit dem Unterhalt 6 Wochen vor der geburt gegenüber meiner Freundin.Ich habe meine Iv nunmehr viermal angeschrieben und keine Antwort erhalten,vll können sie mir helfen.Unsere tochter ist 3 Monate zu früh auf die Welt gekommen,davon konnte ja keiner Ausgehn,bekomm ich nun Rückwirkend Geld zurück,was ich vorher dem Iv abgetreten habe?? Weil wenn ich meiner Partnerin ja 6 wochen vor geburt Unterhaltspflichtig bin,müsste dies doch so sein,oder wie ist es bei einer frühgeburt?
Desweiteren wollte ich fragen,ob ich wirklich meiner Freundin gegenüber 3 jahre unterhaltspflichtig bin,weil dies so auf den Ämtern gesagt wurde,aber mein Iv vor einem halben Jahr beim Erstgespräch sagte,lediglich 6 wochen vor geburt und 8 Wochen danach. Wenn ich meiner Freundin gegenüber ja 3 jahre unterhaltspflichtig bin,müsste sie doch auch als unterhalspflichtige person gelten oder? Und wo müsste ich das ganze dann bestätigen lassen? Sie bekommt im moment ja Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld,was allerdings beides nur gering ist.Wo liegt denn die Grenze vom Einkommen bei Ihr,damit sie Unterhalspflichtig wäre?
Dieses Thema belastet mich doch sehr,weil mir irgendwie niemand helfen kann,daher frage ich bei Ihnen nochmals nach,weil man hier ja nicht ignoriert wird,im gegensatz zum Iv.
Wie gesagt.sie ist meine Freundin,nicht meine Frau,allerdings wohnen wir zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Weisenstein
Carsten Weisenstein
18. Oktober 2011
233.
Guten Tag,
Ich hätte auch ein anliegen zum Thema Insolvenz…Ich bin seid 2008 in der Privatinsolvenz. Habe vorher aber geheiratet.Die schulden die ich vor meiner Eheschließung gemacht habe betragen ca 5000Euro. Ich habe einen Sohn im Alter von 4 Jahren. Mein mann ist Windraftmonteur und verdient ca.
1800-1900Euro Brutto. Ich habe nur einen Minijob wo ich monatlich 280 Euro brutto verdiene dazu kommt noch Kindergeld. Ich hätte evtl die chance ab 2012 mehr zu arbeiten..hätte dan einen Bruttoverdienst von 760Euro. Was muss ich dan an meinen treuehänder zahlen??
Desweiteren wollte Ich nochmal wissen was mit dem Geld passiert was ich einmal im jahr an meinen Treuehänder zahle? Es sind bis jetzt immer 119,00Euro gewesen.Wichtig noch für mich..was passiert mit Urlaubs-bzw. Weihnachtsgeld??? Freue mich auf eine rückantwort..lg Gina
GINA
18. Oktober 2011
234.
Guten tag, sehr geehrte Susi,
die steuerfreien Schichtzulagen sind wie ganz normales Arbeitseinkommen pfändbar, anders als Überstundenvergütung.
Wie viel verbleibt, hängt also von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten ab. Aber wie immer: Je mehr ich verdiene, desto mehr bleibt auch im eigenen Geldbeutel
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. Oktober 2011
235.
Guten Tag, sehr geehrter Andreas,
Danke für Ihre Nachfrage:
Die Steuererstattung wird bei Schulden beim Finanzamt mit den Altschulden verrechnet, eventuell bis zur erteilung der Restschuldbefreiung.
Gläubiger dürfen nach Antragstellung nicht mehr “in das Haus pfänden”, also Sicherungshypotheken eintragen lassen.
Bei Ihren Bankgesprächen wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. Oktober 2011
236.
Hallo und guten Tag Freddy!
Bei einem Einkommen von 400 € wird Ihre Frau vermutlich zu ein Halb als unterhaltsberechtigt berücksichtigt. Wie sich das auf Ihre Zahlungen an den Treuhänder auswirkt, kann allein er Ihnen erklären. Wichtig ist, dass Sie ihm das Einkommen der Ehefrau mitteilen, weil sich dieses auf den pfändbaren Teil Ihres Einkommens auswirkt.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. Oktober 2011
237.
Hallo,
haben sie meine frage in 232 evtl überlesen?? Wäre über eine Antwort Ihrerseits sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Carsten
Carsten Weisenstein
19. Oktober 2011
238.
Hallo Herr Weisenstein,
nein, natürlich haben wir Ihre Frage nicht vergessen. Leider sind wir aber nicht immer in der Lage, die Anfragen sofort zu beantworten. Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihrer Tochter! Wir wünschen Ihnen und dem jungen Erdenmenschen Gesundheit und Glück, gerade im Hinblick auf die frühe Geburt. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Mutter.
Zu Ihren Fragen im Beitrag 232:
Die gesetzliche Regelung der Unterhaltspflicht entspricht der Mutterschutzfrist. Natürlich lässt sich die Geburt eines Kindes durch den Arzt immer nur in etwa bestimmen. Bei einer Frühgeburt sind die 6 Wochen vor der Entbindung ja nun nicht planbar, so dass auch keine Mutterschutzfrist “begonnen” werden kann. Da Sie offenbar dann auch keinen Unterhalt gezahlt haben, kann insoweit die Kindesmutter nicht noch nachträglich als unterhaltsberechtigt berücksichtigt werden. Es wird also keine Erstattung geben.
Die Frage der Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter bei nicht verheirateten Eltern ist auch geregelt. In jedem Fall besteht diese Pflicht für die 14 Wochen vor und nach der Geburt. Sofern die Mutter aber wegen der Kindessorge nicht arbeiten kann, verlängert sich die Frist auf 3 Jahre.
Wie Herr Kollege Dr. Maus bereits beantwortet hat, müssen Sie bei dem Insolvenzgericht dann einen Antrag stellen, dass die Mutter (neben der Tochter) als unterhaltsberechtigt berücksichtigt wird. Dies wird aber nur dann der Fall sein, wenn Mutterschaftsgeld und Elterngeld (beides Erwerbsersatzeinkommen) nicht über der Grenze von rund 800,00 € liegt.
Mit frohem Gruß
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
19. Oktober 2011
239.
Guten Tag!
Bin Privatinsolvenz neuling und hätte da auch eine Frage.
Ich bin Berufstätig und Verdiene ca.1870 euro Netto,habe 2 Töchter für die ich Unterhaltspflichtig bin.
Jetzt zu meiner Frage: Meine Frau,die mit den Schulden nix zu tun hat,möchte einen 400 Euro job annehmen, hab Ich dann Trotzdem 3Personen für die Unterhaltspflichtig bin oder wird mir meine Frau dann Aberkannt?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Andreas!
Andreas H
19. Oktober 2011
240.
Hallo nochmal haben sie meine frage evtl auch überlesen???
Gina
20. Oktober 2011
241.
Guten Tag Gina,
nein, auch Ihre Fragen habe ich nicht überlesen.
Da die Beantwortung der Anfragen ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit erfolgt, kann nicht immer sofort eine Antwort im Netz erscheinen. Ich bitte um Verständnis.
Zu Ihren Fragen:
Sicher haben Sie die zahlreichen Beiträge gelesen. Daraus ergibt sich, dass die Pfändungsgrenze bei einem Kind bei über 1.400 € liegt. Also wird Ihnen nichts genommen. Denken Sie bitte daran, dass die Gläubiger von Ihnen eine Vollzeitarbeit erwarten können.
Bei den 119,– € handelt es sich um die Mindestvergütung für den Treuhänder. Möglicherweise sind Ihnen die Verfahrenskosten nicht gestundet worden; sonst bräuchten Sie diese Beträge nicht zu zahlen (jetzt noch nicht, erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung).
Urlaubsgeld ist nicht pfändbar; Weihnachtsgeld erst ab einer Summe von mehr als 500 €.
Einen sonnigen Gruß
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
20. Oktober 2011
242.
Guten Tag, Neuling Andreas!
Schön, dass Sie uns gefunden haben.
Bei zwei Kindern ist bei einem Einkommen von 1.870 ein Betrag von 95,26 € pfändbar. Wenn – wie zu vermuten- Ihre Frau bei dem Minijob zur Hälfte als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen ist, wird dieser Betrag mit dem nächsten zusammengerechnet und dann halbiert: 95,26 € + 6,73 € : 2 = 51,00 €.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
20. Oktober 2011
243.
Hallo und Guten Abend Herr Coenen…
vielen lieben >Dank für die doch noch schnelle Antwort. Ja ich weiß das die das verlangen können..Ich möchte ja auch gerne endlich mehr arbeiten,aber mein chef zögert noch. Würde auch gerne ne Vollzeitstellen machen aber leider kann dan keiner mein Kind solange betreuen..
Ich bin schon froh wenn Ich überhaupt mal ein paar stunden mehr arbeiten kann,weil was sind 270€?? die sind schnell weg. Und seid dem ich Insolvenz bin habe ich sehr sehr gut gelernt mit geld umzugehen…und ich kaufe auch sehr sparsam ein..
desweiteren noch mal rechtherzlichen dank für´s antworten.Und einen schönen Feierabend:-) Herzliche Grüße und ich werde aufjedenfall schreiben wie es bei mir weitergeht…
Gina
20. Oktober 2011
244.
Hallo Herr Coenen,
auch ich wollte mich bei Ihnen bedanken für Ihre rasche hilfe und finde wirklich sehr Lobenswert,das sie Ihre Freizeit opfern,um vielen Leuten bei dem doch etwas schwierigem thema Privatinsolvenz mit Rat und Tat zur Seite stehn,das ist ja nicht Selbstverständlich und muss mal klar zur Sprache gebracht werden.
Vielen Dank Ihnen und auch ein Dank an Herrn Maus.
Ich werde sie sicherlich imformieren,wie es nun mit meiner Insolvenz und meinem nicht sehr freundlich gestimmten Iv weitergeht.Der könnte sich nicht nur eine Scheibe von der plattform hier abschneiden
Carsten Weisenstein
20. Oktober 2011
245.
hallo,
ich würde mich ebenfalls gerne für eine rasche hilfe bedanken, wenn ich denn endlich welche bekäme!!! ich habe nochmals gefragt,ob man meine frage überlesen hat und selbst darauf keine antwort bekommen. meine frage ist nr.202
warum bekomme ich keine antwort hier?
kueken77
21. Oktober 2011
246.
Guten Morgen, kueken77!
Ja, ich weiß: Nach Ihrer Frage im Beitrag 202 wurde ich bereits einmal auf Ihre Nachfrage von den Mitmoderatoren angesprochn. Manchmal geht eben leider etwas verloren. Desahlb danke ich Ihnen, dass aich Sie Ihr Recht einfordern.
In Ihrem Beitrag sprechen Sie zu Recht zwei unterschiedliche “Tabellen” an, nämlich die Pfändungstabelle für die “normalen Gläubiger” und die Unterhaltstabelle, bekannt auch als Düsseldorfer Tabelle, die die Höhe des Kindesunterhalts regelt.
Erstere ist Maßstab für die Frage, welchen Betrag ein Insolvenzverwalter für die Gläubiger beanspruchen kann. Wie Sie gut erkannt haben, steigt der Pfändungsfreibetrag mit Zunahme der Unterhaltsberechtigten. Darin liegt auch das Prinzip: Eben jene “normalen Gläubiger” bekommen bei Kindern weniger, damit eben gerade der Unterhalt auch gezahlt werden kann.
Den zweiten Betrag, den Sie ansprechen, nennt man den Bedarfskontrollbetrag. Dieser soll sicher stellen, dass bei Unterhaltsverpflichtungen nicht alles an die Kinder geht. Dieser liegt bei berufstätigen Unterhaltsverpflichteten seit Beginn diesen Jahres bei 950,00 €. Aus der Differenz zwischen den 1.639,99 € und diesen 950 € soll dann eben der Unterhalts bezahlt werden können.
Sorry für die späte Antwort. Bei wem haben Sie sich diese von Ihnen dargestellten Informationen eingeholt? Für unsere Arbbeit ist wichtig zu erfahren, warum wer welche Informationen nicht erteilt, um Ihnen Ihre Sorgen zu nehmen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
21. Oktober 2011
247.
Guten Tag Herr Coenen,
da ich in den letzten Tagen festgestellt habe, dass es sioh lohnt nochmals nachzufragen, ob eine Anfrage übersehen wurde,möchte ich es auch nochmal wagen. Ich habe unter Nr. 217 folgende Frage gestellt:
Hallo,
wieviel darf meine Frau dazu verdienen,um noch als unterhaltspflichtig zu gelten. Ich habe die Steuerklasse 3.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Herbert
Es wäre schön, wenn ich eine Antwort bekommen könnte. Vielen Dank.
Gruß
Herbert
Herbert
21. Oktober 2011
248.
hallo herr coenen,
vielen vielen dank für die hilfreiche antwort!!es hilft mir sehr weiter.
die pfändungstabelle habe ich von meiner iv-anwältin und die düsseldorfer tabelle habe ich von meiner familienanwältin. ich habe zwei kinder (8 und 10jahre alt)
die 8jährige lebt bei mir und der 10jährige bei meinem ex-mann (der kleine war papa kind und ich habe ihn schweren herzens gehen lassen,hauptsache der junge ist glücklich!!)
das war am 1.1.2010
nur seitdem zahlt mein ex keinen cent unterhalt mehr an mich für die kleine.seinem anwalt hat er gesagt wir hätten uns angeblich darauf geeinigt,das keiner dem anderen was zahlt.das hat er sogar eides statt versichert!
als ich dann wohngeld beantragen wollte,weil mir dann knapp 1200,- fehlten,wurde mir gesagt,dass es garnicht stimmt,was mein ex mir da gesagt hat.kein anwalt sagt,das keiner dem anderen nichts zahlt.man dürfe das garnicht und davon abgesehen sind es zwei altersstufen.also musste ich zur anwältin und den unterhalt einfordern lassen.
ich selber befinde mich in einer umschulungsmaßnahme vom arbeitsamt und habe nur 500€ übergangsgeld.damit ich überhaupt über die runden komme,habe ich trotz massiven gegenredens des arbeitsamtes doch einen 400€-basis job angenommen.somit habe ich wenn ich die vollen 400€ bekommen würde gerade mal 900€!
nun ist mein ex hingegangen und hat UVG beantragt und bekommt jeden monat 180€.ich bekomme es nicht,weil ich mittlerweile wieder neu verheiratet bin.
obwohl er eides statt versichert,es gäbe eine vereinbahrung,bezieht er das uvg!!!! jetzt will er auch noch von mir 275€ unterhalt für unseren sohn.wenn ich könnte,würde ich zahlen (abgesehen davon,das der bub das geld eh nicht zu sehen bekommt,weil alles andere wichtiger für meinen ex ist)aber wovon????
ich musste jetzt die pi beantragen weil ich absolut zahlungsunfähig bin.noch ist das verfahren nicht eröffnet aber ich musste am 12.10.2011 die EV abgeben.ab november habe ich nur noch den 400,-job der mir januar/februar in einen festvertrag (vollzeit,unbefristet,900,-€netto) umgewandelt wird.mein konto ist schon in ein p-konto umgewandelt worden.ich pendel momentan zwischen zwei anwältinnen hin und her.die familienanwältin und die insolvenzanwältin und zuhause sitze ich mit großen fragezeichen überm kopf da und komme nich weiter…
entschuldigung das es so lang geworden ist aber es ist nur ein bruchteil von dem,was hier gerade “abgeht”
kueken77
21. Oktober 2011
249.
Hallo Herr Coenen!
Danke für die schnelle Hilfe!!!
Ist echt gut zu wissen,das es Leute wie Sie und Ihre Kollegen
gibt,die doch solch schwieriege fragen beantworten können!
Beste Grüße und jede menge Respekt
Andreas H Der Neuling
Andreas H
21. Oktober 2011
250.
hallo herr coenen,
ich habe eine frage ich bin alleinerziehend und habe jetzt im 5. privateinsolvenzjahr eine stelle bekommen wo ich brutto 800,- kriege von der arge kriege ich (sie gehen von netto 635,- aus) 647,-(unterhaltsvorschuss 133- euro enthalten) insgesamt 1.282,- + kindergeld 184,- =1466,-euro
monatl. wieviel darf ich behalten wieviel muss ich abgeben.
wäre nett und würde mich sehr freuen wenn sie mir helfen könnten.
vielen dank im vorraus
lg jenny
Jenny
21. Oktober 2011
251.
Hallo!!
Wollte Fragen ob sie mich vergessen haben. Habe die Beiträge 199 und 201 geschrieben. Dankeschön!!!
Sabrina
23. Oktober 2011
252.
Guten tag Sabrina,
ja, so allmählich gelingt es uns, die Rückstände aufzuarbeiten.
Danke, dass Sie mich erinnern. Zu den Fragen:
In einem Insolvenzverfahren sind die davon Betroffenen zur Ableistung “zumutbarer Arbeit” verpflichtet. Bei einem dreijährigen Kind wird wohl keine Vollzeitstelle verlangt werden können. Schön, dass Sie bereits nahezu eine Vollzeitstelle innehaben.
Kindergeld, Unterhalt und Zahlungen der ARGE zählen nicht zum Einkommen, so dass Ihnen nichts gepfändet werden kann.
Zum Sparbuch: Da dieses auf Ihren Namen läuft, wird dieses Guthaben als Ihr Vermögen angesehen. Der Verwalter wird also dieses Geld haben wollen. Ein Tipp: Die Oma sollte eigene Zahlungen für die Enkelin lückenlos dokumentieren und das Sparbuch vielleicht auf eigenen Namen nehmen. Alternativ hierzu könnten Sie im Schuldenbereinigungsverfahren den Betrag anbieten, um schneller aus der finanziellen Misere heraus zu kommen.
Das Insolvenzverfahren dient zu einer “Konolidierung der Finanzen” in überschaubarer Zeit. Sie werden also nicht 75, sondern maximal 6 Jahre zahlen müssen.
Danke für Ihre Geduld.
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
24. Oktober 2011
253.
Hallo,
mein Freund ist seit Nov. 2010 in Pi und nun möchten wir nächsten Monat heiraten muss ich als zukünftige Ehefrau etwas beachten ?
Tanifar
24. Oktober 2011
254.
Hallo Herr Coenen,
zu 228.
vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten.
Ich bin sehr dankbar daß es dieses Forum gibt und das auch Hilfe gegeben wird.
Im Bezug auf unser Gespräch mit der finanzierenden Bank unseres Einfamilienhaus möcht ich vorbereitet hingehen.
Das Haus und der Darlehenvertrag laufen je auf meine Frau und mich zu je 1/2 Teil.
Im Kreditvertrag haften wir wohl gesamtschuldnerisch ???
so daß ein Erwerb unterhalb der Finanzierungssumme nicht zu erwarten sein wird.???
Wir haben eventuell schon eine andere Bank gefunden die das Haus neu finanziert.
Die Kreditverträge wurden ja von der Bank gekündigt unter Verwendung der außerordentlichen Kündigung der AGB Sparkassen.
Nun meine Frage :
Hat die Sparkasse ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung wenn wir eine neue finanzierende Bank aufnehmen ???
oder kann ich mich dagegen wehren, denn die Bank hätte ja selber durch Fortführung der Darlehen die Hand drauf ob Ihr überhaupt ein Schaden entsteht ???
Vielen Dank für Ihre Einschätzung,
Andreas
Andreas
24. Oktober 2011
255.
Eine Nachricht für Herbert: Beiträge 217 und 247
Ja, tatsächlich, es lohnt sich dran zu bleiben. Die Frage, sehr geehrter Herbert, ist auf unserem Blog schon mehrfach gestellt und beantwortet worden:
es gibt keine feste Grenze für den Hinzuverdienst. Bei 400 € wird in den meisten Fällen die Person zur Hälfte berücksichtigt (Das Mittel zwischen Stufe 0 und 1) ermittelt.
Mit der Angabe Ihrer Steuerklasse kann ich hier nichts berechnen. Ob Sie überhaupt zum Zahlen an den Verwalter verpflichtet sind, hängt von Ihrem Nettoeinkommen ab.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
25. Oktober 2011
256.
Hallo Jenny,
Unterhalt und aufstockendes Arbeitslosengeld II zählen nicht zum Einkommen: Es bleibt alles bei Ihnen.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
25. Oktober 2011
257.
Hallo Andreas,
Ja, Sie sagen es: Bei der Kündigung durch die Bank entsteht keine Vorfälligkeitsentschädigung, schon deshalb nicht, weil der Kredit nicht vor der Fälligkeit zurück gezahlt wird. Nach der Kündigung ist er ja fällig.
Scheinbar ein Wortspiel: Aber so einfach ist Juristerei…
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
25. Oktober 2011
258.
Guten Tag, Tanifar!
Herzlichen Glückwunsch! Mehr brauche ich zur bevorstehenden Hochzeit nicht zu sagen. Wir alle wünschen dem Brautpaar viel Glück und lange Gesundheit.
Insolvenzrechtlich hat die Hochzeit allenfalls Einfluss auf den pfändbaren Anteil des Einkommens Ihres Bräutigams, dann nämlich, wenn Sie kein eigenes Einkommen haben.
Jede und jeder haftet nur für seine eigenen Schulden.
Alles erdenklich Gute und ein schönes Fest!
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
25. Oktober 2011
259.
Hallo Herr Coenen,
ich bitte Sie um Hilfe, da ich bisher keine passende Antwort auf meine Frage gefunden habe.
Ich war selbstständig und mußte meinen Betrieb schließen. Für alle Schulden hat meine Frau bei der Bank mit unterschrieben. Trotz Hausverkauf (Zwangsversteigerung)und Abtretung aller Altersvorsorgen (Lebensversicherungen) bleibt eine Restschuld bei der Bank, die wir in den uns verbleibenden Arbeitsjahren nicht mehr begleichen können. Meine Frau und ich müssen also auch, so schwer es uns fällt, einen Insolvenzantrag stellen. Nun zu meiner Frage. Wir haben Gott sei Dank beide eine feste Arbeit (Vollzeit)gefunden. Meine Frau verdient 900 EUR netto und ich 1800 EUR netto. Wieviel wird uns denn nun von den beiden Löhnen zum Leben verbleiben ?
Es wäre sehr nett und wir würden uns sehr freuen wenn sie helfen könnten.
Vielen Dank im Voraus
Hans Jürgen
Hans Jürgen
25. Oktober 2011
260.
Guten Morgen, Hans Jürgen,
Das ist ja eine wirklich gute Botschaft: Sie haben dank Ihres Engagements beide eine Arbeitsstelle, die Ihnen, so hoffe ich, genügend Stabilität gibt, um den “Rest” auch bewältigen zu können.
Da Sie nicht von Kindern sprechen, gehe ich davon aus, dass bei der Berechnung Sie und Ihre Frau zu berücksichtigen sind.
Wie Sie den anderemn Beiträgen entnehmen können, wird Ihre Frau bei Ihnen, und Sie bei Ihrer Frau nicht als unterhaltsberechtigt berücksichtigt.
Das Einkommen Ihrer Frau liegt unterhalb der Pfändungsgrenze von 1.030,00 €.
Von Ihrem Einkommen wird ein Betrag von 539,78 € abzuführen sein, so dass 1.260,22 € verbleiben. Insgesamt verbleiben also 2.160,22 €.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
26. Oktober 2011
261.
Guten Tag Herr Coenen,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Sie haben mir sehr geholfen.
Herzliche Grüße
Tanifar
26. Oktober 2011
262.
Hallo Herr Coenen,
vielen Dank für Ihre schnelle hilfreiche Antwort und die Glückwünsche
lieben Gruß Tanifar
Tanifar
26. Oktober 2011
263.
Hallo Herr Coenen,
meine Frage ist : Mein Mann und ich steuern auf eine
Beantragung der Privatinsolvenz zu. Z.Zt. versuchen wir unser Haus zu verkaufen, aber es wird sicherlich zu einer Versteigerung kommen. Wenn danach noch Restschulden bleiben, wird dann neben der normalen Erwerbsunfähigkeitsrente auch die Verletzten-Rente von der
Berufsgenossenschaft als Einkommen angerechnet, und ist diese Rente pfändbar?
Gruß von Yola
yola
2. November 2011
264.
Hallo Herr Coenen!
Könnten Sie mir vielleicht helfen?
Ich möchte in Deutschland legal arbeiten, damit ich da versichert bin usw. Die Arbeit selbst habe ich schon gefunden. Ich soll als Haushilfe und Seniorenbegleitung bei einem älteren Paar wohnen, die meine Arbeitgeber sein werden. Meine Frage ist – welche Schritte müssen meine Arbeitsgeber und ich machen, damit alles rechtlich gut verläuft? Wie viel Euro Brutto müsste ich verdienen, damit ich 1000 Euro Netto für einen Monat bekommen würde? So viel ich weiß führen meine zukünftigen Arbeitsgeber keine Firma (ich führe auch keine), sie wollten mich privat anstellen. Ich möchte zugeben, dass ich außer der polnischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche besitze. Mein deutscher Pass ist bis 2017 gültig.
Mit freundlichen Grüßen,
Agnes
Agnes
2. November 2011
265.
PS Ich werde zuerst nur 3 Monate arbeiten, dann vielleicht nach 3 Monaten schon wieder 3 Monate oder sogar länger.
Agnes
2. November 2011
266.
Guten Tag Herr Coenen,
ich habe auch einen Fall mein Mann hat einen verdienst von ca. Netto 2000,-€. Wir haben zwei kleine Kinder 6 jahre und 4 Jahre. Ich habe eine Umschulung vom Arbeitsamt bekommen. Dort bekomme ich 535,-€ Arbeitslosengeld, dazu 180€ Fahrgeld und 260€ Kinderbetreuungskosten und arbeite noch dazu hab dort nochmal einen Verdienst von 165,-€. Wir stehen beide kurz vor dem Vergleich oder der Privatinsolvenz. Meine Frage dazu ist, werde ich bei meinem Mann als Unterhaltsberechtigte dazu gerechnet oder nicht? Wenn nicht wieviel wird bei meinem Mann monatlich gepfändet? Darf mein mann Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekommen ohne das es gepfändet wird? Gibt es eventuell beim Einkommen von meinem Mann die Möglichkeit, den zu Pfändenden Betrag (Überschüssigen) eventuell als Tankgutschein zu bekommen. Denn der Arbeitgeber möchte es gerne in erwägung ziehen kann sowas auch gepfändet werden??
Ich danke ihnen vielmals
Müller
mueller
3. November 2011
267.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ich habe sehr interessiert Ihren Blog gelesen und möchte Ihnen meine Bewunderung für Ihr Engagement aussprechen. Für Menschen in dieser Situation, ist das Leben oft nur noch ein Scherbenhaufen und es gibt nicht viele Orte wo man Antworten auf die brennenden Fragen zu einem für den Laien undurchsichtigen Thema erhält. Auch ich sehe mich/uns vor dieser Entscheidung und möcchte mich der obigen Fragestellerin mit einer ähnlichen Konstellation anschließen. Eine brennende Frage für uns ist dabei das verbleibende pfändungsfreie Einkommen bei Ehepartnern, die nicht geschieden sind, aber beide für die Verbindlichkeiten unterschrieben haben. Es wären also beide in der Insolvenz. Folgende Einkommenssituation: Mann 2700,- netto, Frau 900,- netto, drei gemeinsame Kinder unter 12 Jahre. Was bleibt am Monatsende noch übrig? In den Pfändungsrechnern im Internet geht man immer nur von einem Einkommen aus. Wie werden die Kinder eingerechnet. Bei meiner Frau machen Freibeträge wohl keinen Sinn, bei mir allerdings schon. Werden die 3 kinder voll oder nur zur Hälfte einem Ehepartner zugerechnet?
Vielen Dank für Ihre Antwort
makawa
makawa
6. November 2011
268.
Sehr geehrter Herr Coenen,
mein Freund hat vor 2 Jahren ein eigenes Sportstudio eröffnet, leider ist es nicht so angelaufen wie erhofft. Und mittlerweile haben sich die Schulden sowohl beim Vermieter (der auch noch Umbaukosten und andere Dinge bezahlt bekommt)als auch bei der Bank (Kredit) angeheuft. Er muss das Studio nun zum 1.1.2012 schliessen. Und voraussichtlich Privatinsolvent gehen. Wir haben ein Kind das 5 Monate alt ist.Und wohnen gemeinsam in einer Wohnung.
Mein Freund sucht sich jetzt natürlich einen Job ab Januar. Jetzt meine Frage:
Mein EInkommen ist da ja nicht irgendwie betroffen. Bzw in wieweit bin ich davon betroffen?
Was bleibt uns noch übrig wenn er einen Job mit ca 1200€ bekommen sollte?
Liebe Grüsse
Mandarina
MAndarina
15. November 2011
269.
Guten Tag, Yola!
Die Antwort zu Ihrem Beitrag vom 02.11. (Nr. 263):
Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist wie Einkommen pfändbar. Sie wird also mit weiterem Einkommen zusammen gerechnet.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. November 2011
270.
Sehr geehrte Agnes,
zu Ihren Beiträgen 264 und 265 muss ich Sie leider an eine Rechtsberatung verweisen: Wir dürfen im Netz keine rechtliche beratung in dem Umfang betreiben, wie dies für die Beantwortung Ihrer Fragen erforderlich wäre. Einzelne Fragen aus Ihrem Beitrag sind im Austausch in all den Kommentaren bereits beantwortet.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. November 2011
271.
Sehr geehrte Frau Müller,
Ihre Frage im Beitrag 266 lässt sich einfach beantworten:
Bei 2.000,– € netto sind bei zwei Kindern 147,26 € pfändbar.
Das Weihnachtsgeld ist zur Hälfte pfändbar; unpfändbar sind maximal 500,00 €. Urlaubsgeld ist unpfändbar.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. November 2011
272.
Guten Tag, Makawa,
Ihr Beitrag vom 06.11. (Nr. 267) ist ebenfalls noch zu beantworten:
Bei einem Nettoeinkommen von 2.700,00 € ist bei drei Kindern ein Betrag von 427,26 e pfändbar. Ihr Einkommen bleibt pfändungsfrei.
Einen sonnigen Gruß aus Bad Kreuznach
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. November 2011
273.
Guten Tag, Mandarina,
zunächst noch nachträglich Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.
Bei einem Kind ist das Einkommen unterhalb von 1.420,– € unpfändbar.
Herzliche Grüße
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
15. November 2011
274.
Sehr geehrter Herr Coenen,
vielen Dank für Ihre Antwort! Sie machen hier wirklich eine sehr tolle Sache mit dem Helfen
Mit besten Wünschen für Sie,
Agnes
Agnes
15. November 2011
275.
Hallo Herr Coenen, Hallo Dr. Maus!
Vielleicht nocheinmal ein kleiner Hinweis zu meinem Thread Nr 188?
Hier hat sich allerdings schon einiges getan, sind aber neue Fragen aufgetaucht. Evtl sind diese leichter zu beantworten.
Konkrete Frage: In welchem Masse sind Zuschlaege fuer Wochenendarbeit bei einer Privatinso zu pfaenden? Ich habe auf meiner Lohnabrechnung den Punkt: Zeitlohn Wochenende mit dem Gesamtbrutto. Wie kann ich hieraus (in % ?)errechnen, was in die Berechnung zum pfaendbaren Betrag einfliesst?
Andere konkrete Frage: Ist es moeglich, aus dem Ausland (dort wohne und arbeite ich seit einem Jahr- Inso geht noch ein Jahr in D) das Urteil des Europaeischen Gerichtshofes durchzusetzen, in dem steht, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem der Schuldner lebt und arbeitet? Ich glaube, es hat irgendetwas mit § 10 o¨.ä zu tun? Habe dies vor einiger Zeit im Internet gelesen, dass es hier ein Urteil gibt, wo sozusagen die Pfaendungsgrenzen des jeweiligen Landes heran gezogen werden muessen.
Vielen Dank!
Bettina
Bettina
18. November 2011
276.
Hallo und guten Tag, Bettina,
vielen Dank, dass Sie wieder bei uns vorbeischauen!. Die Bezugnahme auf den Beitrag 188 hat mir gezeigt, dass Ihre damalige Frage garnicht beantwortet wurde (?): Sorry. Das smöchte ich nun nachholen und die konkreten Fragen der Reihe nach beantworten.
1) Wochenendarbeit
Hier kommt es darauf an, ob es sich um Mehrarbeit(Überstunden) handelt. Die hierfür gezahlten Löhne sind nur zur Hälfte zu berücksichtigen. Handelt es sich um Arbeit, die im Rahmen der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zu leisten ist, ist der Betrag voll zu berücksichtigen.
2. Ermittlung des pfändbaren Betrags bei Schuldnern im Ausland
Bei einem in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren sind die Pfändungsschutzvorschriften grds. nach deutschem Recht zu beurteilen.
Das gilt auch, wenn der Schuldner im Ausland lebt und/oder dort arbeitet. Soweit der Arbeitgeber als Drittschuldner mit der Anwendung deutschen Rechts überfordert ist, obliegt es dem Treuhänder/Insolvenzverwalter, diesem die erforderliche Hilfestellung zu geben.
Die Pfändungsfreigrenzen können jedoch gem. § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 ZPO angepasst werden, wenn der Schuldner z.B. wegen höherer Lebenshaltungskosten im Ausland einen erhöhten Bedarf hat.
Den Schuldner trifft die volle Darlegungs- und Beweislast für Umstände zur Anhebung der Pfändungsfreigrenze. Ein z.B. in der Schweiz lebender und arbeitender Schuldner kann sich nicht einfach auf die dort höheren Lebenshaltungskosten berufen. Diesen steht auch regelmäßig ein entsprechend höheres Einkommen gegenüber, das aufgrund des erhöhten Freibetrags bei Mehrverdienst z.T. unpfändbar ist und dem Schuldner verbleibt.
Statt der regelmäßig im Rahmen eines Antrags auf Erhöhung des unpfändbaren Betrags beizubringenden sozialhilferechtlichen Bedarfsberechnung kann – zumindest im deutschsprachigen Ausland – eine entsprechende Bescheinigung der dort zuständigen Behörde über den dort anerkannten notwendigen Lebensbedarf vorgelegt werden.
3) Welches Recht ist anwendbar?
Diese Regelung existiert bereits, hilft Ihnen aber nicht weiter:
Soweit Sie in einem Mitgliedsstaat der EU wohnen und arbeiten, ist das dortigre Recht für alle Maßnahmen etc anwendbar, die beginnen nach Ablauf eines halben Jahres: Unter dem Begriff “Wohnstaatsprinzip” ist geregelt, dass ein EU-Bürger erst 183 Tage in dem Staat gelebt haben muss, um das dorigre Recht für sich in Anspruch zu nehmen.
Da Ihr Verfahren eröffnet wurde, als Sie noch in Deutschland lebten, bleibt das deutsche Recht anwendbar. Aber Sie haben es ja bald geschafft.
Es grüßt Sie herzlich
Johann Coenen
Auf>Richtung e.V.
Johann Coenen
18. November 2011
277.
Sehr geehrter Herr Coenen,
vielen Dank fuer Ihre Antwort!
Sie haben Recht, ich habe es zum Glueck bald geschafft.
Nach Antragsstellung bei Gericht hat mir dieses nun 386,-€ mehr “gelassen”. Ich sage es mal so: Es ist natuerlich besser, wie nichts!
Das Problem bei der ganzen Sache ist einfach, dass mir das Gericht mehr hilft, als der TH.
Ich lebe nun 1 Jahr und 2 Monate in einem Nicht EU Land. Natuerlich waere es schoen, wenn das Gericht oder der TH die weit hoeheren Lebenshaltungskosten beruecksichtigen wuerden. Ich hatte hierzu auch die hier ueblichen Lebenshaltungskosten mitgesendet (diese bekommt man auch hier bei Aemtern, wie z.B. Arbeitsamt). Wenn man diese Tabelle nimmt, haette ich hier den “Mindestlohn”, also die Einnahmen wuerden die hier ortsueblichen Preise- Lebenshaltungskosten- Ausgaben decken. Es waere nichts uebrig.
Aber ich werde nun diese Monate auch noch hinter mich bringen. Habe mit dem TH eine Ratenzahlung vereinbart. Ich hoffe, ich kann die offenen Betraege bis zum Ende der Inso abzahlen. Wobei mir hier gleich eine Frage einfaellt:
Ist es moeglich, die offenen Betraege auch noch nach der Inso weiter abzuzahlen? Oder muss ich zum Schlusstermin alle offenen Betraege abbezahlt haben?
Und was mich noch interessiert:
Ist es denn “normal” und “rechtens”, wenn der TH sich erst einmal 5 Moante die Lohnabrechnungen senden laesst und dann mit der grossen Rechnung kommt? Ich bin verpflichtet jeden Monat meine Einkommensnachweise zu senden. Ist er nicht verpflichtet mir ebenso monatlich mitzuteilen, was ich zahlen muesste? Nicht erst nach 5 Moanten?
Vielen Dank Ihnen wieder im vorraus!
MfG Bettina
Bettina
19. November 2011
278.
Hallo,
vielen Dank nochmals für die bereits erhaltenen Antworten.
Dank Ihres Angagement für die ratsuchenden auf dieser Seite konnten schon Fragen im Vorfeld beantwortet werden, die mir sonst niemand beantworten konnte.
Jetzt aber meine Frage :
Ich befinde mich noch im Insolvenzeinleitungsverfahren. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erstellt noch das Gutachten.
Ich habe für meinen Betrieb im Dezember 2010 von meinem Schwiegervater ein Darlehen in Höhe von 12.000 € bekommen.
Als Sicherheit habe ich Ihm eine Maschine die bereits mein Eigentum war vorbehaltlos verpfändet. Jetziger Marktwert ca 8.000 €.
Mein Schwiegervater möchte nun diese Maschine erhalten, um Sein Darlehen zum Teil zurückzubekommen.
Muss die vorläufige Insolvenzverwalterin die Maschine freigeben, da diese ja verpfändet ist, oder darf Sie die behalten und verwerten, um alle Gläubiger zu befriedigen ???
In diesem Fall geht mein Schwiegervater wohl leer aus, was eine Mißstimmung in der Familie erzeugen würde.
Vielen Dank
Andreas
22. November 2011
279.
Hallo Herr Coenen, Herr Maus
als erstes gehört Ihnen sehr großes Lob für die vielen ausführlichen Hilfen.
Da können Sie sich vieler Leute Dank gewiss sein.
Ich konnte mein Problem nicht finden, drum bitte ich um Hilfe.
Ich bin seid Januar arbeitslos und alleinerziehender Vater einer 12 Jährigen Tochter.
Mein ALG Anspruch ist seid Juni beendet. Und ich habe mich bisher gescheut Harz 4 zu beantragen. Da ich noch Hoffnung habe einen Job zu bekommen.
Zu meiner Frage,
wenn ich jetzt anfange die Privatinsolvenz zu beantragen,
ich als Erstes die Gläubiger anschreibe mit der Bitte um eine Forderungsaufstellung ( ca. 32.000 Euro ).
Und ich ja im Moment nichts zum abtragen habe.
Ich aber während der Zeit der Einigung eine Stelle bekomme oder erst innerhalb der 6 Jahre.
Wird der Arbeitgeber dann darüber Informiert? Oder reicht es aus, wenn man den Treuhänder rechtzeitig Informiert.
Sodas dieser, die Möglichen Zahlungen berechnet?
Denn meine Sorge ist, wenn der Arbeitgeber das erfährt, das ich Insolvent bin,
ich den Job verliere. Da ich dort auch ein Führungszeugnis vorlegen muss.
Und was ich jetzt im Vorfeld auch schwierig finde,
ich kann ja gar nichts anbieten, um einen Vergleich
zu erzielen. Es wird sich doch kein Gläubiger drauf
einlassen!?
Letzter Punkt, muss oder kann ich eine erhöhten
Selbstbehalt vorher beantragen? Da ich ja alleinerziehend bin. Als das was mir mit dem P-Konto bleibt.
Vielen Dank im Voraus.
Lieben Gruß aus NRW
Axel
Axel
22. November 2011
280.
hallo
meine PI läuft mitte nächsten Jahres aus.ich habe jetzt schon öfter gelesen das mann nach der Privatinsolvenz,geringfügig mehr verdienen kann.wieviel sind gering?wenn ich jetzt anstatt meines Nettolohnes von(1000 Euro)dann Netto 1700 Euro verdiene.könnte es da probleme wegen Insolvenzverschleppung geben?
Danke im Vorraus
MfG Thomas
Thomas
23. November 2011
281.
Sehr geehrter Herr Johann Coenen!
Ich habe eine Frage.
ich habe Privat insolvenz und bin verheiratet. Wenn meine Frau Vollzeit in die Arbeit geht, bin ich ihr gegenüber trotzdem Unterhaltspflichtig? Oder nur wenn Sie nicht arbeiten würde?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen aus Bayern
Schröder
Alexander Schröder
23. November 2011
282.
Guten Tag Herr Coenen,
die Bank hat angedroht wegen der noch ausstehenden Beträge 100.000.00 € ( das Haus wurde zwangversteigert und erzielte natürlich nicht die Summe des aufgeommenen Kredites), selber einen Insolvenzantrag zu stellen, obwohl ich der Bank mitgeteilt habe, daß ich arbeitslos bin und 2013 in Rente gehe und die Rente sowie das ALG 1 weit unter dem Pfändungsfreibetrag liegt und auch kein Vermögen oder Wertsachen vorhanden sind. Was passiert denn wenn die Bank einen Insolvenzantrag stellt? Sie drohte damit, daß ich dann keine Restschuldbefreiung mehr machen kann.
Danke
B.Keller
25. November 2011
283.
Hallo ihr lieben,
ich bin in einer PI und möchte Heiraten.
Was muss ich wegen meinen Partner beachten.(hat eigenes Einkommen)
Muss ich das vorher mit der Insoverwalterin abklären?
Was muss ich bei Hochzeitsgeschenken beachten?
Und welche Steuerklasse wird mir vorgeschrieben?
Darf man auch eine Hochzeitsreise machen?
vielen Dank im vorraus
Susi
26. November 2011
284.
Hallo und guten Morgen.
Sehr interessante Beiträge hier, muss ich schon sagen. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, mir etwas zu meinem Problem zu sagen.
Ich verdiene als 6 Std.-Kraft 1400,- brutto. Weihnachtsgeld gibt es dieses Jahr ebenfalls 1400,- brutto. Wieviel von dem Weihnachtsgeld darf ich während meiner privaten Insolvenz behalten? Gibt es da jährliche Anpassungen? Ich habe festgestellt, dass die Abzüge von Jahr zu Jahr schwankten, daher meine Frage.
Würde mich über eine adäquate Antwort sehr freuen.
Danica Talos
29. November 2011
285.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage, da ich mich mit dem Gedanken trage, in Privatinsolvenz zu gehen, ich habe ein regelmässiges, festes Einkommen von ca. 1750,– E und ca. 40.000 E Schulden, wieviel dürfte ich von meinem Gehalt behalten und wieviel müßte ich monatlich an die Gläubiger, wenn es zur PI kommen wird, abtreten?
Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen
Gina67
29. November 2011
286.
Wenn ich hier einige lese, schäme ich mich doch etwas.
Ich habe auch Schulden, deshalb bin ich hier mit meinen Fragen.
Gehe arbeiten und will auch die Schulden die ich gemacht habe, zurück bezahlen, und nicht der Allgemeinheit überlassen.
Aber ich würde doch hier nicht den vertrauten Ton mit
” Hallo ihr lieben” beginnen.
Es ist doch eine ernste Angelegenheit, und die Anwälte die HIER kostenlos Ratschläge geben, sollte man doch eine gewisse Hochachtung zollen.
Und bei Schulden an eine Reise denken, na da fällt mir auch nichts mehr ein.
Ich finde, alle die hier nachfragen und um Rat bitten, haben eines gemeinsam…………Schulden, und diese sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Und schon gar nicht mit ” Hallo ihr lieben” DAS IST RESPEKTLOS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So was regt mich nun mal auf, und ich möchte doch bitten, einen gewissen Respekt zu haben, vor den Menschen die uns beraten ohne Geld.
Karin
30. November 2011